{"id":25060,"date":"2014-04-03T17:54:52","date_gmt":"2014-04-03T17:54:52","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=25060"},"modified":"2014-04-03T17:54:52","modified_gmt":"2014-04-03T17:54:52","slug":"bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=25060","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht: Berliner Gedankenspiele zur dritten Gewalt"},"content":{"rendered":"<p>Der Innenminister traf sich mit wichtigen Staatsrechtlern beim Italiener und sprach \u00fcber die Zukunft des Verfassungsgerichts. In Karlsruhe ist man nerv\u00f6s.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nur Routine? Bei einem Edelitaliener in der Berliner Friedrichstra\u00dfe hat sich am Mittwochabend Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re mit einigen ausgesuchten Staatsrechtslehrern getroffen. Bundesfinanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble, auch er von der CDU, wollte urspr\u00fcnglich auch kommen, denn er hat ein besonderes Interesse an dem Thema. Es ging bei der Unterredung um das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht, genauer: um die zunehmende Entfremdung zwischen Berlin und Karlsruhe. Diese hat in Europa-Fragen schon Tradition. Doch mit dem Urteil des Zweiten Senats zur Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenth\u00fcrde bei Europawahlen ist der bisher latente Berliner Unmut noch gr\u00f6\u00dfer geworden. Schon erw\u00e4gen Union und SPD, die F\u00fcnfprozenth\u00fcrde bei Bundestagswahlen in das Grundgesetz zu schreiben, um weiteren Karlsruher Vorst\u00f6\u00dfen einen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. In Berlin wirft man Karlsruhe schlicht Unverst\u00e4ndnis vor.<\/p>\n<p>So ist es kein Wunder, dass sich auch der Gespr\u00e4chskreis am Mittwochabend mit der Frage befasste, wie man die vermeintlich gro\u00dfz\u00fcgig genutzten Karlsruher Kompetenzen einschr\u00e4nken kann. Da ging es zum einen um die M\u00f6glichkeit, den Europa-Artikel des Grundgesetzes so zu ver\u00e4ndern, dass der Gesetzgeber mehr Spielraum hat. Zum anderen ging es um die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts, etwa um die Frage, ob weniger Professoren dem Gericht gutt\u00e4ten. Hier war man sich durchaus nicht einig \u2013 schlie\u00dflich machen sich auch einige der anwesenden Staatsrechtslehrer Hoffnung auf einen Ruf nach Karlsruhe. Auch wurde dar\u00fcber gesprochen, ob der Gesetzgeber die zw\u00f6lfj\u00e4hrige Amtszeit der Verfassungsrichter verk\u00fcrzen solle oder ob sogar eine Wiederwahl eingef\u00fchrt werden solle. Das k\u00f6nnte freilich zur Folge haben, dass die Richter sich vor der Politik bew\u00e4hren m\u00fcssten, wenn sie weiter in ihrem Karlsruher Amt bleiben wollen. Schon der seit l\u00e4ngerem auf dem Tisch liegende Vorschlag, die Verfassungsrichter k\u00fcnftig durch das Plenum des Bundestages w\u00e4hlen zu lassen und nicht mehr durch einen im Verborgenen tagenden Ausschuss, wird von manchen auch als Versuch angesehen, das Gericht zu politisieren. So werde es nicht dabei bleiben, dass die Richter ohne Aussprache gew\u00e4hlt werden. Bundesverfassungsrichter Peter Huber hat jetzt im SWR daran erinnert, dass das Verfassungsgericht im Jahr 2012 deutlich gemacht habe, \u201edass sich die Wahl durch den Ausschuss rechtfertigen l\u00e4sst, wenn man keine Personalisierung will. Und wenn man insbesondere die Unvoreingenommenheit der Richter, die sich nicht auf ein bestimmtes Wahlprogramm festlegen m\u00fcssen, das sie dann zw\u00f6lf Jahre abzuarbeiten haben, gew\u00e4hrleisten m\u00f6chte.\u201c<\/p>\n<h2>Sch\u00e4uble ist alles zuzutrauen<\/h2>\n<p>Eine weitere immer wieder vorgebrachte Kritik ist das angebliche Karlsruher Wildern auf dem Feld des Gesetzgebers. Deshalb fragte man sich in Berlin auch, wie die Politik sicherstellen k\u00f6nne, dass ihre Produkte \u2013 die Gesetze \u2013 besser in Karlsruhe bestehen. Hierzu gab es den Vorschlag, das Verwerfen von Gesetzen von einer Zweidrittelmehrheit im Senat abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>Im Bundesverfassungsgericht wird freilich darauf verwiesen, dass Karlsruhe ja ganz \u00fcberwiegend den Kurs des Gesetzgebers best\u00e4tige \u2013 nicht zuletzt in Sachen Europa. \u00dcberhaupt reagiert man im Gericht gereizt auf Vorw\u00fcrfe der Europa-Feindlichkeit. Es liege im Wesen der Verfassungsgerichtsbarkeit, \u201edass sie der Politik Schwierigkeiten bereite\u201c, sagte der f\u00fcr das Europarecht zust\u00e4ndige Bundesverfassungsrichter Huber dem SWR. \u201eDass die dann mal \u00fcberreagiert und zu in der Tat unangemessenen Formulierungen greift, sollte man aber nicht \u00fcberbewerten.\u201c<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-12879093.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/bundesverfassungsgericht-berliner-gedankenspiele-zur-dritten-gewalt-12879093.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Innenminister traf sich mit wichtigen Staatsrechtlern beim Italiener und sprach \u00fcber die Zukunft des Verfassungsgerichts. 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