{"id":18117,"date":"2013-08-11T12:31:38","date_gmt":"2013-08-11T12:31:38","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=18117"},"modified":"2013-08-11T12:31:38","modified_gmt":"2013-08-11T12:31:38","slug":"distanzierungstango-in-der-padofrage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=18117","title":{"rendered":"Distanzierungstango in der P\u00e4dofrage"},"content":{"rendered":"<p>Daniel Cohn-Bendit war nicht der einzige Gr\u00fcne, der Sex mit Kindern phantastisch fand. Die Forderung nach einer Entkriminalisierung von P\u00e4dophilie fand 1980 sogar Eingang in das Grundsatzprogramm der neuen Partei. P\u00e4dophilen-Aktivisten setzten aber nicht nur auf die Gr\u00fcnen, sondern auch auf die FDP. Mit Erfolg.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Wenn ein kleines M\u00e4dchen von f\u00fcnf oder f\u00fcnfeinhalb Jahren beginnt, Sie auszuziehen. Dann ist das fantastisch. Das ist fantastisch, weil es ein Spiel ist, ein absolut erotisch-manisches Spiel.\u201c Mit diesem Satz in einer franz\u00f6sischen Talkshow hatte Daniel Cohn-Bendit im Jahr 1982 sein Publikum provozieren wollen, um sich in das von ihm so gesch\u00e4tzte Licht des Tabubrechers zu setzen. Ganz gelang ihm das nicht. Keiner der anderen G\u00e4ste in der Sendung reagierte erkennbar entr\u00fcstet, niemand wollte den pausb\u00e4ckigen L\u00fcmmel in die Schranken weisen. Auch in der Presse las man hernach keine kritischen Kommentare. Ganz \u00e4hnlich hatte die \u00d6ffentlichkeit sieben Jahre zuvor auf die einschl\u00e4gigen, mittlerweile ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigt gewordenen Passagen in Cohn-Bendits \u201eLe Grand Bazar\u201c reagiert &#8211; gar nicht.<\/p>\n<p>Warum auch? Unter Intellektuellen in Frankreich fielen Forderungen nach straflosem Sex mit Kindern und Heranwachsenden auf fruchtbaren Boden. Es war eine \u201eandere Zeit\u201c, wie \u201eLe Monde\u201c Jahre sp\u00e4ter etwas versch\u00e4mt schrieb. Auch diese reputierliche Zeitung \u00fcbte in den siebziger Jahren reichlich Nachsicht gegen\u00fcber den Kreisen p\u00e4dophiler J\u00fcnger, w\u00e4hrend die linksrepublikanische \u201eLib\u00e9ration\u201c dem Sex mit Kindern gar eine \u201eecht soziale Mission\u201c attestierte, wie die Historikerin Anne-Claude Ambroise-Rendu r\u00fcckblickend festhielt.<\/p>\n<p>Als im Januar 1977 drei M\u00e4nner wegen Sexualdelikten gegen 13 und 14 Jahre alte Kinder auf ihren Prozess warteten, solidarisierten sich mit ihnen etliche Intellektuelle, darunter Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir, Louis Aragon, Catherine Millet, Andr\u00e9 Glucksmann, Jack Lang sowie Sarkozys sp\u00e4terer Au\u00dfenminister Bernard Kouchner. Das war seinerzeit eben \u201edie Epoche\u201c, so pflegt auch Cohn-Bendit seine damaligen \u00c4u\u00dferungen zu exkulpieren: \u201eDie sexuelle Debatte wusste nichts vom sexuellen Missbrauch.\u201c Der sexuelle Befreiungsimpetus segelte in den Jahren nach 1968 im Windschatten der Entt\u00e4uschung \u00fcber die ausgebliebene politische Revolution. Also setzten die Propheten der Fundamentalver\u00e4nderung auf die Selbstreform, auf P\u00e4dagogik, auf die Emanzipation der Individuen von den Zw\u00e4ngen einer \u00fcberkommenen, klerikal und bigott durchs\u00e4uerten Klassengesellschaft. Das war der Jargon jener Zeit. Wie immer in Momenten tiefer politischer Entt\u00e4uschungen richteten sich die Hoffnungen auf die noch nicht korrumpierte Gesinnung der Jugend, jetzt gar: der Kinder. Die p\u00e4dophile Zuwendung avancierte zum Ferment einer Umw\u00e4lzung des Alltags, des Zusammenlebens, der befreienden Liebe. So war es in Frankreich. So erlebte man es, ganz besonders, in den Niederlanden. Und so entwickelte sich auch ein Teil der deutschen \u201eNeuen Linken\u201c.