{"id":48953,"date":"2017-05-17T13:14:00","date_gmt":"2017-05-17T13:14:00","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=48953"},"modified":"2017-05-17T13:14:00","modified_gmt":"2017-05-17T13:14:00","slug":"ratselhafte-daten-auf-fabrikneuen-usb-sticks","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=48953","title":{"rendered":"R\u00e4tselhafte Daten auf fabrikneuen USB-Sticks"},"content":{"rendered":"<div class=\"image_description\">Was ist drauf auf den USB-Sticks?<\/div>\n<p>Elektronik-Recycling bringt manche \u00dcberraschung mit sich. Auf fabrikneuen USB-Sticks sind h\u00e4ufiger alte Daten zu finden. Das hat sogar Auswirkungen auf die Beweisf\u00fchrung in Prozessen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p id=\"pageIndex_1\">Viele Kriminalbeamte und Staatsanw\u00e4lte stehen vor einem Problem: Auf USB-Sticks sichergestellte Fotos und Dokumente k\u00f6nnen nicht mehr ohne weiteres als Beweismaterial in einem Gerichtsprozess verwendet werden. Zu oft sind auf fabrikneuen USB-Sticks n\u00e4mlich alte Daten. Und von denen ahnt der Besitzer des USB-Sticks nicht einmal etwas.<\/p>\n<p>Es passierte im Herbst 2016 in Stockholm: Ein schwedischer Laptop-Besitzer machte eine erstaunliche Entdeckung. Auf dem USB-Stick mit den Hochzeitsbildern seiner Tochter war unter anderem auch der F\u00fchrerschein eines chilenischen Staatsb\u00fcrgers zu sehen. Der chilenische F\u00fchrerscheinbesitzer konnte aber diesen USB-Stick ganz bestimmt nicht in seinen H\u00e4nden gehabt haben. Denn der Stick war fabrikneu. Der Laptop-Besitzer erz\u00e4hlte in seinem Bekanntenkreis von diesem seltsamen Datenfund.<\/p>\n<p>Auf diese Weise h\u00f6rte auch Martin Westman, Speicherexperte und digitaler Forensiker beim Stockholmer Sicherheitsunternehmen MSAB, davon. Er forschte nach, was dahintersteckt. Die L\u00f6sung: Bei der Produktion von USB-Sticks werden alte Smartphone-Speicherchips recycelt. Und so gelangen Daten von alten Handys auf die fabrikneuen USB-Sticks.<\/p>\n<h2>Es w\u00e4re schade, die Elektronik zu verschrotten<\/h2>\n<p>Zur selben Zeit besch\u00e4ftigte sich auch Aya Fukami von der National Police Agency Japan mit diesem Ph\u00e4nomen. Sie kam zum selben Schluss wie Martin Westman. Beide haben dar\u00fcber k\u00fcrzlich auf einer internationalen Forensiker-Tagung in \u00dcberlingen berichtet. \u201eEs ist klar nachweisbar, dass die Daten von wiederverwendeten Speicherchips stammen, die zuvor in Smartphones eingebaut waren\u201c, berichtet Aya Fukami. Sie und Kollegen konnten das anhand der Seriennummern der Chips zur\u00fcckverfolgen.<\/p>\n<p>Smartphones werden in der Regel nach zwei bis drei Jahren gegen neue Modelle ausgetauscht. Aber die Prozessoren, Speicherchips und Controller sind noch v\u00f6llig in Ordnung. Es w\u00e4re also schade, die Elektronik zu verschrotten. Deshalb kaufen Hersteller von USB-Sticks die Speicherchips f\u00fcr wenig Geld auf, die zuvor in Smartphones steckten. So gelangen Daten von alten Smartphones in fabrikneue USB-Sticks.<\/p>\n<p>Das m\u00fcssten Staatsanw\u00e4lte, Ermittlungsbeamte und externe digitale Forensiker bei ihren Ermittlungen viel st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen, fordert Professor Holger Morgenstern. Sie k\u00f6nnen nicht mehr sicher sein, dass auf einem USB-Stick gefundene Bilder und Dokumente auch wirklich vom Besitzer des Sticks stammen. Deshalb reicht zum Beispiel beim Fund von kinderpornographischem Material die bisher oftmals vorgetragene forensische Indizienkette nicht mehr aus.