{"id":41422,"date":"2016-04-11T13:40:00","date_gmt":"2016-04-11T13:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=41422"},"modified":"2016-04-11T13:40:07","modified_gmt":"2016-04-11T13:40:07","slug":"heute-kaufe-ich-mir-mal-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=41422","title":{"rendered":"Heute kaufe ich mir mal Kinder"},"content":{"rendered":"<h2>Die in Deutschland (noch) verbotene Leihmutterschaft ist ein einziges Minenfeld \u2013 ethisch, rechtlich und sogar medizinisch. Von Holm Schneider<\/h2>\n<p>Drillinge im Brutkasten, die ohne K\u00f6rperkontakt mit ihrer Mutter heranwachsen; Klinikpersonal, das der Frau, die sie geboren hat, jede Auskunft \u00fcber die Kinder verweigert \u2013 diese Begleiterscheinungen eines aktuellen Rechtsstreits in Kalifornien sorgen im milliardenschweren globalen Kinderwunsch-Markt f\u00fcr Irritationen.<\/p>\n<p>Melissa Cook war 47, als sie zum zweiten Mal einen Leihmuttervertrag unterschrieb. Die alleinerziehende Mutter von vier eigenen Kindern brauchte Geld. Eine Agentur hatte ihr den Kunden vermittelt: C.M., einen alleinstehenden 50-j\u00e4hrigen Postangestellten aus Georgia, der f\u00fcr die Geburt eines Stammhalters 33 000 US-Dollar zahlen w\u00fcrde. Man wolle Eizellen einer jungen Spenderin in einem Glassch\u00e4lchen mit seinem Samen befruchten und drei ausgew\u00e4hlte, m\u00e4nnliche Embryonen in Cooks Geb\u00e4rmutter einsetzen, hie\u00df es. Sollte sich mehr als ein Embryo einnisten, bek\u00e4me sie 6 000 US-Dollar f\u00fcr jedes weitere geborene Kind. Der Vertrag \u2013 aufgesetzt von Rechtsanwalt Robert Walmsley \u2013 umfasste 75 Seiten.<\/p>\n<p>Cook, die in Los Angeles (Kalifornien) lebt, traf weder mit C.M. zusammen, noch sprachen sie miteinander. Um die Schwangerschaft vereinbarungsgem\u00e4\u00df zustande zu bringen, nahm sie zun\u00e4chst Kontrazeptiva, gefolgt von t\u00e4glichen Injektionen eines Hormonsuppressors, der ihren Zyklus mit dem der anonymen Eizellspenderin synchronisierte. Danach erhielt sie spezielle Hormonpr\u00e4parate. Am 17. August 2015 wurden von Dr. Jeffrey Steinberg am Fertility Institute in Los Angeles drei sechs Tage alte Embryonen in ihre Geb\u00e4rmutter eingebracht. Verstie\u00df ein solcher Embryotransfer bei einer 47-J\u00e4hrigen nicht gegen medizinische Standards? Steinberg sah keinen Grund daf\u00fcr.<\/p>\n<p>In den folgenden Wochen erfuhr Cook, dass ihre Krankenkasse f\u00fcr Komplikationen der Leihmutterschaft nicht aufkommen w\u00fcrde, auch nicht f\u00fcr die Kosten eines Schwangerschaftsdiabetes, eines der h\u00e4ufigsten Probleme bei Schwangerschaften in fortgeschrittenem Alter. Schon im September, so ist in Gerichtsdokumenten zu lesen, habe C.M. mitgeteilt, dass er Cooks w\u00f6chentliche Arztbesuche nicht l\u00e4nger finanzieren k\u00f6nne, weil er \u201ekein Geld mehr auf der Bank\u201c habe und sein Job nicht genug einbringe. Als feststand, dass Cook tats\u00e4chlich Drillinge erwartete, sei deutlich geworden, dass der Vater in spe damit nicht zurechtkommen werde. Die Bezahlung der Kinderwunsch-Agentur, der Eizellspenderin, des Reproduktionsmediziners und der weiteren Beteiligten habe seine gesamten