{"id":19715,"date":"2013-11-06T14:41:12","date_gmt":"2013-11-06T14:41:12","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=19715"},"modified":"2013-11-06T14:41:12","modified_gmt":"2013-11-06T14:41:12","slug":"manches-darf-man-nur-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=19715","title":{"rendered":"Manches darf man nur denken"},"content":{"rendered":"<p>Biologen basteln an Keimen, die extrem gef\u00e4hrlich sind. Soll man das verbieten? Wer haftet, wenn sie entkommen? Ein Gespr\u00e4ch mit dem V\u00f6lkerrechtler R\u00fcdiger Wolfrum.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\"><strong>Professor Wolfrum, Forscher haben Viren erzeugt, die es in der Natur so nicht gibt. Jetzt wird \u00fcber Verbote diskutiert. Der Deutsche Ethikrat will sich demn\u00e4chst zum Thema \u00e4u\u00dfern. Verfolgen Sie die Diskussion?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, nat\u00fcrlich. Vor vielen Jahren habe ich als Vizepr\u00e4sident der DFG das Gutachten \u00fcber die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen geschrieben. So kam ich als V\u00f6lkerrechtler zum Thema m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen von Forschungsfreiheit.<\/p>\n<p><strong>Halten Sie Verbote auch in Bezug auf Viren f\u00fcr gerechtfertigt?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich: Ich bin Jurist, nicht Virologe. Ich denke, man sollte unterscheiden, wor\u00fcber wir reden. Meinen wir damit ein Verbot, bestimmte Dinge \u00fcberhaupt zu erforschen? Oder das Verbot, bestimmte Methoden anzuwenden? Oder zielen wir auf ein Verbot, bestimmte Ergebnisse zu ver\u00f6ffentlichen oder zu patentieren?<\/p>\n<p><strong>Zumindestens in Deutschland d\u00fcrfen menschliche embryonale Stammzellen nicht aus Embryonen gewonnen werden. Das ist ein klares Forschungsverbot.<\/strong><\/p>\n<p>Genau. Aber das ist kein Denkverbot, sondern ein Verbot bestimmter Methoden der Gewinnung von Stammzellen.<\/p>\n<p><strong>Hilft diese Unterscheidung auch bei Laborviren, die eine weltweite Pandemie ausl\u00f6sen k\u00f6nnen?<\/strong><\/p>\n<p>Ich denke schon. Die erste Frage lautet: Sollte es Forschern untersagt werden, dar\u00fcber nachzudenken, wie man Viren ver\u00e4ndern und auch gef\u00e4hrlicher machen kann, wenn es dem Verst\u00e4ndnis dient, welche Eigenschaften Erreger ben\u00f6tigen, um auf nat\u00fcrlichem Wege eine Pandemie auszul\u00f6sen? Das w\u00e4re tats\u00e4chlich ein Denkverbot. Forschern sollte man das Denken aber generell nicht verbieten.<\/p>\n<p><strong>Das scheint Konsens. Aber der Niederl\u00e4nder Ron Fouchier will weiterhin neue Viren erschaffen.<\/strong><\/p>\n<p>Die Forschungsfreiheit endet nach meinem Daf\u00fcrhalten dann, wenn nat\u00fcrliche Vogelgrippeviren experimentell so versch\u00e4rft werden, dass sie erst zu einer Gefahr f\u00fcr den Menschen werden k\u00f6nnen. In meinem Verst\u00e4ndnis handelt es sich dabei um eine neuartige Methode, wom\u00f6glich sogar um erste Anwendungen von Ergebnissen.<\/p>\n<p><strong>Methoden und Anwendungen d\u00fcrfen also eingeschr\u00e4nkt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Es geht immer um die Abw\u00e4gung von Grundrechten. Die Beschr\u00e4nkung der Forschung an Stammzellen war m\u00f6glich, weil die Menschenw\u00fcrde in unserer Verfassung absolut \u00fcber allem steht. Darum geht es bei den Virenexperimenten zun\u00e4chst nicht. Aber man sieht an diesem Beispiel auch sofort, warum Forschung nicht v\u00f6llig frei sein kann. Das Risiko, dass diese Vogelgrippeerreger nach Experimenten freigesetzt werden, ist relativ hoch. Solche Arbeiten w\u00e4ren in Deutschland allenfalls in Hochsicherheitslabors der Stufe BSL-4 m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Ron Fouchier hatte kein BSL-4-Labor, die Beh\u00f6rden in den Niederlanden waren der Meinung, BSL-3 plus reiche.