{"id":22830,"date":"2014-02-19T15:41:56","date_gmt":"2014-02-19T15:41:56","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=22830"},"modified":"2014-02-19T15:41:56","modified_gmt":"2014-02-19T15:41:56","slug":"traum-oder-trauma","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=22830","title":{"rendered":"Traum oder Trauma?"},"content":{"rendered":"<p>Deutschland spielt eine weithin anerkannte Vorreiterrolle bei der Fortentwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Doch das Prinzip, \u00fcberall auf der Welt V\u00f6lkermord zu verfolgen, st\u00f6\u00dft an Grenzen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ein weiterer Meilenstein: Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht einen T\u00e4ter wegen Beihilfe zum V\u00f6lkermord in Ruanda verurteilt. Damit ist Deutschland sichtbar seiner selbstgew\u00e4hlten Verpflichtung nachgekommen, V\u00f6lkermord \u00fcberall auf der Welt zu verfolgen. Zwar gibt es immer noch die vom UN-Sicherheitsrat eingesetzten Tribunale f\u00fcr Ruanda und f\u00fcr das ehemalige Jugoslawien. Doch sp\u00e4testens seit der Schaffung des st\u00e4ndigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, dessen Statut sich schon 122 Staaten unterworfen haben, ist klar: Die Staaten sind in der Pflicht. Erst wenn sie nicht willens oder nicht in der Lage sind, V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen zu verfolgen, greift die internationale Gerichtsbarkeit. Die Staaten haben sich auch dazu verpflichtet, ihre Rechtssysteme auf eine weltweite Verfolgung von V\u00f6lkerm\u00f6rdern auszurichten.<\/p>\n<p>So steht nun auch in Paris ein mutma\u00dflicher ruandischer T\u00e4ter vor Gericht &#8211; in dem Land also, das zwischen 1990 und 1994 die F\u00fchrungsriege der Hutu-Armee Ruandas ausbildete und das Ruanda einst aufr\u00fcstete. Nach dem Absturz des Flugzeugs des ruandischen Pr\u00e4sidenten Habyarimana begann 1994 ein systematisches Massaker an der Minderheit der Tutsi. Der in Paris wegen der Beihilfe zum V\u00f6lkermord und zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte ehemalige Soldat und Geheimdienstmitarbeiter sei der \u201eideale S\u00fcndenbock, an dem Frankreich seine eigenen Schuldgef\u00fchle abarbeitet\u201c, sagt sein Verteidiger.<\/p>\n<p>Ist das also die Zukunft: Jeder Staat verfolgt V\u00f6lkerm\u00f6rder aus aller Herren L\u00e4ndern? Nicht unbedingt. Spanien etwa hat gerade seine weitgefasste Strafbarkeit eingeschr\u00e4nkt, nachdem zum einen der ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Ermittlungsrichter und Pinochet-J\u00e4ger Garz\u00f3n etwas zu weit gegangen war und mittlerweile mit einem Berufsverbot belegt ist. Zum anderen sollten auch Verbrechen in Gaza verfolgt und zuletzt der ehemalige chinesische Staatspr\u00e4sident angeklagt werden. Jetzt soll Voraussetzung f\u00fcr eine Anklage in Spanien sein, dass ein \u201erelevanter Bezug\u201c zum Land besteht.<\/p>\n<p>Das hat nat\u00fcrlich au\u00dfenpolitische Gr\u00fcnde &#8211; China ist ein wichtiger Gl\u00e4ubiger Spaniens. Allerdings ist es gerade das Ziel des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, solche R\u00fccksichtnahmen m\u00f6glichst auszuschlie\u00dfen. Die T\u00e4ter sollen unabh\u00e4ngig von ihrer Funktion vor Gericht gestellt werden &#8211; um gerade diejenigen zu erwischen, die bisher unter dem Schutz staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t und Immunit\u00e4t morden konnten. Doch eine Rolle spielt sie nat\u00fcrlich immer noch, die Souver\u00e4nit\u00e4t, wie auch die Interessenlage. So ist es dem seit langem mit Haftbefehl gesuchten sudanesischen Pr\u00e4sidenten Bashir weiterhin m\u00f6glich, nicht nur seinen Amtsgesch\u00e4ften nachzugehen, sondern auch zu reisen. Wichtige L\u00e4nder wie die Vereinigten Staaten und China haben sich bisher nicht dem Internationalen Strafgerichtshof unterworfen. Zudem spielt auch nach dem Statut der UN-Sicherheitsrat weiterhin eine wichtige Rolle &#8211; er kann etwa wie im Fall Sudan geschehen Den Haag einen Fall zur Pr\u00fcfung \u00fcberweisen.