Ersparnisse aufgezehrt. Ob der bei seinen Eltern lebende, schwerh\u00f6rige Mann \u00fcberhaupt in der Lage w\u00e4re, mehrere Kinder gro\u00dfzuziehen, sei von niemandem gepr\u00fcft worden. In einer E-Mail an Cook verlangte C.M., eines der drei Kinder abzutreiben \u2013 zu \u201ereduzieren\u201c, wie es im Jargon der Fortpflanzungsingenieure hei\u00dft. Cook weigerte sich. \u201eIch bin f\u00fcr das Leben und werde keine Schwangerschaft abbrechen lassen. Jedem dieser Babys geht es gut\u201c, schrieb sie zur\u00fcck. C.M. verwies auf eine Klausel im Vertrag. So etwas sei allein seine Entscheidung. Es stehe ihm zu, auf eine \u201eselektive Reduktion\u201c zu dringen.<\/p>\n<p>Da er wohl nicht nur das h\u00f6here Risiko f\u00fcr seine S\u00f6hne scheute, das Drillingsschwangerschaften mit sich bringen, sondern schlicht kein Geld f\u00fcr drei Kinder hatte, bot Cook an, das \u201e\u00fcberz\u00e4hlige\u201c Baby zu adoptieren und selbst gro\u00dfzuziehen. Darauf habe C.M. geantwortet: \u201eHast du den Verstand verloren? Ich werde doch meine Kinder nicht trennen!\u201c<\/p>\n<p>Als Schadensersatzforderungen f\u00fcr ihre Weigerung ins Spiel kamen, ging die bedr\u00e4ngte Leihmutter damit an die \u00d6ffentlichkeit. Nach kalifornischem Recht ist eine Abtreibung \u2013 mit Ausnahme von Situationen, in denen Lebensgefahr f\u00fcr die Schwangere besteht \u2013 nicht mehr erlaubt, sobald die Feten au\u00dferhalb des Mutterleibes lebensf\u00e4hig w\u00e4ren. Mitte November, in der 16. Schwangerschaftswoche, blieb also f\u00fcr die T\u00f6tung eines der Drillinge nur noch wenig Zeit. Der Vater verstehe zwar, akzeptiere jedoch nicht, dass seine Auftragnehmerin dies ablehne, schrieb Anwalt Robert Warmsley am 20. November 2015 an Cook. Er z\u00e4hlte die Rechtsfolgen auf, die ihr Verhalten f\u00fcr sie haben k\u00f6nnte, darunter der Verlust aller finanziellen Anspr\u00fcche aus dem Leihmuttervertrag, Schadensersatz in Bezug auf die k\u00fcnftige Betreuung der Kinder und die Kosten eventuell erforderlicher medizinischer Zusatzleistungen. Cook appellierte an C.M., ihr doch zu erkl\u00e4ren, weshalb er drei Embryonen einsetzen lie\u00df, wenn er nur zwei Kinder wollte. Am 24. November erhielt sie einen weiteren Brief von Warmsley, der von ihr verlangte, bis zum Ende des Tages den Termin f\u00fcr eine \u201eselektive Reduktion\u201c zu vereinbaren. Cook schwankte, hielt aber \u2013 mit beachtlicher medialer Unterst\u00fctzung \u2013 an ihrem Entschluss fest, das Lebensrecht der Drillinge zu verteidigen, auch wenn sie nur die Leihmutter war.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter, als C.M. sich durchgerungen hatte, alle drei Kinder zu akzeptieren, wollte Cook nicht mehr. Die Schwangere bat ihren Anwalt, vor Gericht ihre Anerkennung als rechtm\u00e4\u00dfige Mutter der Drillinge zu erstreiten, weil diese in ihrem Leib heranwuchsen und von ihr zur Welt gebracht werden w\u00fcrden. \u201eIch sehe Leihmutterschaften nicht mehr so positiv, wie ich das bisher getan habe\u201c, sagte sie. \u201eKinder ziehen n\u00e4mlich besonderen Nutzen aus der Beziehung zur Mutter.