<\/strong><\/p>\n<p>Auch das ist eine Einschr\u00e4nkung der Forschung.<\/p>\n<p><strong>D\u00fcrfen die Erkenntnisse dieser Forschung nun \u00fcberall angewendet werden? D\u00fcrfen sie zum Beispiel patentiert werden?<\/strong><\/p>\n<p>Hier greift meiner Ansicht nach die ethische Generalklausel des Patentrechts. Ich w\u00fcrde kategorisch bestreiten, dass solche k\u00fcnstlichen Viren patentiert werden d\u00fcrfen, und damit w\u00e4re auch ein Anreiz, sie zu schaffen, verringert.<\/p>\n<p><strong>Die Influenzaforscher argumentieren, sie wollten die Menschheit nur sch\u00fctzen.<\/strong><\/p>\n<p>Das mag sein. Aber es kommt neben Fragen der Biosicherheit ein weiteres Risiko hinzu. Wenn ich von m\u00f6glichen Anwendungen spreche, meine ich, dass ein angesch\u00e4rftes Virus nicht nur in der Impfstoffentwicklung verwendet werden kann, sondern nat\u00fcrlich auch f\u00fcr Zwecke der biologischen Kriegsf\u00fchrung. Mit Milzbrandbakterien ist das in der Vergangenheit bereits passiert.<\/p>\n<p><strong>Damit sind wir beim D\u00fcrrenmatt-Dilemma: der doppelten Verwendbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem sogenannten Dual-Use. Ist ein gef\u00e4hrliches Wissen erst in der Welt, ist es nicht mehr r\u00fcckholbar. Bei den H5N1-Viren von Fouchier wurde sogar schon die wissenschaftliche Publikation zum Anwendungsfall, weil genetisches Wissen, anders als das, was man zum Bau von Atomwaffen braucht, immateriell ist.<\/strong><\/p>\n<p>Eben. Man braucht f\u00fcr die Anwendung bestimmter Erkenntnisse der Virologie im Grunde nur die Buchstabenfolge des Erbgutes des Erregers. In der Max-Planck-Gesellschaft haben wir \u00fcber solche Risiken intensiv diskutiert. Wir dachten zun\u00e4chst weniger an Viren, sondern an Waffen, an Giftgas und \u00c4hnliches. Seit 2010 gibt es Regeln der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und -risiken.<\/p>\n<p><strong>Und wie lauten die?<\/strong><\/p>\n<p>Unter anderem m\u00fcssen bestimmte Informationen \u00fcber Forschungsergebnisse zun\u00e4chst geheim gehalten werden. Wenn ein MPG-Wissenschaftler Dual-Use-Forschung betreiben will, entscheidet letztlich der Pr\u00e4sident der MPG, was geschehen darf und was nicht.<\/p>\n<p><strong>Was passiert, wenn schon die Ver\u00f6ffentlichung eines Ergebnisses den Missbrauch au\u00dferhalb des eigenen Labors zur Folge haben kann?<\/strong><\/p>\n<p>Dann m\u00fcsste die Publikation verhindert oder so umgeschrieben werden, dass Dritten die Herstellung entsprechender Viren nicht m\u00f6glich ist. Ob dieser Fall vorliegt, darf ein Forscher nicht selbst entscheiden, hier endet ebenfalls seine Forschungsfreiheit.<\/p>\n<p><strong>Wer entscheidet stattdessen?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ron Fouchier bei der Max-Planck-Gesellschaft angestellt gewesen w\u00e4re, h\u00e4tte er seine Publikation vorher einer Ethik-Kommission vorlegen m\u00fcssen, die derzeit von dem Strafrechtler Ulrich Sieber geleitet wird.<\/p>\n<p><strong>Wann genau muss ein Forscher diese Kommission informieren?