<\/p>\n<p>\u201cDarum weg mit dem Schei\u00dfsystem, auf zur sexuellen Revolution! Fang heute damit an. Die stillen Revolutionen sind oft die wirkungsvolleren.\u201c So lautete der Schlachtruf eines der f\u00fchrenden PolitP\u00e4dophilen, Olaf St\u00fcben, in der linksalternativen \u201etaz\u201c vom 16. November 1979. Schon im Januar 1977 war w\u00e4hrend eines Teach-in in der Universit\u00e4t Frankfurt vor Hunderten Zuh\u00f6rern offen f\u00fcr Sex zwischen Erwachsenen und Kindern pl\u00e4diert worden. Einige aus dieser Szene sollten bald ihren Marsch durch die Institutionen antreten &#8211; in der neuen Partei \u201eDie Gr\u00fcnen\u201c, aber nicht nur darin.<\/p>\n<p>Viel war zuletzt \u00fcber p\u00e4dophilenfreundliche Beschl\u00fcsse der nordrhein-westf\u00e4lischen Gr\u00fcnen aus dem Jahr 1985 zu lesen. Doch die Forderung nach einer strafrechtlichen Freistellung von P\u00e4dophilie findet sich schon im ersten Grundsatzprogramm der Gr\u00fcnen aus dem Jahr 1980, eingebettet in den Abschnitt \u201eGegen die Diskriminierung von sexuellen Au\u00dfenseitern\u201c. Eine im Dezember 1979 verabschiedete \u201eGemeinsame Plattform der Schwulen und Lesben in der alternativen Wahlbewegung\u201c war die Grundlage, auf der die Delegierten der Saarbr\u00fccker Bundesversammlung der Gr\u00fcnen im Fr\u00fchjahr 1980 berieten. Heraus kam ein Beschluss, der nichts anderes verlangte als die Legalisierung von P\u00e4dophilie: Im Strafgesetzbuch (StGB) sollten die Paragraphen 174 und 176 so gefasst werden, \u201edass nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Missbrauch eines Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind\u201c.<\/p>\n<p>Was war damit gemeint? Beide Paragraphen stellten (und stellen) auf das Vorliegen einer sexuellen Handlung an Kindern beziehungsweise an Jugendlichen ab, unabh\u00e4ngig davon, ob Gewalt im Spiel ist. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren insgesamt und an denjenigen Jugendlichen unter 16 Jahren, die dem T\u00e4ter zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut worden sind, standen ausnahmslos unter Strafe. Bei Bewertung der Strafbarkeit kam es wegen der strukturellen Abh\u00e4ngigkeit und Unterlegenheit des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen somit nicht auf die Einwilligung des Schutzbefohlenen an. Die Abh\u00e4ngigkeit an sich begr\u00fcndete die Schutzbed\u00fcrftigkeit. Nur im Fall von Erziehungs-, Ausbildungs-, Dienst-, Betreuungs- oder Arbeitsverh\u00e4ltnissen von Jugendlichen \u00fcber 16 Jahren bedurfte es nach dem Willen des Gesetzgebers auch des Missbrauchs der Abh\u00e4ngigkeit.