{"id":19096,"date":"2013-10-20T17:12:38","date_gmt":"2013-10-20T17:12:38","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=19096"},"modified":"2013-10-20T17:12:38","modified_gmt":"2013-10-20T17:12:38","slug":"der-preis-der-starke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=19096","title":{"rendered":"Der Preis der St\u00e4rke"},"content":{"rendered":"<p>Sollte sich die institutionell-politische Ordnung der Europ\u00e4ischen Union st\u00e4rker in Analogie zur Verfassungswirklichkeit der Mitgliedstaaten entwickeln? Oder w\u00e4re es nicht sinnvoller und aufrichtiger, die Ma\u00dfst\u00e4be zur Bewertung und  Reform der EU entlang ihrer Verfassung als mehrstufig geordnetes System zu definieren?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Lie\u00dfe sich f\u00fcr die Europ\u00e4ische Union ein institutionelles Gef\u00fcge entwickeln, das auf den Prinzipien der Parteiendemokratie gr\u00fcndet, wie sie in den Nationalstaaten entwickelt wurden? Und lie\u00dfe sich hierzu die Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament nutzen, um den Pr\u00e4sidenten der Europ\u00e4ischen Kommission als Regierungschef einzusetzen?<\/p>\n<p>So attraktiv und einfach dieses Ziel erscheint: Es w\u00e4re nur zu verwirklichen, wenn man das Institutionengef\u00fcge der EU radikal umbaute. Was das Parlament an Mobilisierungspotential gew\u00f6nne, w\u00fcrde es an Handlungsautonomie und Entscheidungsmacht in der Gesetzgebung verlieren. Die Kommission selbst s\u00e4he sich nur dann als supranationale Regierung gest\u00e4rkt, wenn sie ebenfalls entsprechend dem Wahlergebnis zusammengesetzt w\u00fcrde. Au\u00dferdem m\u00fcssten der Ministerrat wie der Europ\u00e4ische Rat ihre exekutiven Zust\u00e4ndigkeiten vollst\u00e4ndig der Kommission abtreten. Insbesondere der Europ\u00e4ische Rat, der sich immer st\u00e4rker als Art Parallelexekutive der \u201eUnionsmethode\u201c geriert und dabei die Zust\u00e4ndigkeiten der Kommission tangiert, m\u00fcsste auf rein impulsgebende, koordinierende und symbolische Repr\u00e4sentationsfunktionen zur\u00fcckgestutzt werden. Und schlie\u00dflich m\u00fcsste sich das Verh\u00e4ltnis zwischen den Europ\u00e4ischen und den nationalen Parteien zugunsten der Europarteien umkehren. Diese arbeiten gegenw\u00e4rtig vorwiegend als koordinierende Dachorganisationen.<\/p>\n<p>In den j\u00fcngeren Debatten \u00fcber die Entwicklung und Reform der Europ\u00e4ischen Union lassen sich zugespitzt drei Argumentationslinien identifizieren: Erstens gibt es Forderungen nach einer weiteren Grund\u00fcberholung der institutionellen, prozeduralen und funktionalen Grundlagen der EU in Richtung einer politischen Union. Im Blick auf dieses Ziel wollen einige vor allem die Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion vorantreiben und hierzu die Kompetenzen der EU st\u00e4rken. Andere zielen eher auf die Revision der institutionellen und machtpolitischen Balance zugunsten des Europ\u00e4ischen Rates und implizit zu Lasten von Kommission und Europ\u00e4ischem Parlament.<\/p>\n<p>Ein zweiter, eher auf die pragmatische, schrittweise Reform der EU gerichteter Argumentationsstrang l\u00e4sst sich in den Forderungen ausmachen, die EU m\u00fcsse \u00fcber den Hebel der St\u00e4rkung des Europ\u00e4ischen Parlaments in den bislang weitgehend zwischenstaatlich strukturierten Politiken der Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion sowie der Au\u00dfen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik demokratisiert werden. Der dritte Diskussionsstrang konzentriert sich auf Forderungen nach einer Politisierung der EU. Dazu bed\u00fcrfe es der Akzentuierung des parteipolitischen Wettbewerbs, sei es durch eine Reform des Europ\u00e4ischen Parteienstatus, sei es \u00fcber die Aufstellung gemeinsamer Spitzenkandidaten f\u00fcr das Amt des Kommissionspr\u00e4sidenten durch die Europ\u00e4ischen Parteien.