<\/strong><\/p>\n<p>Wie gesagt: Die Fragestellung des Forschers ist frei. Schon die Methode aber unterliegt wom\u00f6glich einer Regulierung. Selbst wenn ein Wissenschaftler mit der entsprechenden Genehmigung ein \u00fcbertragbares Vogelgrippevirus erzeugt h\u00e4tte und die Ergebnisse publizieren will, ist er in seiner Wahl nicht mehr frei. Denn er wei\u00df ja dann, welches Virus er in H\u00e4nden h\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>H\u00e4tten Sie die umstrittene Publikation im Fall Fouchier zur Ver\u00f6ffentlichung freigegeben?<\/strong><\/p>\n<p>Gute Frage. Ich bin kein Virologe. Aber ich h\u00e4tte wahrscheinlich gesagt: nicht publizieren. Oder wenigstens in einer Form, in der man die Ergebnisse nicht klar erkennt. Es m\u00fcssen ja nicht alle Schritte konkret beschrieben werden.<\/p>\n<p><strong>Nun ist das Rezept bekannt. Die Influenzaforscher haben das Moratorium f\u00fcr beendet erkl\u00e4rt. Wenn der Nutzen doch aber gr\u00f6\u00dfer als das Risiko ist?<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich muss man das abw\u00e4gen. Aber die Risiken sind in diesem Falle gigantisch. Wir reden hier \u00fcber die Herstellung von Viren, die von Terroristen sehr einfach eingesetzt werden k\u00f6nnten. Oder die schlicht nach einem Laborunfall oder durch kriminelle Handlungen freigesetzt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong>Das sei unwahrscheinlich, sagen die Bef\u00fcrworter. Und verweisen wieder auf den Nutzen.<\/strong><\/p>\n<p>Seien wir ehrlich: Was wurde uns bei den embryonalen Stammzellen damals nicht alles versprochen? Heilung von Parkinson, Alzheimer und so weiter. Was ist dabei herausgekommen? Die Versprechungen in der Medizin nehme ich schon ernst. Aber sie sind nicht gleichzusetzen mit Gewissheiten. Selbst die Beteiligten r\u00e4umen das ja ein.<\/p>\n<p><strong>Nehmen wir den hypothetischen Fall, ein hochpathogener Erreger entk\u00e4me aus einem Hochsicherheitslabor am Robert-Koch-Institut in Berlin. Wer haftet dann?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn von dort ein Pandemievirus freik\u00e4me, w\u00e4re sicher eine Zuordnung zum deutschen Staat m\u00f6glich. Genauso l\u00e4ge der Fall bei einer Gro\u00dfforschungseinrichtung wie den Helmholtzzentren. Sollte der Ernstfall eintreten, haftet der Staat fast automatisch, sobald grenz\u00fcberschreitende Sch\u00e4den eintreten. Es reicht schon, wenn er es unterlassen hat, diese von vornherein auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Unbegrenzt?<\/strong><\/p>\n<p>Es g\u00e4be keine Haftungsgrenze.<\/p>\n<p><strong>Gilt das nur bei gentechnisch hergestellten Erregern oder auch beim Entkommen bekannter Erreger wie dem ausgerotteten Pockenvirus?<\/strong><\/p>\n<p>Die Haftung gilt f\u00fcr jedes v\u00f6lkerrechtswidrige Verhalten.<\/p>\n<p><strong>Gibt es andere Bereiche, wo das \u00e4hnlich geregelt ist?<\/strong><\/p>\n<p>In der Antarktis gilt eine noch viel strengere Regelung. Wenn dort die deutsche Neumayer-Station Sch\u00e4den an der Umwelt verursachen w\u00fcrde, haften das Alfred-Wegener-Institut und die Oberaufsicht, also das Bundesforschungsministerium. Im Grunde k\u00f6nnte jeder dort private Aufr\u00e4umarbeiten durchf\u00fchren und alle Kosten der Bundesrepublik in Rechnung stellen. In der Antarktis gilt nicht mal mehr der Einwand h\u00f6herer Gewalt. Wer dort M\u00fcll hinterl\u00e4sst, der haftet.