<\/p>\n<p>Den Gr\u00fcnen war diese besondere Schutzbed\u00fcrftigkeit einerlei. Sie wollten angeblich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr etwa von Betreuern, Lehrern oder Erziehern mit ihren schutzbefohlenen Minderj\u00e4hrigen oder von Erwachsenen mit Kindern kaum noch Grenzen setzen. Nur die Anwendung von Gewalt h\u00e4tte bestraft werden sollen, w\u00e4hrend all jene Formen nicht l\u00e4nger unter das Strafrecht fallen sollten, in denen das Opfer \u201egewaltfrei\u201c gef\u00fcgig gemacht worden w\u00e4re. Die im Strafgesetzbuch gezogenen Altersgrenzen stellen n\u00e4mlich eine \u201eabsolute Grenze f\u00fcr den sexualbezogenen Umgang strafm\u00fcndiger Personen mit Kindern\u201c dar, wie es in einem Strafrechtskommentar hei\u00dft. Genau diese absolute Grenze wollten die Gr\u00fcnen zu Fall bringen und p\u00e4dophile Handlungen guthei\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Beschluss der Saarbr\u00fccker Bundesversammlung des Jahres 1980 war vorab scheinbar unstrittig. Es gab weder \u00c4nderungsantr\u00e4ge noch Minderheitenvoten aus der Programmkommission. Erst w\u00e4hrend der Versammlung stand die Forderung nochmals zur Debatte. Der schleswig-holsteinische Biobauer Baldur Springmann verlangte, die bereits beschlossenen Positionen zur Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und zur P\u00e4dophilie wieder aus dem Programm zu streichen. Hinter den Kulissen begannen daraufhin Verhandlungen, die einen Kompromiss erm\u00f6glicht h\u00e4tten, wonach die strafrechtliche Freigabe von Abtreibungen im Programm Bestand hat, die Forderung nach Aufhebung der die P\u00e4dophilie betreffenden Paragraphen 174 und 176 StGB gestrichen werden sollte. Als der heutige Hamburger Theatermacher Cornelius \u201eCorny\u201c Littmann davon erfuhr, machten er und andere Repr\u00e4sentanten der Schwulenbewegung \u201esehr schnell und energisch deutlich . . ., dass f\u00fcr uns eine nachtr\u00e4gliche Streichung der Forderung nach Revision der \u00a7\u00a7 174 und 176 auf keinen Fall in Frage kommt\u201c. So stellte es Littmann jedenfalls seinerzeit im Organ des Kommunistischen Bundes (KB) \u201eArbeiterkampf\u201c dar.<\/p>\n<p>Zusammen mit dem Rechtsanwalt Otto Schily, dem Vorsitzenden des Bundesverbands B\u00fcrgerinitiativen Umweltschutz Roland Vogt und anderen verfasste Littmann eine Resolution, welche die Beschlussfassung im Grundsatzprogramm einrahmen sollte: \u201eZu diesem Beschluss konnte leider auf dem Parteitag nicht gemeinsam diskutiert werden. Auch an der Parteibasis ist diese Frage bisher teilweise nicht oder nur wenig diskutiert worden. Dies ist weder im Sinne der Betroffenen noch der Antragsteller, noch der Partei insgesamt. Deshalb meinen wir, dass Abs. 521 folgenderma\u00dfen zu verstehen ist: Er ist ein Auftrag an die Partei in allen Gliederungen, sich mit den Auswirkungen dieser Straftatbest\u00e4nde intensiv auseinanderzusetzen. Durch diesen Auftrag ist das Ergebnis dieser Diskussion nat\u00fcrlich nicht festgelegt. Es wird eine Kommission gebildet, die Hilfestellung bei der Diskussion gibt. Gerade im Hinblick auf die berechtigten Sorgen und \u00c4ngste, die sich mit diesem Themenbereich verbinden, halten wir es f\u00fcr notwendig, dass auf einem der n\u00e4chsten Parteitage unter Beteiligung von Betroffenen und Fachleuten dieses Thema ausf\u00fchrlich behandelt wird.\u201c Die Gr\u00fcnen signalisierten dadurch Offenheit, setzten den Beschluss als solchen aber in Kraft. Er blieb es bis zur Fusion mit B\u00fcndnis 90 im Jahr 1993.<\/p>\n<p>In der Schwulenbewegung der siebziger Jahre galten die Vertreter p\u00e4dophiler Positionen als Sonderlinge. Doch das Selbstbild der Homosexuellen als verfolgter Minderheit brachte es mit sich, dass man sich gegen\u00fcber Minderheiten in den eigenen Reihen eher tolerant zeigte. P\u00e4dophile hielten zudem z\u00f6gernden Mitstreitern vor, dass diese jene Argumentation reproduzierten, mit der man einst auch Homosexuelle stigmatisiert hatte.