<\/p>\n<p>Gemeinsam ist diesen Reformvorschl\u00e4gen eine Ausgangsbeobachtung: Im Urteil der B\u00fcrger Europas hat die EU Vertrauen verloren. Weder die rasant erh\u00f6hte Frequenz der europ\u00e4ischen Gipfel noch das Stakkato an gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Finanz-, Schulden- und Wirtschaftskrise haben sich positiv auf das Image der EU ausgewirkt.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hat das w\u00e4hrungs-, finanz- und wirtschaftspolitische Krisenmanagement der vergangenen Jahre dazu gef\u00fchrt, dass innerhalb des politischen Systems der EU technokratische und exekutivlastige, intergouvernementale und hegemoniale Politikmuster auf Kosten demokratisch-parlamentarischer Prinzipien die Oberhand gewannen. Die Demokratisierungs- und Parlamentarisierungsschritte, die mit den Vertr\u00e4gen von Maastricht (1993) bis Lissabon (2009) erreicht wurden, sind unter Verweis auf Eilbed\u00fcrftigkeit oder Alternativlosigkeit unterh\u00f6hlt und teilweise au\u00dfer Kraft gesetzt worden. Im Ergebnis wird so das Spannungsfeld zwischen \u201etransnationaler Demokratie und postdemokratischem Exekutivf\u00f6deralismus\u201c (Habermas), das den Prozess der EU-Integration und ihre institutionelle Architektur traditionell kennzeichnet, zu Lasten des ersteren Prinzips verschoben.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrger Europas nehmen diese Entwicklungen teilweise sehr unmittelbar wahr und m\u00fcnzen ihre Betroffenheit in Bewertungen zur\u00fcckliegender Entscheidungen und Erwartungen an k\u00fcnftiges politisches Handeln um. In beiden F\u00e4llen richten sich die B\u00fcrger in erster Linie an ihre Regierungen- dar\u00fcber hinaus an die Parteien und ihre parlamentarischen Fraktionen sowie au\u00dferparlamentarische B\u00fcrgerbewegungen. In deren Auseinandersetzung \u00fcber das F\u00fcr und Wider der Wirtschafts- und W\u00e4hrungspolitik best\u00e4tigen sich gesellschaftliche Konfliktlinien, die im parteipolitischen Wettbewerb aufgefangen und im Kampf um die Erlangung der Regierungsmacht zugespitzt werden.<\/p>\n<p>Der Unmut der B\u00fcrger \u00fcber die Vorkehrungen zur Einhegung der Finanz- und Wirtschaftskrise richtet sich jedoch nicht alleine gegen die jeweilige nationale Regierung, sondern auch und in verst\u00e4rktem Ma\u00dfe auf die Europ\u00e4ische Kommission, die Europ\u00e4ische Zentralbank oder verk\u00fcrzt auf \u201eEuropa\u201c oder \u201eBr\u00fcssel\u201c. In der Wahrnehmung der \u00d6ffentlichkeit operieren Kommission und Zentralbank wie Regierungen im nationalstaatlichen Kontext. Politik, Publizistik und Wissenschaft tragen ihrerseits dazu bei, insbesondere die Kommission als \u201eExekutive\u201c oder \u201eQuasiregierung\u201c der EU darzustellen. Die exekutiven Aufgaben des Ministerrates sowie die seit dem Maastrichter Vertrag ausgebauten Regierungsfunktionen des Europ\u00e4ischen Rates der Staats- und Regierungschefs werden dabei ausgeblendet. Durch die Projektion der nationalstaatlichen Mechanismen und Funktionsweisen der repr\u00e4sentativen Parteiendemokratie auf die EU werden Erwartungen an die Kommission formuliert, die diese nicht erf\u00fcllen kann, weil sie in das hybride Mehrebenensystem der EU eingebettet ist.<\/p>\n<p>In der laufenden Reformdebatte operiert nun aber ein erheblicher Teil der politischen Akteure mit einem Verst\u00e4ndnis des politischen Systems, das der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung und den daraus abgeleiteten Erwartungshaltungen zu entsprechen versucht, ohne auf die Eigenheiten des EU-Systems n\u00e4her einzugehen. So hat sich die Europ\u00e4ische Kommission selbst daf\u00fcr ausgesprochen, dass die Europ\u00e4ischen Parteien f\u00fcr die Europawahl im Mai 2014 Spitzenkandidaten f\u00fcr das Amt des Pr\u00e4sidenten der Kommission benennen und mit dieser Form der parteipolitischen Politisierung den Wahlkampf gestalten.