{"id":23900,"date":"2014-03-18T12:33:11","date_gmt":"2014-03-18T12:33:11","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=23900"},"modified":"2014-03-18T12:33:11","modified_gmt":"2014-03-18T12:33:11","slug":"nach-euro-urteil-gauweiler-haben-euro-rettern-grenzen-gesetzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=23900","title":{"rendered":"Nach Euro-Urteil: Gauweiler: Haben Euro-Rettern Grenzen gesetzt"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM endg\u00fcltig abgewiesen. Die  Kl\u00e4ger hoffen, dass ihr Kampf nicht vergeblich war.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auch nach dem Urteil der Verfassungsrichter sehen die Kl\u00e4ger zumindest einen kleinen Teilerfolg ihres Aufbegehrens: \u201eWir haben erreicht, dass die Belastung des Steuerzahlers nicht ausufert\u201c, gab der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu Protokoll.<\/p>\n<p>Als kleinen Erfolg sieht er, dass der Vertrag in zwei wichtigen Punkten nur so ausgelegt und anwendet werden d\u00fcrfe, wie das Bundesverfassungsgericht ihn einschr\u00e4nkend interpretiert hat: Einmal sei die maximale Haftungssumme Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt worden, w\u00e4hrend sie nach einer anderen Auslegungsm\u00f6glichkeit ein Mehrfaches h\u00e4tte sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zum anderen d\u00fcrfe nach dem Urteil die Schweigepflicht der Mitglieder des Rettungsfonds nicht so ausgelegt werden, dass die Parlamente gar nicht mehr informiert werden. Die Gefahr, dass w\u00e4hrend der Rettungspolitik das Demokratieprinzip verletzt werde, sei zwar nicht ausger\u00e4umt, aber doch wesentlich geringer.<\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/eurokrise\/urteil-aus-karlsruhe-verfassungsgericht-billigt-euro-rettungsfonds-12849679.html\">Verfassungsrichter hatten am Vormittag endg\u00fcltig gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die deutsche Beteiligung am dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM gegeben<\/a>. Die Richter lehnten mehrere Klagen dagegen ab. Trotz der Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu bedienen, \u201ebleibt die  Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend gewahrt\u201c, begr\u00fcndete Gerichtspr\u00e4sident Andreas Vo\u00dfkuhle.<\/p>\n<p>                                                                                <!--  XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX  --><!--  AB HIER NICHTS MEHR EDITIEREN !!!!!!!  --><!--  AB HIER NICHTS MEHR EDITIEREN !!!!!!!  --><!--  AB HIER NICHTS MEHR EDITIEREN !!!!!!!  --><!--  AB HIER NICHTS MEHR EDITIEREN !!!!!!!  --> <!--  CSS  --><link href=\"http:\/\/dynamic.faz.net\/red\/2014\/accordion-in-polopoly-editieren\/accordion.css\" rel=\"stylesheet\" type=\"text\/css\"><!--  SCRIPTE  --><!--  jQuery vom Yotta-Server  --><!--  Klicktag-Script  --><!-- HTML IMPORTIEREN  --><!-- IMPORTIERTES HTML \"AUSSPUCKEN\"  -->            <\/p>\n<p>Deutschland hat bislang rund 22 Milliarden Euro in den ESM eingezahlt und sich verpflichtet, rund 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital im Notfall bereit zu stellen. Die Bundesregierung muss laut Urteil sicherstellen, dass angeforderte Kapitalanteile fristgerecht und vollst\u00e4ndig an den ESM eingezahlt werden, weil ansonsten das Stimmrecht der Bundesrepublik in den ESM-Gremien verloren ginge.<\/p>\n<p>Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, k\u00fcnftig f\u00fcr das jeweils kommende Haushaltsjahr abzusch\u00e4tzen, ob der ESM \u00fcber die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken m\u00fcssen dann regul\u00e4r in den n\u00e4chsten  Haushalt eingestellt werden.<\/p>\n<p>Die Betr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich \u00fcber  Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht freizumachen, wie von der Bundesregierung zun\u00e4chst beabsichtigt, ist damit unzul\u00e4ssig. Mit ihrem Urteil best\u00e4tigten die Richter ihre Entscheidung vom September 2012. Damals hatten sie entsprechende Eilantr\u00e4ge gegen den ESM nach summarischer Pr\u00fcfung abgelehnt und so den Weg f\u00fcr die  Ratifizierung des ESM-Vertrags freigemacht. Es waren aber noch Detailfragen offen geblieben. Gegen den  ESM geklagt hatten die Linksfraktion, der CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler, mehrere Professoren sowie zahlreiche B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Mit der Einrichtung des ESM hatten die europ\u00e4ischen L\u00e4nder die Konsequenz aus der Euro-Schuldenkrise gezogen. Er soll Bollwerk der Eurozone im Kampf gegen die Krise sein. Der Fonds unter Leitung des Deutschen Klaus Regling kann wankenden Mitgliedsl\u00e4ndern der W\u00e4hrungsunion etwa mit umfassenden Hilfsprogrammen, Finanzspritzen f\u00fcr Banken oder durch den Aufkauf von Staatsanleihen unter die Arme greifen. Die Euro-L\u00e4nder haben den in Luxemburg angesiedelten ESM insgesamt mit einer Schlagkraft von 700 Milliarden Euro ausgestattet.<\/p>\n<p>Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und m\u00fcssen zun\u00e4chst vom EuGH gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/wirtschaftspolitik\/nach-euro-urteil-gauweiler-haben-euro-rettern-grenzen-gesetzt-12852056.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/wirtschaftspolitik\/nach-euro-urteil-gauweiler-haben-euro-rettern-grenzen-gesetzt-12852056.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM endg\u00fcltig abgewiesen. 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