<\/p>\n<p>Die Allianz zwischen den Schwuleninitiativen und den P\u00e4dophilenvereinigungen, die sich in den siebziger Jahren gebildet hatten, kulminierte auf einer Veranstaltung, die im Sommer des Jahres 1980 unter dem Titel \u201eHomosexuelle zur Bundestagswahl &#8211; Parteien auf dem Pr\u00fcfstand &#8211; Schwulen und Lesben befragen die Parteien\u201c in der Bonner Beethovenhalle stattfand. \u00dcber Monate hatten die unterschiedlichen Gruppen erbittert \u00fcber Sinn, Inhalt und Form gerungen. Strittig war nicht nur die Beteiligung von P\u00e4dophilengruppen, sondern auch die Frage, ob auch Vertreter der \u201eetablierten\u201c Parteien eingeladen werden sollten. Vor allem antikapitalistische Gruppen waren mit dem Argument dagegen, das diesen eine B\u00fchne f\u00fcr die Vereinnahmung oppositioneller Kr\u00e4fte geboten werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die \u201erealpolitischen\u201c Fraktionen der Schwulen- und P\u00e4dophilenbewegung setzten sich zun\u00e4chst durch. Denn ihre Hoffnungen richteten sich im damaligen Dreiparteiensystem besonders auf die FDP. Von der CSU, der Partei des damaligen Unionskanzlerkandidaten Franz Josef Strau\u00df, wurden die Freien Demokraten damals mit dem Vorwurf \u00fcberzogen: \u201eF\u00fcr Kommunisten, Homosexuelle und Gewaltverbrecher &#8211; das wahre Gesicht der FDP\u201c. Immerhin geh\u00f6rte Eberhard Zastrau, ein exponiertes Mitglied der FDP-Jugendorganisation \u201e Deutsche Jungdemokraten\u201c und in seinem Todesjahr 2012 in der Piratenpartei aktiv, zu den r\u00fchrigsten Organisatoren des Treffens.<\/p>\n<p>Die Veranstaltung, zu der gut tausend Personen anreisten, verlief kurz und denkbar turbulent. Die ber\u00fcchtigte N\u00fcrnberger Kinderkommune und die Berliner Oranienkommune schmetterten lautstark Parolen f\u00fcr eine gemeinsame Sexualit\u00e4t zwischen Erwachsenen und Kindern, l\u00e4rmten mit Trillerpfeifen und warfen Stinkbomben, ehe sie das Saalmikrofon usurpierten. In der Historiographie der Schwulen- und P\u00e4dophilenbewegung gilt das Bonner Beethoven-Spektakel seither als \u201eDesaster\u201c und als \u201etraumatische Erfahrung\u201c.<\/p>\n<p>Jedenfalls urteilte so der Realo-Fl\u00fcgel, die sogenannten \u201eKontis\u201c (kontinuierlich Arbeitende), die \u00fcber die Institutionen des Parlamentarismus Einfluss zugunsten ihrer Forderungen zu nehmen versuchten. Gut drei Dutzend Personen zogen sich an diesem 12. Juli 1980 mit den anwesenden Vertretern von CDU, SPD, Gr\u00fcnen und FDP auf der Flucht vor den aggressiven Stadtindianern in einen Nebenraum zur\u00fcck und setzten die Diskussion in kleinem Kreis fort. Erwartungsgem\u00e4\u00df sahen Christ- und Sozialdemokraten keinen Grund, das Sexualstrafrecht zugunsten von P\u00e4dophilen zu \u00e4ndern. Auch Corny Littmann, der f\u00fcr die Gr\u00fcnen sprach, musste ein wenig kleinlaut zugeben, dass in seiner Partei noch Diskussionsbedarf bestehe und man ohne Versprechungen in den Wahlkampf ziehen werde. Die Gr\u00fcnen waren also, wie es in den Berichten von Teilnehmern aus der Schwulen- und P\u00e4dophilenszene hie\u00df, hinter \u201edem Stand\u201c der \u201eepochemachenden F.D.P.-Erkl\u00e4rung\u201c geblieben, die sich f\u00fcr die ersatzlose Streichung des damaligen Paragraphen 175 StGB (Verbot sexueller Handlungen zwischen Personen m\u00e4nnlichen Geschlechts) einsetzte und deren damaliger Generalsekret\u00e4r G\u00fcnter Verheugen pers\u00f6nlich auch eine Revision der Paragraphen 174 und 176 f\u00fcr m\u00f6glich hielt.