<\/p>\n<p>Der europarechtliche Hintergrund ist das Einsetzungsverfahren der Kommission, wie es in Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags \u00fcber die Europ\u00e4ische Union sowie in der Erkl\u00e4rung Nr. 11 zum Lissabonner Vertrag festgelegt ist. Dieses Verfahren sieht vor, dass der Europ\u00e4ische Rat bei der Benennung des Pr\u00e4sidenten der Kommission die Ergebnisse der Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament ber\u00fccksichtigt und hierzu Konsultationen mit dem Europ\u00e4ischen Parlament durchf\u00fchrt. In dieser Konstruktion der Kommissionsernennung dr\u00fcckt sich das Konzept ihrer dualen Legitimation aus: Der unmittelbar auf den W\u00e4hlerwillen zur\u00fcckgehende Legitimationsstrang verl\u00e4uft hierbei \u00fcber das Europ\u00e4ische Parlament. Gleichzeitig speist sich die Kommission aus einem zweiten Legitimationsstrang, der von den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgeht, die ihrerseits durch Wahlen legitimiert sind.<\/p>\n<p>Da aber die Kommission nach Artikel 17 Absatz 8 des Unionsvertrages alleine dem Parlament gegen\u00fcber verantwortlich ist und nur das Parlament nach Artikel 234 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Union einen Misstrauensantrag gegen die Kommission annehmen kann, verschiebt sich die Legitimationskulisse der Kommission zugunsten ihrer parlamentarischen Komponente. Der Unionsvertrag schafft damit die Grundlage einer Mehrebenendemokratie, die Repr\u00e4sentationsgedanken folgt. Gleichzeitig dokumentiert er die institutionelle und machtpolitische Unentschiedenheit seiner Autoren.<\/p>\n<p>Nun erhofft sich die Kommission von der Realisierung ihres Vorschlags einen wichtigen Schritt zur F\u00f6rderung eines \u201eechten europ\u00e4ischen politischen Systems\u201c. Tats\u00e4chlich w\u00e4re zun\u00e4chst zu erwarten, dass europaweit bekannte Spitzenkandidaten den Parteien und der Wahl einen Schub verleihen. Denn w\u00e4hrend die Direktwahl bislang weitgehend an nationalen Themen orientiert ist und die Parteien eher mit national bekanntem Personal werben, k\u00f6nnten prominente, von den transnationalen Parteifamilien nominierte Spitzenkandidaten zu einer Europ\u00e4isierung der Wahlk\u00e4mpfe und -themen beitragen und diese aufgrund der Kombination von Politisierung und Personalisierung attraktiver machen. Der nationalpolitischen \u00dcberlagerung der Europawahl w\u00fcrde somit ein supranationales Element gegen\u00fcbergestellt, das spezifisch auf das Gemeinwesen der EU, das Parlament und die Kommission gerichtet w\u00e4re.<\/p>\n<p>Unabdingbar hierf\u00fcr w\u00e4re aber die Zur\u00fccknahme des nationalen Wahlkampfimpulses: Da die Europawahl aus 28 nebeneinanderlaufenden, nationalen Wahlakten besteht, m\u00fcssten sich die mitgliedstaatlichen Parteien im Kontext ihrer Europ\u00e4ischen Partei eben nicht nur \u00fcber den Spitzenkandidaten einigen. Auch der Wahlkampf m\u00fcsste auf die Person und das mit ihr verkn\u00fcpfte, europ\u00e4ische Wahlprogramm ausgerichtet werden. Die Themen, die im jeweiligen nationalen Kontext zum Zeitpunkt der Europawahl akut w\u00e4ren, m\u00fcssten daher entweder europapolitisch aufgeladen oder aber auf die n\u00e4chste nationale Wahl verschoben werden.