Gesellschaft

Amnestie zum Fest

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Viele Gefangene kommen vorzeitig frei, auch in Deutschland. Schon im November hat das Land Nordrhein-Westfalen fast 750 Gefangene entlassen, andere Bundesländer folgten.

Nordrhein-Westfalen hat seine Gefangenen im Rahmen der Weihnachtsamnestie schon am 7. November entlassen: mit 748 Häftlingen mehr, aber auch früher als jedes andere Bundesland. Vorzeitig entlassen wurde wie in den meisten anderen Bundesländern nur, wer damit einverstanden war eine straffreie gute Führung in der Haft zeigte und wer eine gesicherte Unterkunft und einen Lebensunterhalt vorweisen konnte. In den 37 Haftanstalten saßen aber an Rhein und Ruhr auch über Weihnachten noch mehr als 15000 Häftlinge ein.

Niedersachsen hat am 2. Dezember 88 Häftlinge vorzeitig entlassen: aber nur, wer bis zum 2. Januar ohnehin entlassen worden wäre. Einen weihnachtlichen Straferlass auf Antrag gibt es in Niedersachsen erst seit 1999 dank eines Gesetzentwurfs der Grünen. Das wurde damals auch begründet mit der „dramatischen“ Überfüllung der Justizvollzugsanstalten, damals fehlten 1200 Plätze im geschlossenen Männervollzug. Damals sprachen die Grünen von 300 Gefangenen – vierzehn Jahre später war es nur ein Drittel dieser Zahl. Dem Vollzugspersonal, dessen Dienst „belastend genug“ ist, wollten die Anreger zudem mehr Freizeit und Entlastung zur Jahreswende gönnen. Jeder Fall wird einzeln entschieden – so kann die Zahl noch bis zuletzt steigen. Bremen, in vielem ein Vorläufer, hat die Weihnachtsgnade als erstes Bundesland schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Diesmal kamen zwei Dutzend der 570 Inhaftierten frei, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Wie in Niedersachsen – die Amnestievoraussetzungen der Nachbarländer ähneln sich – entscheiden darüber die Justizbehörden nach einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt.

Hessen hat am 15. November 106 Häftlinge vorzeitig entlassen, deren Strafe bis Anfang Januar verbüßt worden wäre. Wiesbaden gewährt die Amnestie seit 1992. Insgesamt 42 Anträge wurden vom Justizministerium abgelehnt. Hessen weist auch auf finanzielle Entlastung: Die 2742 ersparten Hafttage entlasten den Landeshaushalt um 290000 Euro.

In Sachsen-Anhalt wurden 32 der 1900 Strafgefangenen vorzeitig freigelassen. Die endgültigen Zahlen werden indes erst Ende Januar ermittelt. Eine Voraussetzung ist, dass die Häftlinge nach Einschätzung der Staatsanwalt keine weiteren Straftaten begehen werden. Zudem müssen sie sich gut geführt und die Entlassung beantragt haben. Wer weiter sitzt, kann im größten Gefängnis des Landes in Burg einen Weihnachtsmarkt für Häftlinge samt Waffeln und Tee erleben oder Gottesdienste – die Landesbischöfin Ilse Junkermann wird zu Heiligabend in Burg predigen.