<\/p>\n<p>Auf die FDP setzten damals auch die Aktivisten der \u201eDeutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft P\u00e4dophilie\u201c (DSAP), eines Zusammenschlusses jener Kader, die sich nach dem Vorbild niederl\u00e4ndischer Avantgardisten wie des sozialdemokratischen Abgeordneten Edward Brongersma als politische Speerspitze der P\u00e4dosexualit\u00e4t verstanden. Nicht zuf\u00e4llig war die DSAP auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Jungdemokraten im M\u00e4rz 1980 geladen. Freudig hielt man anschlie\u00dfend fest, dass die Delegierten dort ebenfalls eine Streichung der Paragraphen 174 und 176 gefordert h\u00e4tten. Ein Beschluss der FDP selbst wurde daraus nie. Kausal keineswegs zwingend, aber doch interessant ist, dass Dagmar D\u00f6ring, damals Studentin an der FU Berlin und eine der wenigen Frauen in dem F\u00fchrungsgremium der DSAP, viele Jahre sp\u00e4ter ihre politische Heimat in der FDP fand. In diesem Jahr bewarb sie sich f\u00fcr die FDP um das Direktmandat des Wahlkreises Wiesbaden f\u00fcr den Deutschen Bundestag. Am Samstag vor der Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags trat die vormalige Sprecherin des hessischen Justizministers Hahn von ihrer Kandidatur zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Ein weitgefasstes Liberalismusverst\u00e4ndnis und eine besondere Akzeptanz von Minderheiten fanden sich in den fr\u00fchen achtziger Jahren also nicht allein unter den Gr\u00fcnen. Doch auf deren Parteitagen sprach man sich in Resolutionen daf\u00fcr aus, Strafvorschriften zu Fall zu bringen, die \u201e,Z\u00e4rtlichkeiten\u2019 zwischen J\u00fcngeren und \u00c4lteren kriminalisierten\u201c. Konkrete Forderungen, P\u00e4dophilie aus dem Sexualstrafrecht auszunehmen, fanden sich in den Landtagswahlprogrammen von Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg oder Berlin, jedoch nicht in den Bundestagswahlprogrammen. Freilich wurde im Blick auf die Bundestagswahl 1980 \u201ejede gesellschaftliche Benachteiligung oder strafrechtliche Sonderbehandlung aufgrund des Sexualverhaltens\u201c abgelehnt. In Verbindung mit dem Grundsatzprogramm sowie den begleitenden Resolutionen stimmte die strikte Ablehnung von Sonderstrafrechtsregelungen im Wahlprogramm durchaus mit den Interessen der P\u00e4dophilieaktivisten \u00fcberein.<\/p>\n<p>Bald nach der Bundestagswahl 1980 erlahmte die Debatte \u00fcber die Reform des Sexualstrafrechts. Der im Grundsatzprogramm reklamierte Diskurs blieb aus, im Wahlaufruf zur Bundestagswahl 1983 spielt das Thema sexuelle Orientierung keine Rolle mehr. Angesichts der apokalyptischen Grundierung des Programms, das die thermonukleare Vernichtung der Menschheit sowie die \u00f6kologischen Herausforderungen in d\u00fcstersten Farben malte, betonten die Gr\u00fcnen immerhin noch ihre Verbundenheit mit Initiativen, die sich \u201egegen sexuelle Unterdr\u00fcckung\u201c einsetzten, und jenen, die \u201egegen die Diskriminierung abweichender Minderheiten\u201c engagiert seien. Vieles blieb darin vage und lie\u00df einen weiten Interpretationsspielraum zu.