{"id":21214,"date":"2013-12-20T15:29:52","date_gmt":"2013-12-20T15:29:52","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=21214"},"modified":"2013-12-20T15:29:52","modified_gmt":"2013-12-20T15:29:52","slug":"biologische-vater-haben-das-nachsehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=21214","title":{"rendered":"Biologische V\u00e4ter haben das Nachsehen"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht gibt der sozialen Familie den Vorrang. Biologische V\u00e4ter haben keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Zwickau wiesen die Karlsruher Richter zur\u00fcck.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Biologische V\u00e4ter haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Vaterschaft, wenn zwischen dem Kind und seinem sozialen Vater eine \u201esozial-famili\u00e4re Beziehung\u201c besteht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag ver\u00f6ffentlichten Beschluss entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus dem s\u00e4chsischen Zwickau daher nicht zur Entscheidung angenommen. Unter Umst\u00e4nden habe der biologische Vater jedoch ein Recht auf Umgang mit dem Kind, urteilten die Karlsruher Richter.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef\u00fchrer machte geltend, der leibliche Vater eines M\u00e4dchens zu sein, das in die Ehe der Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren worden war. Der mutma\u00dflich leibliche Vater hatte eine au\u00dfereheliche Beziehung mit der Mutter, bis das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es mit der Kindsmutter, deren Ehemann und seinen Geschwistern in einem gemeinsamen Haushalt. Rechtlich gesehen, ist der Ehemann der Mutter Vater des Kindes. Der Beschwerdef\u00fchrer wollte die Vaterschaft des Ehemannes anfechten. Der deutsche Gesetzgeber sei verpflichtet, dem biologischen Vater die rechtliche Elternschaft einzur\u00e4umen, argumentierte der Mann, scheiterte damit aber vor den Gerichten in Zwickau und Dresden.<\/p>\n<h2>Kein Anfechtungsrecht f\u00fcr Kl\u00e4ger<\/h2>\n<p>Auch das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dem biologischen Vater stehe im konkreten Fall ein Anfechtungsrecht nicht zu. Dass das deutsche Gesetz die Anfechtung f\u00fcr den Fall ausschlie\u00dfe, dass das Kind in die Familie der Mutter integriert sei, halten die Karlsruher Richter f\u00fcr vereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Artikel 6 des Grundgesetzes. Zum Schutz der bestehenden \u201erechtlich-sozialen\u201c Familie gelte dies selbst dann, wenn der biologische Vater \u201enach der Geburt eine sozial-famili\u00e4re Beziehung zum Kind\u201c aufgebaut habe. In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang zu, das ebenfalls aus dem Elternrecht folge.<\/p>\n<p>Die Richter best\u00e4tigten damit ihre bisherige Rechtsprechung und beriefen sich auf zwei Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte aus dem Jahr 2012. In diesen Entscheidungen hatten die Stra\u00dfburger Richter es f\u00fcr zul\u00e4ssig angesehen, dass Deutschland einem bestehenden Familienband zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Vorrang gegen\u00fcber der Beziehung zum leiblichen Vater einr\u00e4umt. Seit einer Gesetzes\u00e4nderung im Juli dieses Jahres regelt das deutsche Recht, dass der leibliche Vater, der ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat, wenn dies dem Kindeswohl dient (Aktenzeichen: 1 BvR 1154\/10).<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/gesellschaft\/familie\/verfassungsgericht-biologische-vaeter-haben-das-nachsehen-12721017.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/gesellschaft\/familie\/verfassungsgericht-biologische-vaeter-haben-das-nachsehen-12721017.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht gibt der sozialen Familie den Vorrang. Biologische V\u00e4ter haben keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. 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