<\/p>\n<h2>Metadaten der gefundenen Bilder auswerten<\/h2>\n<p>Da muss nun vielmehr ganz kritisch untersucht werden, ob sichergestelltes Material etwa \u00fcber recycelte Speicherchips auf beschlagnahmte Datentr\u00e4ger gelangt sein k\u00f6nnte. \u201eDie digitalen Forensiker m\u00fcssen ihren eigenen Ergebnissen st\u00e4rker misstrauen\u201c, fordert Professor Felix Freiling von der Friedrich-Alexander-Universit\u00e4t in Erlangen, einer der f\u00fchrenden Experten f\u00fcr digitale Forensik in Deutschland. Die Forensiker arbeiten hier an weitergehenden Analysemethoden. So m\u00fcssen auf jeden Fall die Metadaten der gefundenen Bilder ausgewertet werden. Unerl\u00e4sslich ist es auch, deren Speichergeschichte ganz genau zu rekonstruieren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem kann \u00fcber die Seriennummer des Controllers in vielen F\u00e4llen ermittelt werden, in welchem Smartphone der Speicherchip zuvor seinen Dienst getan hat. \u00dcber die Ger\u00e4tenummer des Smartphones l\u00e4sst sich dann in der Regel der Vorbesitzer des Speicherchips ermitteln. Dabei m\u00fcssen digitale Forensiker und Ermittlungsbeamte eng zusammenarbeiten, um aufzukl\u00e4ren, ob der Vorbesitzer des Speicherchips mit dem sichergestellten Material in Verbindung gebracht werden kann. Unter anderem sind daf\u00fcr Ermittlungen in den vom Vorbesitzer genutzten Clouds der Mobilfunkprovider und Ger\u00e4tehersteller sowie Analysen seiner Smartphonenutzung n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Doch hier sind noch viele rechtliche Fragen offen. Zudem erfordern solche Ermittlungen internationale Zusammenarbeit, die durch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in den verschiedenen L\u00e4ndern oft nicht einfach ist.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber ist also in mehrfacher Hinsicht gefordert. Au\u00dfer den rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr eine st\u00e4rkere internationale Harmonisierung in der Cloud-Forensik muss er sich auch um einen besseren Schutz f\u00fcr die K\u00e4ufer von USB-Sticks k\u00fcmmern. Denn der Kunde kann sich bisher nicht davor sch\u00fctzen, dass ihm beim Kauf eines Datentr\u00e4gers gleich alte Daten mit untergeschoben werden. Das lie\u00dfe sich nur mit einer gesetzlich geregelten L\u00f6schpflicht der Hersteller vermeiden.<\/p>\n<p>Doch die argumentieren, dass eine L\u00f6schpflicht die Produktion der Sticks verteuern w\u00fcrde. Es w\u00e4re ja ein zus\u00e4tzlicher Arbeitsschritt vonn\u00f6ten. Das w\u00fcrde sich direkt auf die Preise der USB-Sticks auswirken, warnt die Hersteller-Fraktion eindringlich. Die Argumentation wirkte. Denn erste \u00dcberlegungen f\u00fcr eine solche L\u00f6schpflicht in der EU-Kommission wurden rasch wieder fallengelassen. Bleibt also einstweilen nur, sichergestelltes Material auf beschlagnahmten USB-Sticks zus\u00e4tzlichen forensischen Analysen zu unterziehen, um den Urheber wirklich feststellen zu k\u00f6nnen. Noch aber hat sich dieses Erfordernis nicht in allen Staatsanwaltschaften und Gerichten herumgesprochen.<\/p>\n<p>Speicher-Recycling betreiben im \u00dcbrigen nicht nur Stick-Hersteller im unteren Preissegment. Es geht dabei offenbar durchaus auch um Markenprodukte. Auf der \u00dcberlinger Forensiker-Konferenz galt eine Liste mit Herstellernamen allerdings als Geheimsache. So sollen rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/technik-motor\/computer-internet\/recycling-neue-usb-sticks-enthalten-oft-restdaten-15015418.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/technik-motor\/computer-internet\/recycling-neue-usb-sticks-enthalten-oft-restdaten-15015418.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist drauf auf den USB-Sticks? Elektronik-Recycling bringt manche \u00dcberraschung mit sich. Auf fabrikneuen USB-Sticks sind h\u00e4ufiger alte Daten zu finden. 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