{"id":19653,"date":"2013-11-07T14:40:48","date_gmt":"2013-11-07T14:40:48","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=19653"},"modified":"2013-11-07T14:40:48","modified_gmt":"2013-11-07T14:40:48","slug":"verfolgte-homosexuelle-haben-anspruch-auf-asyl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=19653","title":{"rendered":"Verfolgte Homosexuelle haben Anspruch auf Asyl"},"content":{"rendered":"<p>In drei Entscheidungen haben europ\u00e4ische Gerichte die Rechte Homosexueller gest\u00e4rkt. Dies haben Anspruch auf Asyl, wenn ihnen in ihrer Heimat Haftstrafen wegen ihrer sexuellen Orientierung drohen, entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof in Luxemburg.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">In drei Entscheidungen haben europ\u00e4ische Gerichte am Donnerstag die Rechte Homosexueller gest\u00e4rkt. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass Homosexuelle in den Mitgliedstaaten einen Anspruch auf Anerkennung als Fl\u00fcchtlinge haben, wenn ihnen in ihren Herkunftsl\u00e4ndern wegen ihrer sexuellen Ausrichtung strafrechtliche Verfolgung droht.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der europ\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingsrichtlinie aus dem Jahr 2004 sind Ausl\u00e4nder als Fl\u00fcchtlinge anzuerkennen, wenn sie wegen der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer \u201esozialen Gruppe\u201c begr\u00fcndete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben. Homosexuelle, so das Gericht, bildeten dann eine solche Gruppe, wenn sie wegen der strafrechtlichen Verfolgung von der sie umgebenden Gesellschaft als \u201eandersartig\u201c betrachtet w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Als verfolgt seien sie nur dann anzusehen, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland Gef\u00e4ngnisstrafen drohten und die dortigen Beh\u00f6rden die Strafen in der Regel auch vollstreckten. Dass homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen, reicht nach Auffassung der Richter allein nicht aus, um von einer Verfolgung auszugehen.<\/p>\n<h2>\u201eSexuelle Orientierung bedeutsam\u201c<\/h2>\n<p>Es sei Homosexuellen aber nicht zuzumuten, ihre sexuelle Orientierung in ihrem Herkunftsland geheim zu halten oder sich bei deren Ausleben zur\u00fcckzuhalten, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden. Wenn die sexuellen Handlungen, welche die Verfolgung im Herkunftsland begr\u00fcndeten, auch in dem EU-Mitgliedstaat unter Strafe st\u00e4nden, k\u00f6nne der Mitgliedstaat die Anerkennung als Fl\u00fcchtling allerdings verweigern.<\/p>\n<p>Anlass f\u00fcr die Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs waren drei Gerichtsverfahren in den Niederlanden, in denen homosexuelle M\u00e4nner aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal auf ihre Anerkennung als Fl\u00fcchtlinge klagten. In ihren Heimatl\u00e4ndern stehen homosexuelle Handlungen unter schweren Strafen \u2013 in Sierra Leone und Uganda eine Freiheitsstrafe, die im H\u00f6chstfall auch lebenslang sein kann, im Senegal bis zu f\u00fcnf Jahren Gef\u00e4ngnisstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Auch deutsche Gerichte hatten Asylantr\u00e4ge von Homosexuellen in der Vergangenheit h\u00e4ufig mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass sie keine Verfolgung zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten, wenn sie ihre sexuelle Identit\u00e4t geheim hielten und sich auf sexuelle Kontakte in ihrem privaten Umfeld beschr\u00e4nkten (Aktenzeichen C-199\/12 u.a.).<\/p>\n<h2>Weiteres Urteil in Stra\u00dfburg<\/h2>\n<p>Der Europ\u00e4ische f\u00fcr Menschenrechte in Stra\u00dfburg, eine Institution des Europarats, verurteilte Griechenland wegen der Diskriminierung homosexueller Paare. In dem Land erm\u00f6glicht seit dem Jahr 2008 ein Gesetz die eingetragene Lebenspartnerschaft als Alternative zur Ehe. Allerdings gilt diese Lebensform \u2013 im Gegensatz zur Lage in Deutschland \u2013 nicht f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare. Darin sahen die Richter einen Versto\u00df gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens und gegen das Diskriminierungsverbot.<\/p>\n<p>Die Verbindungen zwischen Homosexuellen k\u00f6nne genauso stabil sein wie die Beziehung zwischen Mann und Frau, hei\u00dft es in der Entscheidung. Sie h\u00e4tten daher einen genauso berechtigten Anspruch auf juristische Anerkennung ihrer Verbindung. Die sechs Kl\u00e4ger erhalten nun insgesamt ein Schmerzensgeld von 30000 Euro (Aktenzeichen ECHR 329 ). In 19 Mitgliedstaaten des Europarates ist eine eingetragene Partnerschaft m\u00f6glich- nur in Litauen und Griechenland wird sie auf Mann und Frau beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem verurteilte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte \u00d6sterreich wegen der fehlenden Rehabilitierung der Opfer von Gesetzen, die Homosexualit\u00e4t unter Strafe stellen (Aktenzeichen 31913\/07 u.a.)<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/europaeische-union\/europaeischer-gerichtshof-verfolgte-homosexuelle-haben-anspruch-auf-asyl-12652717.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/europaeische-union\/europaeischer-gerichtshof-verfolgte-homosexuelle-haben-anspruch-auf-asyl-12652717.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In drei Entscheidungen haben europ\u00e4ische Gerichte die Rechte Homosexueller gest\u00e4rkt. 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