<\/p>\n<p>Nach dem Einzug in den Bundestag im Herbst 1983 entstanden im Umfeld der Fraktion Bundesarbeitsgemeinschaften, die die Anbindung an Bewegungen und Parteibasis sicherstellen sollten. Eine dieser Arbeitsgemeinschaften hie\u00df \u201eSchwule, P\u00e4derasten und Transsexuelle\u201c, kurz SchwuP. In dieser agierten in f\u00fchrender Funktion selbst einschl\u00e4gig vorbestrafte Sexualstraft\u00e4ter wie Dieter F. Ullmann, auch er ein Vorstandmitglied der DSAP.<\/p>\n<p>Neben SchwuP und ihren Auslegern in einzelnen L\u00e4ndern entpuppten sich auch einige Arbeitsgemeinschaften f\u00fcr Kinder- und Jugendpolitik als Einfallstor f\u00fcr p\u00e4dophile Positionen. Nachdem die Stadtindianer-Kommune aus N\u00fcrnberg 1980 vehement f\u00fcr ihre Forderungen geworben hatte, zu denen neben der Abschaffung der Schulpflicht eben auch eine Streichung der genannten Strafrechtsparagraphen geh\u00f6rte, verzichteten die Gr\u00fcnen in ihrem Grundsatzprogramm auf einen Abschnitt \u00fcber Kinder- und Jugendpolitik. Diese Leerstelle wurde ebenso wenig zeitnah geschlossen, wie die zum Sexualstrafrecht geplante Debatte stattfand. Auf Druck der Stadtindianer sah sich die Bundespartei 1983 immerhin veranlasst, einen Kongress zu veranstalten und im Bundestagswahlkampf ein Faltblatt \u201eZur Kinder- und Jugendfrage\u201c herauszubringen. Auch darin wurde von \u201everbreiteter Sexualfeindlichkeit\u201c gesprochen, die es Kindern verweigere, \u201eSexualit\u00e4t zu praktizieren\u201c. Man konstatierte, ganz im Sinn der Beschl\u00fcsse aus den Vorjahren, dass \u201eGesetze in diesem Bereich . . . nicht dem Schutz der Kinder (dienen), sondern der Unterdr\u00fcckung und Diskriminierung der Sexualit\u00e4t\u201c. Mit diesen Formulierungen im R\u00fccken war es f\u00fcr die P\u00e4dophilieaktivisten jener Zeit problemlos m\u00f6glich, bei den Gr\u00fcnen ein Forum zu finden, in dem sie f\u00fcr eine Freigabe von P\u00e4dophilie werben konnten und zumindest als Minderheit akzeptiert wurden.<\/p>\n<p>Eine Sinnes\u00e4nderung setzte erst ein, als die Beschl\u00fcsse des nordrhein-westf\u00e4lischen Landesverbands vor der Landtagswahl 1985 erkennen lie\u00dfen, welch fatale Wirkung die Offenheit zugunsten aller m\u00f6glichen Minderheiten besitzen konnte und wie sehr der \u201eKindersex-Skandal\u201c die Gr\u00fcnen von der Mehrheitsgesellschaft isolierte. Diese Debatten, Ver\u00e4nderungen in der schwulenpolitischen Agenda, auf der Aids eine wachsende Rolle spielte, und eine Auseinandersetzung in der Bundestagsfraktion \u00fcber die Reform des Sexualstrafrechts wirkten nun nach. W\u00e4hrend die Bundestagsfraktion den sp\u00e4ter abgeschafften Paragraphen 175 StGB kritisierte, weil dieser durch eine Differenzierung zwischen homo- und heterosexuellen Handlungen mit Jugendlichen \u00fcber 14 Jahren Homosexuelle benachteiligte, bedr\u00e4ngten die SchwuP-Aktivisten die Fraktion ohne Erfolg, das gesamte Sexualstrafrecht in Frage zu stellen.<\/p>\n<p>Im Zuge dieser Entwicklungen gingen Nachsicht und Toleranz gegen\u00fcber p\u00e4dophilen Bestrebungen zur\u00fcck. Der 1985 in den Bundestag nachger\u00fcckte Herbert Rusche, der als erster Bundestagsabgeordneter seine Homosexualit\u00e4t \u00f6ffentlich machte, sagte gegen\u00fcber einer Schwulenzeitschrift, dass die p\u00e4dophilen Forderungen der AG SchwuP keine Basis in der Mitgliedschaft der Gr\u00fcnen h\u00e4tten. Auch mahnte er: \u201eVielleicht w\u00e4re es gut f\u00fcr manchen Schwulen oder P\u00e4derasten, sich das anzuh\u00f6ren, welche Schwierigkeiten die Frauen damit haben. So ganz lassen sich die Vorw\u00fcrfe auch nicht von der Hand weisen.