<\/p>\n<p><strong>Noch mal zur\u00fcck zu den Viren: Ein Forscher publiziert die genetische Sequenz eines im Labor erzeugten Pandemievirus. Wenig sp\u00e4ter wird der Erreger in einem anderen Genlabor anhand des ver\u00f6ffentlichten Codes nachgebaut. Dieser Erreger entkommt und l\u00f6st einen weltweiten Seuchenzug aus. Wer haftet?<\/strong><\/p>\n<p>Ganz einfach: Wenn die Regeln so aussehen, dass die Forschungsergebnisse vor der Publikation einer Kommission h\u00e4tten vorgelegt werden m\u00fcssen, und h\u00e4tte der Forscher gegen diese Regel versto\u00dfen, dann w\u00fcrde die Haftung des Betreibers fast unmittelbar ausgel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Hei\u00dft das, wenn ein Labor auf die Idee k\u00e4me, ein H5N1-Virus wie das von Ron Fouchier nachzubauen und dabei eine Pandemie ausl\u00f6sen w\u00fcrde, dann st\u00e4nde die Universit\u00e4t Rotterdam in der Haftung?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, wenn das Virus wirklich nach Lekt\u00fcre der Publikation nachgebaut werden kann. Aber nat\u00fcrlich nur dann, wenn der Forscher nicht alle einschl\u00e4gigen Regeln befolgt hat. Deswegen ist es ja absolut entscheidend, alle Wissenschaftler auf entsprechende Verhaltensregeln zu verpflichten.<\/p>\n<p><strong>Die werden sich bedanken.<\/strong><\/p>\n<p>Nun, die Regeln werden von den Forschern meist als Einschr\u00e4nkung ihrer Freiheit empfunden. Aber es ist genau andersherum. Ein solcher Kodex dient dem Schutz der Wissenschaftler. Ein Beispiel: Nehmen wir an, er h\u00e4lt sich an alle Regeln, ihm wird aber sein Manuskript gestohlen und dann mit den Ergebnissen Missbrauch betrieben. In diesem Fall haftet er nicht. Solange sich die Forscher an das halten, was in den Regeln festgeschrieben ist, bleiben sie auf der sicheren Seite.<\/p>\n<p><strong>Was w\u00fcrden Sie nun dem deutschen Ethikrat empfehlen?<\/strong><\/p>\n<p>Ich denke, man sollte die drei erw\u00e4hnten Stufen m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen der Forschungsfreiheit sorgf\u00e4ltig unterscheiden und sich jeweils fragen, wo die Grenzen liegen. Ich pers\u00f6nlich halte Denkverbote nicht f\u00fcr legitim, bei der Methodenentwicklung kann es selbstverst\u00e4ndlich Einschr\u00e4nkungen geben. Und drittens kann vor einer Publikation eine Pr\u00fcfung n\u00f6tig werden.<\/p>\n<p><strong>Und welche Kriterien k\u00f6nnte eine Ethikkommission in diesem Fall anlegen?<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidend bleibt die Abw\u00e4gung: Welchen m\u00f6glichen Nutzen bringt die Ver\u00f6ffentlichung, welche m\u00f6glichen Gefahren w\u00fcrde sie ausl\u00f6sen? F\u00fcr die Impfstoffforschung mit k\u00fcnstlich erzeugten H5N1-Viren braucht es zum Beispiel nicht zwingend eine Ver\u00f6ffentlichung in Nature oder Science.<\/p>\n<p>R\u00fcdiger Wolfrum, geboren 1941, war Direktor am Max-Planck-Institut f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Pr\u00e4sident des Internationalen Seegerichtshofs.<\/p>\n<p><em>Die Fragen stellte Volker Stollorz.<\/em><\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wissen\/medizin\/experimente-mit-riskanten-viren-manches-darf-man-nur-denken-12645939.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wissen\/medizin\/experimente-mit-riskanten-viren-manches-darf-man-nur-denken-12645939.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Biologen basteln an Keimen, die extrem gef\u00e4hrlich sind. Soll man das verbieten? Wer haftet, wenn sie entkommen? 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