{"id":32757,"date":"2015-01-21T11:59:42","date_gmt":"2015-01-21T11:59:42","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=32757"},"modified":"2015-01-21T11:59:42","modified_gmt":"2015-01-21T11:59:42","slug":"anleihekaufe-der-ezb-sachkenntnis-mangelhaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=32757","title":{"rendered":"Anleihek\u00e4ufe der EZB: Sachkenntnis &#8211; Mangelhaft"},"content":{"rendered":"<p>Der EU-Generalanwalt hat nichts gegen Anleihek\u00e4ufe der EZB. Er r\u00e4umt ein, Richter h\u00e4tten nicht gen\u00fcgend Expertise in dieser Sache. Ein Standpunkt von J\u00fcrgen Stark, dem Ex-Chefvolkswirt der EZB.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Generalanwalt des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs hat am 14. Januar seinen Schlussantrag zum Programm der Europ\u00e4ischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen (OMT-Programm) vorgestellt. Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass dieses Programm geeignet ist, die Zinsen auf Regierungsanleihen in bestimmten L\u00e4ndern zu reduzieren und die Durchf\u00fchrung der Geldpolitik zu erleichtern. Es handele sich also um eine geldpolitische Ma\u00dfnahme. Und bei der Durchf\u00fchrung der Geldpolitik habe die EZB einen weiten Ermessensspielraum.<\/p>\n<p>Zwar bindet diese Stellungnahme den EuGH nicht, aber es w\u00e4re \u00fcberraschend, wiche er substantiell davon ab. Diese Stellungnahme wurde von den Finanzm\u00e4rkten, von \u00d6konomen und von politischer Seite in Europa mehrheitlich begr\u00fc\u00dft. Damit habe die EZB gr\u00fcnes Licht, ihre Absicht umzusetzen, in gro\u00dfem Umfang Staatsanleihen zu kaufen. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese positive Resonanz sind verschieden. Die Finanzm\u00e4rkte warten auf zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t, mit der sie ihr zunehmend gef\u00e4hrliches Spiel fortsetzen k\u00f6nnen, Regierungen werden von dem Druck schmerzhafter Wirtschaftsreformen entlastet.<\/p>\n<h2>Notwendige Sachkenntnis fehlt<\/h2>\n<p>Auch als Nichtjurist, aber als Kenner der Materie darf man sich eine Meinung zur Stellungnahme des Generalanwalts bilden. Der Generalanwalt gibt ehrlich und unumwunden zu, dass ihm sowohl die Expertise als auch die Erfahrung fehlt, die die EZB in ihrem Bereich hat. Das kann man auch nicht erwarten. Aber das hei\u00dft dann auch: Es fehlt dem Generalanwalt die notwendige Sachkenntnis zu einer fundierten Stellungnahme und Bewertung des OMT-Programms. Folglich st\u00fctzt er sich auf die Expertise der EZB und die dort vertretene politische Linie.<\/p>\n<p>Kann mit dem Eingestehen der fachlichen Inkompetenz \u00fcberhaupt eine glaubw\u00fcrdige und tragf\u00e4hige Entscheidung herbeigef\u00fchrt werden? Verf\u00fcgt der EuGH als letzte europ\u00e4ische juristische Instanz \u00fcber mehr Sachkenntnis?<\/p>\n<p>Was sind die Fakten? Die EZB hat 2012 ihre Bereitschaft erkl\u00e4rt, unter bestimmten Bedingungen Staatspapiere bestimmter L\u00e4nder des Euroraums zu kaufen. Als Folge dieser Garantie sind die Zinsen auf Staatspapiere betr\u00e4chtlich zur\u00fcckgegangen. Die Risikopr\u00e4mien auch f\u00fcr L\u00e4nder am Rande der Insolvenz gingen gegen null. Der Generalanwalt attestiert nun der EZB billigend, dass es ihr direktes Ziel war, die Zinsen und Risikoaufschl\u00e4ge auf Staatspapiere von L\u00e4ndern in Finanzierungsschwierigkeiten zu reduzieren. Die Ziele des OMT-Programms seien im Prinzip legitim und bewegten sich im Rahmen der Geldpolitik.