{"id":32393,"date":"2015-01-08T13:34:24","date_gmt":"2015-01-08T13:34:24","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=32393"},"modified":"2015-01-08T13:34:24","modified_gmt":"2015-01-08T13:34:24","slug":"gastbeitrag-hilfe-in-der-not","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=32393","title":{"rendered":"Gastbeitrag: Hilfe in der Not"},"content":{"rendered":"<p>Die Terroristen des \u201eIslamischen Staats\u201c d\u00fcrfen bek\u00e4mpft werden &#8211; auf Einladung oder im Rahmen von Selbstverteidigung und humanit\u00e4rer Intervention.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Territorium, \u00fcber das der \u201eIslamische Staat\u201c (IS) mordend gebietet, erstreckt sich auf Teile des Iraks und Syriens. Da mag es k\u00fcnstlich erscheinen, bei der v\u00f6lkerrechtlichen Begr\u00fcndung eines Milit\u00e4reinsatzes zwischen den im Irak und in Syrien gef\u00fchrten Operationen zu unterscheiden. Doch die eingreifenden M\u00e4chte verfahren genauso, und nicht wenige unter ihnen beschr\u00e4nken ihre Luftangriffe einstweilen auf das eine oder andere Staatsgebiet. Die im Irak operierende Allianz, der auch Frankreich, Gro\u00dfbritannien und Kanada angeh\u00f6ren, beruft sich auf die Zustimmung der Regierung dieses Staates zu ihrem Gewalteinsatz. Diese Begr\u00fcndung tr\u00e4gt, aber sie reicht nicht bis nach Syrien. Hier richtet sich der Blick auf Pr\u00e4sident Baschar al-Assad. Dieser hat 2014 tats\u00e4chlich eine Einladung an Amerika adressiert, in Syrien \u201ekoordiniert\u201c gegen den \u201eIS\u201c vorzugehen. Doch anders als im Fall des irakischen Hilfeersuchens ist aus Assads Einladung keine unproblematische Erlaubnis zum Gewalteinsatz erwachsen. Zwar ist Assad trotz seiner in zahllosen internationalen Untersuchungsberichten angeprangerten Verletzungen des V\u00f6lkerrechts bis heute syrischer Regierungschef geblieben. Doch der Becher, den Assad dem amerikanischen Pr\u00e4sidenten mit seiner Einladung zur gemeinsamen Bek\u00e4mpfung des \u201eIS\u201c reicht, ist durch seine Untaten vergiftet. Mittelbar steht Assad bislang auch einer Erlaubnis des UN-Sicherheitsrats zum Gewalteinsatz gegen den \u201eIS\u201c in Syrien im Wege. <\/P><P>Damit ist der Sicherheitsrat einmal mehr zu einer Nebenrolle verurteilt. Die Feststellung, dass von dem \u201eIS\u201c eine gravierende Gefahr f\u00fcr den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit ausgeht, hat das UN-Gremium mit der Hauptverantwortung f\u00fcr den Weltfrieden l\u00e4ngst getroffen. Doch es bleibt daran gehindert, das kollektive Sicherheitssystem der UN zur Abwehr dieser Gefahr durch eine Erlaubnis zum sch\u00fctzenden Gewalteinsatz vollst\u00e4ndig zu aktivieren. Vor diesem Hintergrund beschreitet Amerika gemeinsam mit dem Irak einen dritten Weg, um seine Luftschl\u00e4ge zu begr\u00fcnden. In seinem an die UN gerichteten Brief vom 23. September 2014 hat Washington das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugunsten des Iraks geltend gemacht. Es m\u00f6ge, so lautete die irakische Bitte konkret, einen internationalen Milit\u00e4reinsatz zur Beseitigung der \u201esicheren H\u00e4fen\u201c des \u201eIS\u201c in Syrien anf\u00fchren. Bemerkenswert ist, dass weder der Irak noch Amerika den Versuch unternehmen, den nichtstaatlichen Charakter des \u201eIS\u201c hinter einer rein zwischenstaatlichen V\u00f6lkerrechtskonstruktion verschwinden zu lassen. Stattdessen hat die kollektive Selbstverteidigungsthese die folgende Gestalt: Die Vereinigten Staaten leisten dem Irak auf dessen Ersuchen hin in Syrien gemeinsam mit einer Reihe von Koalitionspartnern milit\u00e4rischen Beistand gegen einen bewaffneten Angriff, den der \u201eIS\u201c von syrischem Staatsgebiet aus gegen den Irak durchf\u00fchrt. Hierin gelangt die Rechts\u00fcberzeugung zum Ausdruck, dass das in Artikel 51 der UN-Charta anerkannte Selbstverteidigungsrecht der Staaten die Abwehr nicht nur des bewaffneten Angriffs durch einen anderen Staat, sondern auch desjenigen durch einen hochdestruktiven transnationalen, nichtstaatlichen Gewaltakteur erfasst. Diese Rechts\u00fcberzeugung ist bereits lange vor dem 11. September 2001 artikuliert worden. Doch mit der Operation \u201eEnduring Freedom\u201c, die im Oktober 2001 mit dem Ziel begann, die Al Qaida aus Afghanistan zu verdr\u00e4ngen, r\u00fcckte dieser Selbstverteidigungsanspruch &#8211; und zwar auch in seiner kollektiven Auspr\u00e4gung, die beim alliierten Gewalteinsatz in Syrien sogar im Vordergrund steht &#8211; in das Zentrum der friedenssicherungsrechtlichen Diskussion. Mag dieser Rechtsanspruch auch bis heute der Best\u00e4tigung durch den Internationalen Gerichtshof harren, mit dem Wortlaut von Artikel 51 ist er vereinbar. Sp\u00e4testens in der Folge der Terrorangriffe auf Amerika tr\u00e4gt ihn auch die Praxis der Staaten. F\u00fcr die Regierungen dieser Welt liegt inzwischen eben der Umstand klar zutage, dass f\u00fcr ihre Bev\u00f6lkerungen auch von transnationaler \u201eprivater\u201c Gewalt eine horrende Bedrohung ausgehen kann. Indessen bleibt das Selbstverteidigungsrecht auch im Fall eines nichtstaatlichen bewaffneten Angriffs in seinem Kern ein zwischenstaatliches V\u00f6lkerrechtsinstitut. Denn seine wesentliche Rechtswirkung besteht darin, dem angegriffenen Staat die Verteidigung auf dem Gebiet desjenigen Staates zu erlauben, von dem der nichtstaatliche bewaffnete Angriff ausgeht. <\/P><\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/gastbeitrag-hilfe-in-der-not-13358108.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/gastbeitrag-hilfe-in-der-not-13358108.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Terroristen des \u201eIslamischen Staats\u201c d\u00fcrfen bek\u00e4mpft werden &#8211; auf Einladung oder im Rahmen von Selbstverteidigung und humanit\u00e4rer Intervention.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":50086,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[21,36],"tags":[5347,682,547,4598,2707,1975,536,274],"class_list":["post-32393","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik","category-staat-und-recht","tag-amerika","tag-assad-regime","tag-irak","tag-is","tag-militareinsatz","tag-syrien","tag-un","tag-usa"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/32393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=32393"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/32393\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/50086"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=32393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=32393"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/de.newseurope.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=32393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}