<\/p>\n<p>Parteien erf\u00fcllen in der repr\u00e4sentativen Demokratie nicht alleine eine Mobilisierungsfunktion. Ebenso zentral f\u00fcr ihre Grundlegitimation als Transmissionsriemen zwischen Gesellschaft und Staat sind ihre Repr\u00e4sentations-, Zielfindungs- und Rekrutierungsfunktionen. Parteien aggregieren und artikulieren nach wie vor einen wesentlichen Teil gesellschaftlicher Konflikte, die sich im Verlauf der Bildung von Nationalstaaten und der Industrialisierung herausgebildet haben. Das bedeutsamste Strukturmerkmal des gesellschaftlichen Konflikts ist nach wie vor jenes zwischen Kapital und Arbeit. Dieses begr\u00fcndet das klassische Links-rechts-Schema in allen europ\u00e4ischen Staaten. Der postindustrielle Konflikt zwischen Marktliberalisierung und sogenannter Nachhaltigkeit findet seine parteipolitische Entsprechung in den freiheitlich-liberalen und gr\u00fcn-alternativen Parteien. Auf der Grundlage dieser Konfliktlinien konkurrieren Parteien um die W\u00e4hlergunst. Hierbei verfolgen sie das Ziel, den politischen Entscheidungsfindungsprozess zu beeinflussen und im Idealfall die Regierungsgesch\u00e4fte zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund stellt sich zun\u00e4chst die Frage nach den Gesellschaftskonflikten, die europapolitisch relevant sind. Denn solange die nationalstaatlich wirksamen Trennlinien auf Unionsebene unbedeutend sind und solange europ\u00e4ische Integration mehr oder minder unumstritten ist, sehen auch Parteien und deren Zusammenschl\u00fcsse keine Veranlassung, sich ausdr\u00fccklich zu der EU zu verhalten. Ein Wettbewerb um die Mandate im Europ\u00e4ischen Parlament ist unter den Rahmenbedingungen der Indifferenz aber kaum m\u00f6glich. Erst wenn das Integrationsprojekt oder aber seine Konkretisierung in bestimmten Politikfeldern Stoff zum \u00f6ffentlichen Konflikt bietet, greifen Parteien diese auch auf, um ihre Bindungskraft und Repr\u00e4sentationsfunktion zu erweisen.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich beobachtet die europ\u00e4ische Parteienforschung seit Anfang der neunziger Jahre einen diesbez\u00fcglichen Wandel der Parteien. Denn die Vertragsreformen von der Einheitlichen Akte 1987 bis zum Lissabonner Vertrag f\u00fchrten zu einer Verlagerung von Kompetenzen von der nationalen auf die europ\u00e4ische oder gemischt national-europ\u00e4ische Ebene. Au\u00dferdem wurden Institutionen gegr\u00fcndet oder um Zust\u00e4ndigkeiten erweitert.<\/p>\n<p>Die Ausdifferenzierung des EU-Systems hat den Raum f\u00fcr m\u00f6gliche Konflikte \u00fcber die Zielrichtung und die materielle Tiefe des Integrationsprozesses vergr\u00f6\u00dfert. Parteien sehen sich daher in zunehmendem Ma\u00dfe aufgefordert, ihre Wertungen und hiermit verbundenen Zukunftsstrategien deutlicher voneinander abzugrenzen. Interessenkollision und parteipolitischer Konflikt (und damit die M\u00f6glichkeit der Anh\u00e4ngerschaft und Wahl) zwischen Parteien h\u00e4ngen somit wesentlich von der sozio\u00f6konomischen und politisch-institutionellen Integrationstiefe ab.<\/p>\n<p>Fraglich ist dann aber, wie sich der parteipolitische Wettbewerb machtpolitisch auf das System der EU niederschl\u00e4gt, das auf Balance und Konkordanz getrimmt ist. Die Begr\u00fcndung einer Legitimationskette vom Europ\u00e4ischen Parlament zur Kommission erscheint dabei auf den ersten Blick logisch, weil sie dem Schema der Machtverteilung in den Mitgliedstaaten am ehesten entspricht. Die im nationalen Rahmen eingespielte Rekrutierungsfunktion der Parteien als Wettbewerber um die \u00dcbernahme der Regierungs\u00e4mter erfordert jedoch f\u00fcr den EU-Kontext notwendige Kl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Die EU ist kein Staat. Das schon f\u00fcr die modernen Industriegesellschaften Europas nicht immer ad\u00e4quate Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative l\u00e4sst sich auf das System der europ\u00e4ischen Mehrebenendemokratie nicht \u00fcbertragen. Die Kommission