{"id":19094,"date":"2013-10-25T17:12:37","date_gmt":"2013-10-25T17:12:37","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=19094"},"modified":"2013-10-25T17:12:37","modified_gmt":"2013-10-25T17:12:37","slug":"im-angesicht-der-ubermacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=19094","title":{"rendered":"Im Angesicht der \u00dcbermacht"},"content":{"rendered":"<p>Verboten ist eine kleine Opposition im Bundestag nicht. Aber problematisch ist sie schon: F\u00fcr viele Instrumente, wichtige Bausteine des Parlamentarismus, w\u00e4re die neue Opposition zu klein.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Das Grundgesetz macht keine Vorgaben f\u00fcr die Machtverh\u00e4ltnisse im Bundestag. Es fordert keine Mindestgr\u00f6\u00dfe der Opposition, es verbietet nicht mal eine Allparteienregierung. Allerdings hatten die M\u00fctter und V\u00e4ter des Grundgesetzes wohl ein anderes Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis vor Augen, als es derzeit f\u00fcr die kommende Legislaturperiode erwartet wird: eine Mehrheit von 504 der 631 Abgeordneten f\u00fcr die gro\u00dfe Koalition, und insgesamt nur knapp 20 Prozent Abgeordnete in der Opposition.<\/p>\n<p>Nach dem Grundgesetz m\u00fcssen sich ein Viertel der Mitglieder des Bundestags einig sein, um die Minderheitsrechte auszu\u00fcben. Dazu z\u00e4hlt das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auch m\u00fcssen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestags sich zusammenschlie\u00dfen, damit das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit eines Gesetzes pr\u00fcft.<\/p>\n<h2>Das Rederecht richtet sich nach Gr\u00f6\u00dfe der Fraktion<\/h2>\n<p>Das Gleiche gilt f\u00fcr das im Vertrag von Lissabon geschaffene Recht, eine Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof zu erheben, um einen Versto\u00df gegen das Subsidiarit\u00e4tsprinzip zu r\u00fcgen. Um den Bundestag einzuberufen, m\u00fcssen sich sogar ein Drittel seiner Mitglieder einig sein. Das Rederecht in Bundestagsdebatten richtet sich nach der Gr\u00f6\u00dfe der Fraktion, so dass einer kleinen Opposition pro Stunde nur wenige Minuten zustehen, um auf die Reden aus den Koalitionsfraktionen zu antworten. Minderheitsrechte sind wichtige Bausteine der staatsorganisatorischen Gewaltenteilung und des lebendigen Parlamentarismus.<\/p>\n<p>Zwar steht im Grundgesetz nichts davon, dass nur die Opposition diese Rechte aus\u00fcben darf. In der Praxis ist das jedoch der Regelfall. Ein Untersuchungsausschuss oder eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sind Instrumente, das Regierungshandeln zu kontrollieren. Anders als w\u00e4hrend der gro\u00dfen Koalition 2005 bis 2009, als die Oppositionsfraktionen zusammen auf etwa 27 Prozent der Sitze kamen, k\u00f6nnten die Abgeordneten der Gr\u00fcnen und der Linkspartei mit nur einem guten F\u00fcnftel der Sitze diese Rechte nicht durchsetzen \u2013 selbst, wenn sie sich, was nicht selbstverst\u00e4ndlich ist, immer einig sein sollten.<\/p>\n<h2>Rechte, \u201edie man auch einklagen kann\u201c<\/h2>\n<p>Seitdem mit der Absage der Gr\u00fcnen an die Union eine gro\u00dfe Koalition immer wahrscheinlicher wird, \u00e4u\u00dfern Politiker der Gr\u00fcnen und der Linkspartei ihren Unmut \u00fcber ihre k\u00fcnftige Lage in der Opposition und fordern eine \u00c4nderung der Regelungen. Die Fraktionsvorsitzende der Gr\u00fcnen, Katrin G\u00f6ring-Eckardt, sprach am Dienstag von \u201eklar verbrieften Rechten\u201c, \u201edie man auch einklagen kann\u201c. Vertreter der Unionsfraktion und der SPD signalisierten ein Entgegenkommen.