<\/p>\n<p>Und Deutschland? Das Land der N\u00fcrnberger Kriegsverbrecherprozesse spielt eine weithin anerkannte Vorreiterrolle bei der Fortentwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Aber gerade der Frankfurter Ruanda-Prozess hat auch deren Grenzen gezeigt: An 120 Verhandlungstagen vernahm der Senat 118 Zeugen und vier Sachverst\u00e4ndige. Es wurden 85 Urkunden verlesen und eine Vielzahl von Lichtbildern sowie Videoaufzeichnungen in Augenschein genommen. Von den vernommenen Zeugen waren 40 aus Ruanda angereist. Doch entscheidender ist, dass das Gericht in eine fremde Kultur, in ein fremdes Geschehen eintauchen musste. W\u00e4hrend ihres Aufenthalts in Deutschland wurden die Zeugen, die zum gro\u00dfen Teil Ruanda zuvor noch nie verlassen hatten und als \u00dcberlebende des V\u00f6lkermords oft auch traumatisiert sind, von der Zeugenschutz-Abteilung des Bundeskriminalamts betreut. Das Bundeskriminalamt hat \u00fcberdies vom Tatort, einem Kirchengel\u00e4nde, \u201evollsph\u00e4rige Aufnahmen\u201c sowie einen 3D-Laserscan erstellt. Dadurch konnte sich das Gericht, wie es in der Urteilsbegr\u00fcndung feststellte, ein \u201egenaues Bild vom Tatort\u201c machen. Aber es war eben nicht am Tatort.<\/p>\n<h2>Der Westen sitzt \u00fcber Afrika zu Gericht<\/h2>\n<p>Das Verfahren, das bisher mehrere hunderttausend Euro gekostet hat, ist noch nicht zu Ende. Die Verteidigung hat n\u00e4mlich schon Revision angek\u00fcndigt. Sie erkennt an, dass sich das Gericht sehr bem\u00fcht habe, sieht aber auch dessen Grenzen: So habe der Senat anerkannt, sagte Rechtsanw\u00e4ltin Natalie von Wistinghausen dieser Zeitung, dass es in Ruanda einen \u201eKonformit\u00e4tsdruck\u201c gebe, zugleich aber festgestellt, die Zeugen in diesem Verfahren h\u00e4tten nicht unter diesem Druck gestanden. Die Verteidigerin h\u00e4lt den Internationalen Strafgerichtshof f\u00fcr den besseren Ort, um solche Vorw\u00fcrfe strafrechtlich zu kl\u00e4ren, bef\u00fcrwortet aber auch den politischen Willen, V\u00f6lkerm\u00f6rder notfalls auch hierzulande zu verfolgen.<\/p>\n<p>Sowohl Generalbundesanwalt Harald Range wie auch Amnesty International betonen denn auch anl\u00e4sslich des Frankfurter Urteils, dass niemand sicher sein darf, angesichts solcher Verbrechen straffrei auszugehen. Range \u00e4u\u00dferte, das Verfahren zeige, dass die Bundesanwaltschaft auch unter schwierigsten Umst\u00e4nden Beweise sichern und \u00fcberzeugend in einem Strafprozess pr\u00e4sentieren k\u00f6nne. Das Urteil gebe R\u00fcckhalt f\u00fcr weitere Verfahren &#8211; doch wei\u00df man auch in der Bundesanwaltschaft, dass die deutsche Justiz hier an ihre Grenzen st\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>Andererseits darf die Bedeutung auch einzelner, zweifelhafter Verfahren f\u00fcr die Fortentwicklung des Rechts und die \u00f6ffentliche Wahrnehmung nicht untersch\u00e4tzt werden. Erst vor gut einer Dekade hat der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit aufgenommen. Das Weltrechtsprinzip setzt eben tats\u00e4chlich ein Weltrecht voraus. Bisher freilich sitzt in Den Haag wie in Frankfurt der Westen \u00fcber Afrika zu Gericht.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/voelkerstrafrecht-traum-oder-trauma-12808770.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/voelkerstrafrecht-traum-oder-trauma-12808770.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland spielt eine weithin anerkannte Vorreiterrolle bei der Fortentwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. 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