stellt keine Regierung dar, auch wenn sie f\u00e4lschlicherweise oft auf ihre Exekutivmacht reduziert wird. Diese aber beruht mit Ausnahme der Wettbewerbspolitik auf einer Delegation der entsprechenden Befugnisse durch den Ministerrat und das Europ\u00e4ische Parlament. Beide \u00fcbertragen die Durchf\u00fchrung der von ihnen erlassenen Vorschriften an die Kommission immer im Einzelfall. In der Praxis wird die Kommission hierbei von den Mitgliedstaaten kontrolliert und unterliegt beim Erlass sogenannter delegierter Rechtsakte einem weitgehenden Kontroll- und R\u00fcckholrecht des Parlaments und des Rates.<\/p>\n<p>Erschwert wird die Charakterisierung der Kommission als \u201eRegierung im Werden\u201c zudem dadurch, dass die gesetzgeberischen Initiativrechte, die \u00fcblicherweise der Legislative zukommen, im Wesentlichen bei der Kommission selbst liegen. Das Parlament wiederum hat kein Recht, Gesetzgebungsinitiativen zu ergreifen. Der Ministerrat wiederum agiert in der Au\u00dfen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik gleichzeitig als Initiativ-, Entscheidungs- und Exekutivorgan. Und sp\u00e4testens seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages nimmt auch der Europ\u00e4ische Rat Exekutivfunktionen wahr. Er wird gegen\u00fcber dem Ministerrat quasi \u201eparalegislativ\u201c und gegen\u00fcber der Kommission \u201eparainitiativ\u201c t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Das politisch-institutionelle System der EU funktioniert ohne die strikte Trennung zwischen Legislative und hierauf gr\u00fcndender Exekutive- es etabliert auch keine europ\u00e4ische Regierung, die sich bei der Aus\u00fcbung ihres Amtes auf eine stabile, parlamentarische Mehrheit st\u00fctzen m\u00fcsste. In der Summe mangelt es der EU daher an den traditionellen parlamentarischen Identifikationsmustern zwischen Regierungspartei(en) und Oppositionspartei(en), die eine staatsorganisationsanaloge Einordnung des Europ\u00e4ischen Parlaments, der Kommission und ihres Verh\u00e4ltnisses zueinander erm\u00f6glichten. Die Konstruktion einer hierarchischen Beziehung zwischen einer parteipolitisch organisierten Parlamentsmehrheit und einer Kommission, die sich der R\u00fcckendeckung dieser Parlamentsfraktion oder Fraktionskoalition f\u00fcr die Dauer der Legislaturperiode sicher sein kann, steht somit dem realen Funktions- und Machtgeflecht der EU-Institutionen entgegen.<\/p>\n<p>Doch auch wenn sich die im nationalstaatlichen Zusammenhang einge\u00fcbte Rekrutierungsfunktion der Parteien angesichts der Strukturmerkmale des Institutionensystems nicht auf die EU \u00fcbertragen l\u00e4sst, bleibt die Frage berechtigt, wie und unter welchen Bedingungen sich wenigstens das Europ\u00e4ische Parlament st\u00e4rker zu einer parteipolitischen Arena entwickeln k\u00f6nnte. Denn die Forderung nach einer Politisierung der EU steht auch dann im Raum, wenn es um die Verbesserung der Legitimationsgrundlagen des Europ\u00e4ischen Parlaments selbst geht.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich organisiert sich das Parlament bereits seit den ersten Tagen der Montanunion im Jahr 1952 nicht nach nationalstaatlichen Delegationen, sondern in \u00fcbernationalen, parteipolitischen Fraktionen. Deren innere Konsistenz und Funktionsf\u00e4higkeit gr\u00fcndeten zun\u00e4chst in der inhaltlichen und programmatischen N\u00e4he der Parteien, die sie konstituierten. Nach und nach entstanden lockere Parteienb\u00fcnde, die sich im Zuge des Maastrichter Vertrages in Europ\u00e4ischen Parteien zusammenschlossen.