Gesellschaft

Brustimplantat-Opfer dürfen vom TÜV Schadenersatz fordern

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Die Frage, ob der TÜV Rheinland für den Skandal um minderwertige Brustimplantate mitverantwortlich gemacht wird, ist noch nicht geklärt. Nach einem Gerichtsurteil dürfen betroffene Frauen aber schon jetzt Schadenersatz fordern.

Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies am Dienstag einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Dieser wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens für ungültig erklären lassen. Mit dem sogenannten Vollstreckungstitel können rund 1600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV jeweils 3000 Euro verlangen.

Der TÜV kündigte direkt nach der Verkündung der Entscheidung an, alle Anstrengungen nun auf das eigentliche Berufungsverfahren zu konzentrieren. Das erste Urteil sei schockierend und man werde beweisen, dass es keinerlei Regelverstöße gegeben habe.

Der TÜV hatte im Auftrag des insolventen französischen Herstellers PIP dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst. Der TÜV sieht sich selbst als PIP-Opfer, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben.

Alleine in Deutschland 5000 Frauen betroffen

PIP hatte über viele Jahre wissentlich billiges Industriesilikon anstelle von zugelassenem Silikon für seine Brustimplantate verwendet, die rund um den Globus zum Einsatz kamen. Die Implantate sind häufig gerissen und führten zu Entzündungen. Hunderttausenden Frauen sind vermutlich die falschen Implantate eingesetzt worden. Allein in Deutschland gelten mehr als 5000 Frauen als betroffen.

Der PIP-Geschäftsführer Jean-Claude Mas wurde Ende vergangenen Jahres von einem Strafgericht in Marseille zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Vier mitangeklagte frühere Führungskräfte des von Mas gegründeten Unternehmens wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Sie erhielten milderen Strafen, die von drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, bis zu 18 Monaten Bewährung reichten.