\u201c<\/p>\n<p>C.M. bem\u00fchte sich derweil beim Familiengericht in Los Angeles um offizielle Anerkennung seiner Vaterschaft. Dort entschied man, beide Seiten anzuh\u00f6ren. C.M. tat nun kund, er sei daran interessiert, alle drei Kinder zu sch\u00fctzen. Nach wie vor sorge er sich auch um die Gesundheit und das Wohlergehen der Leihmutter und er habe den Wunsch, ihr unn\u00f6tigen, durch einen \u00f6ffentlichen Auftritt verursachten Stress zu ersparen.<\/p>\n<p>Cook bezeichnete ihre Leihmutterschaft als Minenfeld \u2013 ethisch, rechtlich und auch medizinisch. Ihr Vertrag verbiete ihr zum Beispiel, Nagellack zu benutzen oder sich in die N\u00e4he junger Katzen zu begeben, er schreibe vor, wieviel Koffein sie zu sich nehmen d\u00fcrfe und reduziere sie, kurz gesagt, zu einem \u201eZuchttier\u201c, das komplett der Willk\u00fcr von C.M. ausgeliefert sei und weder w\u00e4hrend der Schwangerschaft noch danach mitzureden habe. Mit Hilfe zweier Anw\u00e4lte zog sie gegen das kalifornische Leihmutterschaftsgesetz zu Felde \u2013 mit schlagkr\u00e4ftigen Argumenten, die einer der beiden Rechtsbeist\u00e4nde, Harold Cassidy, so zusammenfasste: \u201eDass ein Mann von einer Schwangeren fordern kann, eines der Kinder in ihrem Bauch t\u00f6ten zu lassen, und finanziellen Schadensersatz beanspruchen kann, wenn sie dies ablehnt, ist grausam gegen\u00fcber der Mutter. Die Vorstellung, dass im Falle einer Mutter, die anbietet, das von dem Mann zur T\u00f6tung freigegebene Kind gro\u00dfzuziehen, die es liebt und die sein Leben gerettet hat, dieser Mann darauf besteht, das Kind einem Fremden anzuvertrauen, ist grausam gegen\u00fcber dem Kind.\u201c Folglich m\u00fcsse durch eine einstweilige Verf\u00fcgung verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte eine Geburtsurkunde ausstellten, auf der nicht Cook als Mutter der Kinder eingetragen sei.<\/p>\n<p>Als die Drillinge am 22. Februar 2016 zur Welt kamen, wurden sie Melissa Cook sofort weggenommen. Ein Richter hatte inzwischen dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Man gestattete der Leihmutter nicht, die Kinder auf der Fr\u00fchgeborenen-station zu besuchen. Sie habe vom Klinikpersonal weder das genaue Gewicht erfahren noch \u00fcber das Gedeihen der Babys Auskunft erhalten, berichtete Cassidy. Doch die Leihmutter, die sich wie eine echte Mutter verhielt, sorgte f\u00fcr Diskussionen. Darf man einer Frau nach der Geburt wirklich sagen, das, was mit den Kindern geschieht, gehe sie nichts an? War eine solche Erfahrung mit der Bezahlung abgegolten? War ein derartiger Vertrag eigentlich verfassungskonform? Cook focht den Richterspruch an. Das kalifornische Berufungsgericht entschied, der Vater, der Tausende von Kilometern entfernt bei seinen betagten Eltern lebt, d\u00fcrfe die Kinder nicht mitnehmen, solange in dieser Sache kein abschlie\u00dfendes Urteil ergangen sei. Rechtsanwalt Cassidy bewertet dies als Teilerfolg. \u00c4rzte und Pflegepersonal der Klinik sind verunsichert. Der Ausgang ist v\u00f6llig offen.