{"id":20432,"date":"2013-11-27T14:00:23","date_gmt":"2013-11-27T14:00:23","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=20432"},"modified":"2013-11-27T14:00:23","modified_gmt":"2013-11-27T14:00:23","slug":"eu-vereinfacht-grenzuberschreitende-ermittlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=20432","title":{"rendered":"EU vereinfacht grenz\u00fcberschreitende Ermittlungen"},"content":{"rendered":"<p>Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Staaten sollen k\u00fcnftig automatisch genehmigt und ausgef\u00fchrt werden. Darauf haben sich das Europ\u00e4ische Parlament und der Ministerrat in Br\u00fcssel geeinigt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">In der EU kann die Justiz k\u00fcnftig Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen Mitgliedstaaten veranlassen. Der Ministerrat und das Europaparlament einigten sich in Br\u00fcssel auf die Einf\u00fchrung einer sogenannten \u201eEurop\u00e4ischen Ermittlungsanordnung\u201c, die die grenz\u00fcberschreitende Strafverfolgung erleichtern soll.<\/p>\n<p>Damit kann k\u00fcnftig zum Beispiel ein deutscher Staatsanwalt eine Telefon\u00fcberwachung eines Verd\u00e4chtigen in Portugal anordnen, die dann von den portugiesischen Beh\u00f6rden weitgehend automatisch vorgenommen werden muss. Die Richtlinie muss noch formal von den Mitgliedstaaten und dem Plenum des Parlaments gebilligt werden, was bis Februar geschehen soll. Sie d\u00fcrfte etwa zwei Jahre danach in Kraft treten.<\/p>\n<h2>Initiative von sieben EU-Staaten<\/h2>\n<p>Der Vorschlag f\u00fcr die Ermittlungsanordnung kam nicht wie sonst in der EU von der Kommission, sondern von sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Estland, Spanien, \u00d6sterreich, Slowenien und Schweden). Auch die Bundesregierung unterst\u00fctzte das Vorhaben. Die Anordnung soll in Strafverfahren zur Anwendung kommen oder bei Verwaltungsangelegenheiten, die eine strafrechtliche Dimension haben. Die Grundidee lautet, den Aufwand der heute zwischen den EU-L\u00e4ndern praktizierten Rechtshilfe durch die Einf\u00fchrung eines Automatismus zu begrenzen.<\/p>\n<p>Derzeit muss jedes EU-Land eine Bitte um Ermittlungshilfe noch einmal selbst pr\u00fcfen, und die Justiz des ausf\u00fchrenden Landes muss eine Entscheidung \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit treffen. Das entf\u00e4llt k\u00fcnftig, so dass etwa die deutsche Polizei automatisch einen Verd\u00e4chtigen observieren muss, wenn ein Staatsanwalt in Spanien das anordnet. Im Br\u00fcsseler Gesetzgebungsverfahren ging es vor allem darum, unter welchen Voraussetzungen eine solche Anordnung vom ausf\u00fchrenden Land doch noch abgelehnt werden kann. Der Ministerrat hatte schon Ausnahmen f\u00fcr den Fall vorgesehen, dass die nationale Sicherheit betroffen ist oder Schutz vor Strafverfolgung besteht, etwa f\u00fcr die Medien.<\/p>\n<h2>Grundrechte sollen gewahrt bleiben<\/h2>\n<p>Am Schluss einigte man sich auf eine \u201eGrundrechteklausel\u201c, wonach eine Ermittlungsanordnung im ausf\u00fchrenden Staat abgelehnt werden kann, wenn sie die Grundrechte der betroffenen Person nach der EU-Grundrechtecharta und dem EU-Vertrag beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte. F\u00fcr eine solche Klausel hatten sich viele Abgeordnete eingesetzt, unter anderem der deutsche Gr\u00fcne Jan-Philipp Albrecht. Auch die Kommission hatte einen st\u00e4rkeren Schutz der Grundrechte gefordert.<\/p>\n<p>Der federf\u00fchrende Abgeordnete, der portugiesische Christdemokrat Nuno Melo, sagte, die Positionen der Mitgliedstaaten und des Parlaments h\u00e4tten in dieser Frage nicht weit auseinander gelegen. Beide Seiten h\u00e4tten die gleichen Bedenken gehabt, aber unterschiedliche L\u00f6sungen vorgeschlagen. \u201eHerausgekommen ist ein sehr ausgeglichenes Instrument.\u201c In der Diskussion spielten die teilweise schlechten Erfahrungen eine Rolle, die mit dem sogenannten \u201eEurop\u00e4ischen Haftbefehl\u201c gemacht wurden. Das ist ein \u00e4hnliches Instrument, das schon seit 2007 besteht. Es gestattet der Justiz, Verd\u00e4chtige in einem anderen EU-Land festnehmen zu lassen.<\/p>\n<h2>Missbrauch in einigen Mitgliedstaaten<\/h2>\n<p>Die Kommission hatte hier vor zwei Jahren feststellen m\u00fcssen, dass manche Mitgliedstaaten diese M\u00f6glichkeit missbrauchen, indem sie systematisch Europ\u00e4ische Haftbefehle gegen Personen ausstellen lassen, die nur sehr geringf\u00fcgiger Vergehen beschuldigt wurden. Das geschah offenbar vor allem in Polen. Auch Rum\u00e4nien wies eine auffallend hohe Zahl an Haftbefehlen in anderen EU-L\u00e4ndern aus.<\/p>\n<p>Die Ermittlungsanordnung wird in allen Mitgliedstaaten au\u00dfer D\u00e4nemark eingef\u00fchrt, das an der europ\u00e4ischen Justizzusammenarbeit grunds\u00e4tzlich nicht teilnimmt. Gro\u00dfbritannien will sie einf\u00fchren, Irland pr\u00fcft das noch. Im Europaparlament wird eine gro\u00dfe Mehrheit erwartet, da Verhandlungsf\u00fchrer aller politischen Gruppierungen an der Kompromisssuche beteiligt waren.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/europaeische-union\/strafverfolgung-eu-vereinfacht-grenzueberschreitende-ermittlungen-12683424.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/europaeische-union\/strafverfolgung-eu-vereinfacht-grenzueberschreitende-ermittlungen-12683424.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zeugenbefragungen oder Hausdurchsuchungen in anderen EU-Staaten sollen k\u00fcnftig automatisch genehmigt und ausgef\u00fchrt werden. 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