{"id":26618,"date":"2014-06-29T06:35:49","date_gmt":"2014-06-29T06:35:49","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=26618"},"modified":"2014-06-29T06:35:49","modified_gmt":"2014-06-29T06:35:49","slug":"aufklarungspflicht-des-arztes-das-riskante-gesprach-vor-dem-eingriff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=26618","title":{"rendered":"Aufkl\u00e4rungspflicht des Arztes: Das riskante Gespr\u00e4ch vor dem Eingriff"},"content":{"rendered":"<p>Was wollen, was sollen Patienten wissen? Wie viel Aufkl\u00e4rung muss sein? \u00c4rzte haben begonnen, \u00fcber die Frage zu debattieren \u2013 denn Wissen kann in diesem Fall gef\u00e4hrlich werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Durch eine Peridural- oder r\u00fcckenmarksnahe An\u00e4sthesie kann es zu einer Querschnittsl\u00e4hmung kommen, eine Narkose birgt das Risiko von Lungensch\u00e4den, der Einsatz einer HerzLungen-Maschine bei Herzoperationen geht mit der Gefahr eines Schlaganfalls f\u00fcr den Patienten einher, und jede banale Mandeloperation beim Kind kann t\u00f6dlich enden. Auch wenn manche dieser Risiken extrem selten sind, sie werden vor einem Eingriff mit dem Patienten besprochen. Nur der aufgekl\u00e4rte Patient kann rechtsg\u00fcltig einwilligen in das, was mit ihm geschehen soll. Bei manchen erh\u00f6ht dies ihre \u00c4ngste jedoch so sehr, dass die Konzentration der Stresshormone im Blut ansteigt und sich auf diese Weise die Unw\u00e4gbarkeiten einer Operation sogar noch verschlimmern. Denn ein unruhiges vegetatives Nervensystem, das Atmung, Herzschlag und Blutdruck reguliert, macht die Steuerung einer Narkose umso schwieriger. An\u00e4sthesisten und Chirurgen befinden sich mithin beim Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch in einer misslichen Situation. So, wie es einen Noceboeffekt bei Medikamenten gibt \u2013 je mehr Nebenwirkungen im Beipackzettel stehen, desto mehr wird der Patient versp\u00fcren \u2013, gibt es auch den Noceboeffekt des Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4chs vor einem Eingriff.<\/p>\n<p>Je umfangreicher und exakter die Operations- und Narkoserisiken beziffert werden, desto gr\u00f6\u00dfer die Chance, dass der Patient durch die Verarbeitung seiner \u00c4ngste Schaden nimmt \u2013 so lautet jedenfalls die Warnung derjenigen Wissenschaftler, die sich in j\u00fcngster Zeit immer \u00f6fter daf\u00fcr aussprechen, auch einmal \u00fcber die Nachteile einer vollumf\u00e4nglichen Risikoaufkl\u00e4rung bei Eingriffen und Narkosen kritisch nachzudenken (\u201eBioethics\u201c, Bd.28 (3), S.147- \u201eCanadian Journal of Anaesthesia\u201c, Online-Ausgabe vom 5. Juni).<\/p>\n<h2>Angst als Risiko?<\/h2>\n<p>Das ist nicht neu. Bereits der Chirurg Gert Carstensen hat diese Gefahr in einem Aufsatz aus dem Jahr 1980 plakativ als \u201eTod durch Aufkl\u00e4rung\u201c bezeichnet. Als beliebtes Beispiel, eine solche M\u00f6glichkeit zu illustrieren, m\u00fcssen in der Regel Erkrankungen der Herzkranzgef\u00e4\u00dfe herhalten. Bleiben sie unbehandelt, weil der Patient zu gro\u00dfe Angst vor den Risiken des Eingriffs hat und diesen gar verweigert, k\u00f6nnte er infolgedessen an einem Herzinfarkt fr\u00fcher versterben. Seit das neue Patientenrechtegesetz, das im Februar letzten Jahres in Kraft getreten ist, die Einwilligung des Patienten unmissverst\u00e4ndlich an eine rigorose Aufkl\u00e4rung und damit einen \u201einformed consent\u201c koppelt, ist die Aufgabe der Aufkl\u00e4rer keineswegs leichter geworden. Zudem greift der Vorwurf eines Aufkl\u00e4rungsfehlers nicht erst dann, wenn der Patient bei vollst\u00e4ndiger Aufkl\u00e4rung den Eingriff abgelehnt h\u00e4tte. Es reicht schon, wenn der Kranke nur ins Gr\u00fcbeln gekommen w\u00e4re, h\u00e4tte er denn alles gewusst.<\/p>\n<p>Die einzige Alternative ist der Aufkl\u00e4rungsverzicht durch den Patienten, der gut dokumentiert sein muss. Elmar Biermann, Justitiar des Bundesverbandes der Deutschen An\u00e4sthesisten in N\u00fcrnberg, hat auf dem j\u00fcngsten Kongress der Fachdisziplin, dem Deutschen An\u00e4sthesie Congress in Leipzig, die Erfahrungen mit dem neuen Patientenrechtegesetz in puncto Aufkl\u00e4rung zusammengefasst: Was fr\u00fcher bereits in der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung galt und jetzt im Gesetz festgezurrt wurde, w\u00e4lzt einerseits die Verantwortung f\u00fcr einen Fehlschlag \u00fcber den Weg der vollumf\u00e4nglichen Aufkl\u00e4rung zur G\u00e4nze auf den Patienten ab. \u00c4rzte sind andererseits gezwungen, sich durch eine umfassende Aufkl\u00e4rung gegen m\u00f6gliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Patienten wegen behaupteter Aufkl\u00e4rungsfehler \u201ein Deckung zu bringen\u201c, wie der Jurist das nennt. Biermann bezeichnet diese rechtliche Konstruktion deshalb als \u201eWebfehler\u201c, in der Aufkl\u00e4rungsfrage gebe es nur noch die bin\u00e4re Entscheidung: \u201eArzt und Patient m\u00fcssen sich allein zwischen Ja oder Nein entscheiden\u201c, erl\u00e4utert Biermann. Gesetz und Rechtsprechung, aber auch die Zeittaktung des Klinikalltags, lie\u00dfen keinen Raum f\u00fcr das vertrauensvolle Ausloten dessen, was der Patient an Informationen f\u00fcr seine Entscheidung wirklich braucht oder w\u00fcnscht. Entweder er erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, er wolle auf Aufkl\u00e4rung verzichten \u2013 oder eben nicht.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wissen\/medizin\/aufklaerungspflicht-des-arztes-das-riskante-gespraech-vor-dem-eingriff-13006077.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wissen\/medizin\/aufklaerungspflicht-des-arztes-das-riskante-gespraech-vor-dem-eingriff-13006077.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was wollen, was sollen Patienten wissen? 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