{"id":23983,"date":"2014-03-09T14:43:14","date_gmt":"2014-03-09T14:43:14","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=23983"},"modified":"2014-03-09T14:43:14","modified_gmt":"2014-03-09T14:43:14","slug":"foderalismusreform-zonenwesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=23983","title":{"rendered":"F\u00f6deralismusreform: Zonenwesen"},"content":{"rendered":"<p>Finanzpolitisch zerf\u00e4llt die Bundesrepublik in die vier Zonen der Nachkriegsjahre:  die \u201ereiche\u201c amerikanische, die \u201earme\u201c sowjetische, dazwischen die britische und die franz\u00f6sische. Diese historisch bedingte Struktur zu verewigen, kann niemand wollen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>PreviewPagemarker&#8220; id=&#8220;pageIndex_1&#8243;>Ein wichtiges Thema der gerade begonnenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ist die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den L\u00e4ndern. Sowohl das Finanzausgleichsgesetz als auch das zugrundeliegende Ma\u00dfst\u00e4begesetz treten am 31. Dezember 2019 au\u00dfer Kraft. Der Bundesgesetzgeber ist also gezwungen, in einer dritten Stufe der sogenannten F\u00f6deralismusreform etwas zu tun &#8211; und wenn es nur die Aufhebung der Befristung ist.<\/p>\n<p>Weil diese dritte Stufe der sogenannten F\u00f6deralismusreform auch die strittigste ist, lohnt ein Blick zur\u00fcck. Die Gesetzgebung, die die Grundlage des heutigen Finanzausgleichssystems bildet, wurde 1961 in der letzten Regierungserkl\u00e4rung von Konrad Adenauer angek\u00fcndigt. Verabschiedet wurde die Finanzreform acht Jahre sp\u00e4ter, nach intensiven Vorarbeiten und einem umfangreichen Entwurf der ersten gro\u00dfen Koalition. Sie orientierte sich an der Aufgabenteilung im deutschen Bundesstaat, nach der die Ausf\u00fchrung von Bundesgesetzen vorrangig den L\u00e4ndern obliegt.<\/p>\n<p>Soweit es um das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und B\u00fcrger geht, unterliegt die Ausf\u00fchrung von Bundesgesetzen grunds\u00e4tzlich dem Gleichheits- und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Das hei\u00dft, dass Bundesgesetze von den L\u00e4ndern in gleicher Weise auszuf\u00fchren sind, unabh\u00e4ngig von der finanziellen Situation. Kein Land ist also berechtigt, die korrekte Anwendung eines Gesetzes unter Hinweis auf mangelnde finanzielle M\u00f6glichkeiten zu verweigern. Im Grundsatz gilt das auch f\u00fcr zentrale Landesaufgaben wie das Schul- und Bildungswesen sowie die innere Sicherheit. Unterschiedliche Bildungschancen und verschiedene Sicherheitsstandards in den L\u00e4ndern w\u00e4ren weder mit dem Gleichheitsgrundsatz oder dem Sozialstaatsgebot noch mit dem Prinzip der Bundestreue zu vereinbaren. Weil die L\u00e4nder keine abgeschlossenen Einheiten sind wie etwa die amerikanischen Bundesstaaten, bedarf es einer Finanzverteilung, die alle Glieder des Bundesstaates, den Bund und jedes Land, in die Lage versetzten, unabh\u00e4ngig von ihrer urspr\u00fcnglichen Finanzkraft ihren Aufgaben gerecht zu werden.<\/p>\n<p>Die Reform des Jahres 1969 hat sich \u00fcber viele Jahre bew\u00e4hrt. Auf ihrer Grundlage wurde in der alten Bundesrepublik ein beispielhafter Ausgleich zwischen den Regionen geschaffen, mit ihr wurden die Herausforderungen der deutschen Einheit bew\u00e4ltigt. Gleichwohl st\u00f6\u00dft die Anpassungsf\u00e4higkeit nach bald 50 Jahren an ihre Grenzen. Schlie\u00dflich stammt die Finanzordnung aus einer Zeit, in der Deutschland nicht nur geteilt war. Die Bundesrepublik war \u00fcberdies ein geschlossener Nationalstaat in einer EWG der sechs, nicht ein entgrenzter Staat in einer EU mit 28 Staaten &#8211; und \u201eGlobalisierung\u201c noch ein Fremdwort. Hinzugekommen ist die sogenannte Schuldenbremse. Sie verwehrt es in Zukunft, zum Ausgleich des Haushaltes Kredite aufzunehmen. Daher ist es an der Zeit, dar\u00fcber nachzudenken, an welchen Punkten die bundesstaatliche Finanzordnung erneuerungsbed\u00fcrftig ist.<\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige politische Debatte konzentriert sich auf eine Frage, bei der es eher um ein kleineres finanzielles Volumen geht, die aber politisch \u00e4u\u00dferst kontrovers ist: es geht um die Steuerverteilung unter den L\u00e4ndern, den L\u00e4nderfinanzausgleich. Andere Teile der Reform wie die Mischfinanzierungen werden weitgehend, aber zu Unrecht aus der Debatte ausgeblendet. Eine Seite der L\u00e4nder beklagt, dass ihnen zu viel genommen wird, die andere sieht sich angesichts der Herausforderungen unterfinanziert.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/foederalismusreform-zonenwesen-12838753.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/foederalismusreform-zonenwesen-12838753.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzpolitisch zerf\u00e4llt die Bundesrepublik in die vier Zonen der Nachkriegsjahre: die \u201ereiche\u201c amerikanische, die \u201earme\u201c sowjetische, dazwischen die britische und die franz\u00f6sische. 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