\u201c<\/p>\n<p>In der Tat hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt bei den Gr\u00fcnen, auch unter deren homosexuellen Aktivisten, die Positionen durchgesetzt, die die Feministin Alice Schwarzer und der politisch weit links stehende Sexualwissenschaftler G\u00fcnter Amendt schon 1980 in der Zeitschrift \u201eEmma\u201c eingenommen hatten. Beide kritisierten &#8211; nicht zuletzt auch gegen einige der in der Szene gerne bem\u00fchten Fachleute aus der Sexualwissenschaft und Sozialp\u00e4dagogik, die mit einer F\u00fclle von vermeintlich wissenschaftlichen Expertisen dem Sexualverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern h\u00f6here Weihen verleihen wollten &#8211; die p\u00e4dophile Ignoranz der Machtunterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern. Schwarzer und Amendt bestritten \u00fcberdies, dass es bei der P\u00e4dophilie prim\u00e4r um Kinderbed\u00fcrfnisse gehe, sondern wiesen auf die zwanghaften Fixierungen von Erwachsenen auf Minderj\u00e4hrige hin. In der Folge verloren die P\u00e4dophiliezirkel im alternativen Milieu kontinuierlich an Unterst\u00fctzung. Auch die linkspolitische Schwulenbewegung gab ihre urspr\u00fcngliche Solidarit\u00e4t mit den anderen Opfern in den \u201eKriminalisierungsunternehmen der staatlichen Repression\u201c auf.<\/p>\n<p>Auch die bei den Gr\u00fcnen zahlreich vertretenen Schwulen legten zunehmend Wert darauf, nicht mit P\u00e4dophilie in Verbindung gebracht zu werden. Schon 1984 \u00e4u\u00dferte der baden-w\u00fcrttembergische Landesarbeitskreis Schwule \u201estarken Widerwillen\u201c gegen eine strafrechtliche Freigabe von P\u00e4dophilie. Aus dem S\u00fcdwesten wurden schlie\u00dflich Vorschl\u00e4ge unterbreitet, die Schwulenpolitik bei den Gr\u00fcnen anders zu organisieren, was 1987 auch geschah.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen trennten sich von der AG SchwuP und riefen eine neue \u201eBundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik\u201c ins Leben. Der P\u00e4dophilievork\u00e4mpfer Ullmann erkannte die Niederlage seiner Gruppe und warf der Alternativ- und \u00d6kobewegung w\u00fctend \u201e15 Jahre Distanzierungstango\u201c in der \u201eP\u00e4dofrage\u201c vor &#8211; was ein wenig \u00fcbertrieben schien, aber das politische Scheitern dieser Richtung auch und gerade innerhalb der Gr\u00fcnen Partei treffend beschrieb.<\/p>\n<p>Auch im Programm zur Bundestagswahl des Jahres 1987 gingen die Gr\u00fcnen vorsichtig auf Distanz zur P\u00e4dophilie, wohingegen man weiterhin der Aufhebung von Diskriminierungs- und Unterdr\u00fcckungsmechanismen verpflichtet bleibe und &#8211; als impliziter Hinweis auf die damalige Aids-Debatte &#8211; keinesfalls wolle, dass \u201eMinderheiten zu S\u00fcndenb\u00f6cken gestempelt\u201c w\u00fcrden. Die Gr\u00fcnen strebten daher eine Reform des Sexualstrafrechts an, \u201edie die sexuelle Selbstbestimmung f\u00f6rdert, statt sie zu verhindern\u201c. Der so verengte Fokus zeigte an, dass man nicht mehr auf alle Randgruppen Bezug nehmen wollte, die sich irgendwie bei den Gr\u00fcnen h\u00e4tten verorten k\u00f6nnen. Eine weitere Liberalisierung des Sexualstrafrechts, zu wessen Gunsten auch immer, erschien jedoch nicht g\u00e4nzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Das las sich im Bundestagswahlprogramm 1990 deutlich anders. Wie schon im vorherigen Programm galt die sexuelle Orientierung als ein Element der Diskriminierung, das seine Wirkung auch auf die Hauptwiderspr\u00fcche der Gesellschaft habe: \u201eWeder die Verteilung der Arbeit noch die B\u00fcndelung von Verantwortlichkeiten oder Reichtum d\u00fcrfen auf der Grundlage von Geschlecht, privatem Status oder sexueller Orientierung zustande kommen.