<\/p>\n<h2>Geldpolitik muss konditionslos sein<\/h2>\n<p>Die Auffassung, dass es sich bei dem Programm um eine wirtschaftspolitische (oder quasi-fiskalpolitische) Ma\u00dfnahme handelt, teilt der Generalanwalt somit nicht. Dabei werden bestimmte Merkmale des Programms in der Beurteilung v\u00f6llig untergewichtet oder nicht ber\u00fccksichtigt. Dies gilt f\u00fcr die Bedingungen, die f\u00fcr den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Geldpolitik kann jedoch nicht an Bedingungen gekn\u00fcpft werden. Der EZB-Rat muss frei und unabh\u00e4ngig &#8211; quasi konditionslos &#8211; entscheiden und umsetzen, was geldpolitisch geboten ist, um sein Mandat zu erf\u00fcllen. Formuliert man Bedingungen, macht man sich vom Verhalten Dritter abh\u00e4ngig. Dann handelt es sich nicht mehr um Geldpolitik, sondern um Wirtschafts- oder Fiskalpolitik. Eine solche Verantwortung liegt eindeutig au\u00dferhalb des Mandats der EZB.<\/p>\n<p>F\u00fcr die W\u00e4hrungsunion und die EZB gilt das Prinzip der Einheitlichkeit der Geldpolitik. Dieses Prinzip l\u00e4sst eine regional oder l\u00e4nderspezifisch differenzierte Geldpolitik nicht zu. Indem die EZB selektiv vorgeht und die Staatsanleihen nur einzelner L\u00e4nder kauft, wird keine einheitliche Geldpolitik mehr betrieben. Die Zentralbank darf in ihrer Politik nicht diskriminieren. Tut sie es doch, betreibt sie keine Geldpolitik, sondern Fiskalpolitik.<\/p>\n<p>Das OMT-Programm &#8211; und der Kauf von Staatsanleihen generell &#8211; riskieren, gegen das Verbot der monet\u00e4ren Finanzierung von Staatshaushalten zu versto\u00dfen. Dieses Prinzip in Europa zu verankern ist eine gro\u00dfe Errungenschaft des Vertrags von Maastricht. Aber offenbar wird dies in entscheidenden juristischen Kreisen wegen fehlender Expertise nicht erkannt. Die zu erwartende Auflage durch den EuGH, nur am Sekund\u00e4rmarkt zu intervenieren, also nicht ex emissio, ist br\u00fcchig und in der praktischen Wirkung obsolet. Man kann verschiedene Segmente der Zinsertragskurve nicht k\u00fcnstlich voneinander trennen. Interventionen der EZB w\u00fcrden alle Segmente beeinflussen. Somit ist die Grenze zur monet\u00e4ren Finanzierung flie\u00dfend.<\/p>\n<h2>EZB-Rolle in Troika ist Nebenkriegsschauplatz<\/h2>\n<p>Anstatt sich mit diesen Aspekten ernsthaft auseinanderzusetzen, er\u00f6ffnet der Generalanwalt einen Nebenkriegsschauplatz: die Mitgliedschaft der EZB in der Troika. Damit das OMT-Programm seinen geldpolitischen Charakter behalte, d\u00fcrfe die EZB nicht direkt in Finanzierungsprogramme einzelner L\u00e4nder involviert sein. Zur Klarstellung: Die EZB hat in der Troika nie die Verantwortung \u00fcbernommen wie der Internationale W\u00e4hrungsfonds und die EU-Kommission. Die EZB hat einen Beobachterstatus, in dem es neben dem Einbringen \u00f6konomischer Expertise darum geht, in den Verhandlungen mit den Programml\u00e4ndern Vereinbarungen zu Lasten abwesender Dritter (wie der EZB) zu treffen.<\/p>\n<p>Der Schlussantrag des Generalanwalts ist eine \u00e4u\u00dferst schwache und wenig glaubw\u00fcrdige Grundlage f\u00fcr eine seri\u00f6se und tragf\u00e4hige Entscheidung des EuGH. Schlie\u00dft sich der Gerichtshof diesem Pl\u00e4doyer an, tr\u00e4gt er zum h\u00f6chst problematischen Umbau der W\u00e4hrungsunion bei, der immer weiter von der urspr\u00fcnglichen Konzeption wegf\u00fchrt. Der EuGH riskiert seine Glaubw\u00fcrdigkeit.<\/p>\n<p><em>J\u00fcrgen Stark war Chefvolkswirt der Europ\u00e4ischen Zentralbank.<\/em><\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/wirtschaftspolitik\/anleihekaeufe-der-ezb-sachkenntnis-mangelhaft-13381429.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/wirtschaftspolitik\/anleihekaeufe-der-ezb-sachkenntnis-mangelhaft-13381429.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EU-Generalanwalt hat nichts gegen Anleihek\u00e4ufe der EZB. Er r\u00e4umt ein, Richter h\u00e4tten nicht gen\u00fcgend Expertise in dieser Sache. 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