<\/p>\n<p>Im EU-Parlament bef\u00f6rdern die Regeln der Gesch\u00e4ftsordnung die Fraktionsbildung und deren organisatorische Verdichtung. Denn die Fraktionsst\u00e4rke ist ausschlaggebend f\u00fcr die Verteilung der Redezeiten, der Berichterstatter, der Vertreter in den Ausschuss- und Delegationsvorst\u00e4nden, die Anzahl der B\u00fcros und Sekretariatskr\u00e4fte sowie f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von Entschlie\u00dfungsantr\u00e4gen, Einsetzungsbeschl\u00fcssen f\u00fcr Untersuchungsaussch\u00fcsse und schlie\u00dflich auch f\u00fcr die Gewinn- und Verlustkoalitionen bei Abstimmungen.<\/p>\n<p>Nimmt man als Indikator der parteipolitischen Organisation des Parlaments jenseits dieser Strukturvorgaben das effektive Fraktionsverhalten, dann lassen sich sowohl der Grad des innerfraktionellen Zusammenhalts als auch die Funktionsweise der interfraktionellen Koalitionen untersuchen. Den Zusammenhalt der Fraktionen kennzeichnet dabei die innere Bindungskraft von Fraktion und Partei. Gemessen wird auf einer Skala von 0,01 Prozent (ausschlie\u00dflich Abweichler) bis 100 Prozent (konsistentes Abstimmungsverhalten ohne Abweichler), wie h\u00e4ufig die Fraktionen geschlossen abstimmen. Die h\u00f6chste innerfraktionelle Koh\u00e4sion weisen hierbei die Gr\u00fcnen auf (von 75 Prozent in der Legislaturperiode 1989\/1994 auf gegenw\u00e4rtig \u00fcber 94,5 Prozent), an zweiter Stelle kommt die Europ\u00e4ische Volkspartei (von 88 in 1979\/1984 auf 93,04 Prozent). Es folgen die Sozialdemokraten (von 75 in 1979\/1984 auf 91,37), die Liberalen (von 72 in 1989\/1994 auf 88,98) und die Europ\u00e4ischen Linken (von 81 in 1979\/1984 auf 79,37). Der Anstieg des Koh\u00e4sionsgrads ist mit demjenigen in nationalen Parlamenten zu vergleichen. Allerdings wird an diesen Zahlen auch deutlich, dass im Unterschied zum nationalen Kontext keine Fraktion des Europ\u00e4ischen Parlaments ohne Abweichler auskommt. Zumindest die Mehrheits- beziehungsweise Regierungsfraktionen in den Mitgliedstaaten zeichnen sich durch eine weitaus h\u00f6here Fraktionsdisziplin aus. Deutlich machen die Zahlen damit auch, dass es zwischen dem Europ\u00e4ischen Parlament und der Kommission, dem Ministerrat oder dem Europ\u00e4ischen Rat keine hierarchische Verkn\u00fcpfung gibt, die sich in einer stabilen Exekutivmehrheit und kontinuierlicher Opposition zeigte.<\/p>\n<p>Die Messung der Koalitionen im Parlament liefert Daten \u00fcber die Leistung der Parteien, gesellschaftliche Konflikte in das parteipolitische Links-versus-rechts-Schema zu \u00fcbersetzen. Damit l\u00e4sst sie auch R\u00fcckschl\u00fcsse auf den effektiven Politisierungsgrad des Europ\u00e4ischen Parlaments zu. Spielte man alle M\u00f6glichkeiten der Koalitionsbildung in namentlichen Abstimmungen durch, dann erg\u00e4be sich ein vom Nationalstaat erheblich abweichendes Bild: In mehr als 50 Prozent der F\u00e4lle stimmen die beiden gr\u00f6\u00dften Fraktionen der Europ\u00e4ischen Volkspartei und der Sozialdemokraten seit 1979 gemeinsam ab. Mehr noch: In etwa weiteren 20 Prozent stimmen diese beiden in Koalition mit nahezu allen anderen Gruppierungen ab. Die \u201eklassischen\u201c Mitte-rechts- beziehungsweise Mitte-links-Koalitionen lassen sich nur in weniger als zehn Prozent der Plenarabstimmungen feststellen.<\/p>\n<p>Gr\u00fcndet die Politisierungsblindheit, die sich in diesen Zahlen niederschl\u00e4gt, nun in mangelnden Interessengegens\u00e4tzen zwischen den Fraktionen? Wohl kaum, denn in den Ausschusssitzungen \u00fcber Fragen der Innen- und Rechtspolitik oder der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik geht es mitunter hart zu. Der parteipolitische Konflikt pr\u00e4gt die Beratungsphasen zu fast jedem Gesetzgebungsakt. Der Weg hin zur \u00fcberparteilichen Konkordanz wird allerdings regelm\u00e4\u00dfig dann eingeschlagen, wenn die Beratungen in die Entscheidungsphase m\u00fcnden. Dann kommt zum Tragen, dass das Parlament bei Abstimmungen im Gesetzgebungsverfahren die Mehrheit aller Abgeordneten ben\u00f6tigt, um \u00c4nderungsantr\u00e4ge gegen den Ministerrat zu beschlie\u00dfen. Keine der beiden gro\u00dfen Fraktionen verf\u00fcgt \u00fcber eine entsprechende Mehrheit. Und wollen oder k\u00f6nnen sie nicht als \u201egro\u00dfe Koalition\u201c entscheiden, sind beide auf mindestens drei der kleinen Fraktionen angewiesen.