<\/p>\n<p>Aber betrifft ein solcher Streit in den USA uns \u00fcberhaupt? In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. \u201eDie Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat\u201c, steht im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch. Doch so eng wollen es viele heute nicht mehr sehen. Immer mehr deutsche Paare versuchen sich ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland zu erf\u00fcllen, meist in der Ukraine, in Indien oder Kalifornien. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Grundsatzentscheidung ein homosexuelles Paar aus Berlin als rechtliche Eltern eines Kindes anerkannt, das der Samenspender und sein Partner durch eine unverheiratete kalifornische Leihmutter austragen lie\u00dfen. Die Leihmutter habe keine Elternstellung, urteilte der BGH. Sechs Juraprofessoren aus M\u00fcnchen und Augsburg, die 2013 den Entwurf eines \u201ezeitgem\u00e4\u00dfen Gesetzes f\u00fcr Fortpflanzungsmedizin\u201c vorlegten, bef\u00fcrworten Leihmutterschaft und halten das deutsche Embryonenschutzgesetz f\u00fcr \u00fcberholt. Das ukrainische Reproduktionsmedizinzentrum BioTexCom beruft sich auf seiner Internetseite gar auf einen \u201eersten Fall der Leihmutterschaft\u201c, der im Alten Testament (Genesis 16) dokumentiert sei. Schon Abraham habe seine Dienerin Hagar, die ihm Ismael gebar, als Leihmutter benutzt. Die k\u00fcnstliche Befruchtung, vom 2013 verstorbenen Nobelpreistr\u00e4ger Robert Edwards ersonnen, um Ehepaaren in einer Ausnahmesituation zu helfen, hat sich inzwischen zu einer Lifestyle-Technologie f\u00fcr jedermann entwickelt, ohne dass die pers\u00f6nlichen und gesellschaftlichen Folgen bis zum Ende bedacht worden w\u00e4ren. Denn in der Politik ist es heute un\u00fcblich, beispielsweise auf Bisch\u00f6fe zu h\u00f6ren, die um solches Nachdenken bem\u00fcht sind, stattdessen geht es mehr und mehr um die Abarbeitung ma\u00dfloser Wunschzettel des 21. Jahrhunderts.<\/p>\n<p>Leihmutterschaft ist und bleibt eine Form der Ausbeutung von Frauen, auch wenn diese viel Geld daf\u00fcr bekommen. Darin ist sich die katholische Kirche sogar mit Alice Schwarzer einig. Doch auch diejenigen, die mittels Samen- und Eizellspende gezeugt werden, suchen irgendwann nach ihrer Identit\u00e4t. Die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff ging in ihrer Dresdner Rede 2014 so weit, solche Kinder als \u201eHalbwesen\u201c zu bezeichnen. Das sind sie sicher nicht. Aber sie sind zu einer Ware geworden, die man f\u00fcr Geld einkaufen kann.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen wir damit leben? Und falls nicht: Wo bleibt unser Protest dagegen?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: http:\/\/www.die-tagespost.de\/politik\/Heute-kaufe-ich-mir-mal-Kinder;art315,168523<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die in Deutschland (noch) verbotene Leihmutterschaft ist ein einziges Minenfeld \u2013 ethisch, rechtlich und sogar medizinisch. Von Holm Schneider Drillinge im Brutkasten, die ohne K\u00f6rperkontakt mit ihrer Mutter heranwachsen; Klinikpersonal, das der Frau, die sie geboren hat, jede Auskunft \u00fcber die Kinder verweigert \u2013 diese Begleiterscheinungen eines aktuellen Rechtsstreits in Kalifornien sorgen im milliardenschweren globalen Kinderwunsch-Markt f\u00fcr Irritationen. 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