<\/p>\n<p>Der am Dienstag im Amt best\u00e4tigte Bundestagspr\u00e4sident Norbert Lammert (CDU) sprach ebenfalls von \u201eeigenen Rechtsanspr\u00fcchen\u201c der Minderheiten, \u201edie weder der Billigung noch der Genehmigung durch die jeweilige Mehrheit unterliegen\u201c. Das klingt nach mehr als einer Selbstverpflichtung der Koalitionsfraktionen. Denn eine Regelung etwa im Koalitionsvertrag, einem Antrag der Opposition auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stattzugeben, auch wenn das n\u00f6tige Quorum nicht erreicht ist, w\u00e4re nicht vor Gericht einklagbar.<\/p>\n<h2>Eine Grundgesetz\u00e4nderung ist umstritten<\/h2>\n<p>Auch eine \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestages erscheint nicht das Mittel der Wahl. Die Gesch\u00e4ftsordnung, deren Fortgeltung in der konstituierenden Sitzung des Bundestags am Dienstag beschlossen wurde, regelt zwar die Arbeit von Untersuchungsaussch\u00fcssen, nicht aber, welches Quorum f\u00fcr ihre Einberufung notwendig ist. Ebenso wenig sind die Voraussetzungen f\u00fcr die abstrakte Normenkontrolle Gegenstand der Gesch\u00e4ftsordnung. Erforderlich w\u00e4re vielmehr eine \u00c4nderung des Untersuchungsausschussgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.<\/p>\n<p>Ob es dar\u00fcber hinaus auch einer Grundgesetz\u00e4nderung bedarf, wie es der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi, fordert, ist umstritten. Zwar ist es m\u00f6glich, einer Fraktion in einem Gesetz mehr Rechte einzur\u00e4umen, als ihr nach der Verfassung zustehen. Allerdings ergeben sich Probleme f\u00fcr die Rechtssicherheit, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes nicht mit denen des Gesetzes \u00fcbereinstimmen. Zudem dient das Quorum auch dazu, die Funktionsf\u00e4higkeit des Bundestags zu erhalten, es darf daher nicht beliebig unterschritten werden.<\/p>\n<p>Gysis Ank\u00fcndigung, die \u00c4nderung des Grundgesetzes mit \u201eeiner komplizierten Klage\u201c beim Bundesverfassungsgericht zu erwirken, ist allerdings wenig erfolgversprechend. Denn es gibt rechtlich keine M\u00f6glichkeit, beim Bundesverfassungsgericht geltend zu machen, dass das Grundgesetz, so sagte Gysi dieser Zeitung, \u201edurch neue \u00e4u\u00dfere Umst\u00e4nde grundgesetzwidrig geworden ist\u201c.<\/p>\n<p>Neu sind die Umst\u00e4nde au\u00dferdem auch nicht. In der Gro\u00dfen Koalition von 1966 bis 1969 hatte die FDP als alleinige Oppositionspartei nur knapp zehn Prozent der Sitze. M\u00f6glich w\u00e4re es lediglich, mit einer Organklage zu r\u00fcgen, dass in einem konkreten Fall die Rechte einer Fraktion missachtet wurden. Am einfachsten d\u00fcrfte die \u00c4nderung des Rederechts der Fraktionen sein. Die genauen Zeiten pro Fraktion stehen f\u00fcr diese Legislaturperiode noch gar nicht fest, sondern werden bis zur n\u00e4chsten Plenarsitzung vom \u00c4ltestenrat bestimmt.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/mini-opposition-im-bundestag-im-angesicht-der-uebermacht-12631166.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/mini-opposition-im-bundestag-im-angesicht-der-uebermacht-12631166.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verboten ist eine kleine Opposition im Bundestag nicht. 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