<\/p>\n<p>Gleichwohl gibt es in der laufenden Legislaturperiode die theoretische M\u00f6glichkeit, dass Volkspartei, Liberale und Konservative mit zusammen 54 Prozent der Abgeordneten eine Koalition bildeten. Die mitunter erhebliche Zahl ihrer Abweichler k\u00f6nnte allerdings nur durch Einbindung der Sozialdemokraten oder der Gr\u00fcnen ausgeglichen werden. Der Drang, weit mehr als 50 Prozent der Abgeordneten hinter einer Sache zu haben, hat seine Ursache allerdings auch in den Gesetzgebungsverhandlungen zwischen Parlament und Ministerrat. Je gr\u00f6\u00dfer die Parlamentsmehrheit, desto geschlossener tritt die Parlamentsdelegation gegen\u00fcber dem Rat auf. Umgekehrt ist immer wieder zu beobachten, dass der Ministerrat knappe Parlamentsmehrheiten als Einfallstor zur Infragestellung des jeweiligen Parlamentsantrags nutzt &#8211; zumal die Abgeordneten in diesen F\u00e4llen am Verhandlungstisch nicht selten mit gegenl\u00e4ufigen Positionen aufwarten. Anders: Selbst in den ersten Lesungen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem die Parlamentsantr\u00e4ge noch mit der einfachen Mehrheit angenommen werden k\u00f6nnen, sind die Abgeordneten bestrebt, gr\u00f6\u00dfere, da gewichtigere Koalitionen zu bilden, um dementsprechend geschlossen gegen\u00fcber dem Ministerrat auftreten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gerade aufgrund des Fehlens einer klar hierarchisierten Beziehung zwischen Legislative und hieraus mittelbar hervorgehender Exekutive ist das Parlament in der Lage, autonome Entscheidungspr\u00e4ferenzen auszubilden und diese in den Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck kommen zu lassen. Der Preis dieser St\u00e4rke ist allerdings nicht zu untersch\u00e4tzen. Denn die in Gro\u00dfkoalitionen dokumentierte Macht des Parlaments ist derzeit kaum in den nationalen B\u00fcrgergesellschaften der EU zu vermitteln. Offenbar haben selbst Verfassungsgerichte erhebliche Probleme mit der Anerkennung der EU als einem mehrstufig geordneten System, dessen Legitimation sich aus mehreren, nicht streng hierarchisch geschichteten Akteuren speist.<\/p>\n<p>Sollte sich die institutionell-politische Ordnung der EU st\u00e4rker in Analogie zur Verfassungswirklichkeit der Mitgliedstaaten entwickeln? Oder w\u00e4re es nicht sinnvoller und aufrichtiger, die Ma\u00dfst\u00e4be zur Bewertung und Reform des EU-Systems entlang seiner Verfassung zu definieren? Diese Variante ist sicher m\u00fchsamer zu verteidigen, weil sie die Anerkennung und Vermittlung eines hochkomplexen Gemeinwesens erfordert. Politik sollte jedoch den Mut entwickeln, den B\u00fcrgern die Eigenartigkeit der EU nicht l\u00e4nger als Fremdk\u00f6rper, sondern als dynamisch angelegtes, in der Finalit\u00e4t nach wie vor unbestimmtes System nahezubringen, dessen demokratische Legitimation \u00fcber mehrere aufeinander bezogene Str\u00e4nge erfolgt.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/europa-der-preis-der-staerke-12625868.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/europa-der-preis-der-staerke-12625868.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollte sich die institutionell-politische Ordnung der Europ\u00e4ischen Union st\u00e4rker in Analogie zur Verfassungswirklichkeit der Mitgliedstaaten entwickeln? 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