\u201c Die rechtliche und faktische Gleichstellung Homosexueller mit Heterosexuellen wurde als eine Ausdrucksform der gew\u00fcnschten multikulturellen Gesellschaft angesehen, weswegen die Abschaffung des Paragraphen 175 StGB unerl\u00e4sslich sei.<\/p>\n<p>Ansonsten wurde hinsichtlich des Sexualstrafrechts aber ein anderer Akzent gesetzt. Die Gr\u00fcnen r\u00fcckten die Paragraphen 177 bis 179 StGB in den Fokus, um Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen oder Frauen und Kinder besser gegen (sexuell) gewaltt\u00e4tige M\u00e4nner zu sch\u00fctzen. Im Kern ging es also &#8211; abgesehen von der Streichung des Paragraphen 175 &#8211; nicht um eine Liberalisierung, sondern um eine Versch\u00e4rfung des Sexualstrafrechts. Zugleich wurde ein \u00f6ffentlicher Diskurs \u00fcber \u201ePornographie und Sexualit\u00e4t\u201c verlangt. In diesem Zusammenhang kam auch die Existenz \u201evon sexuellen Phantasien, Bed\u00fcrfnissen und Praktiken, die Unterdr\u00fcckung, Erniedrigung und Gewalt beinhalten\u201c, zur Sprache. Diese wurde aber zur\u00fcckgewiesen, sofern es sich um einen Ausdruck \u201esexuell geformter M\u00e4nnergewalt\u201c handele. Bemerkenswert war zudem, dass das Verbot von pornographischem Material, welches Gewaltt\u00e4tigkeiten oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt (Paragraph 183 III StGB), ausdr\u00fccklich gutgehei\u00dfen und allein die schwache Durchsetzung in Bezug auf die Darstellung von Folter weiblicher Personen bem\u00e4ngelt wurde.<\/p>\n<p>Zehn Jahre nach dem ersten Grundsatzprogramm hatte sich die Sichtweise der feministischen Str\u00f6mungen bei den Gr\u00fcnen in Diktion und Wahl der Schwerpunkte so niedergeschlagen, dass keinerlei Unterst\u00fctzung von P\u00e4dophilie mehr zum Ausdruck gebracht werden konnte. Schon im Fr\u00fchjahr 1989 hatte sich der Bundeshauptausschuss der Gr\u00fcnen offiziell auch von solchen Positionen distanziert. Diese Linie findet sich seither &#8211; wenn auch nicht ganz so scharf feministisch gepr\u00e4gt &#8211; in allen Wahlprogrammen von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen wieder.<\/p>\n<p>1998 bekannten sich die Gr\u00fcnen dazu, ein Umfeld schaffen zu wollen, in dem Kinder \u201ekeine Angst vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch durch Vertrauenspersonen haben m\u00fcssen\u201c. Durch die Forderung, bei \u201er\u00fcckfallgef\u00e4hrdeten schweren Gewalt- und SexualverbrecherInnen\u201c auch k\u00fcnftig auf die Sicherungsverwahrung zur\u00fcckzugreifen, stellte sich die Partei sogar diametral gegen eine Forderung aus dem Wahlprogramm von 1980, das solche Sonderformen des Strafrechts ausdr\u00fccklich abgelehnt hatte. Vielmehr erkannten die Gr\u00fcnen das zwischenzeitlich erheblich ver\u00e4nderte Sexualstrafrecht in Bezug auf die dort getroffenen Altersgrenzen vollst\u00e4ndig an. Mit der Wendung aus dem 2002 verabschiedeten Grundsatzprogramm, wonach \u201esexualisierte Gewalt . . . eine der offensivsten Verletzungen der Menschenw\u00fcrde\u201c darstelle, haben B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen schlie\u00dflich mit ihrer Vergangenheit unwiderruflich gebrochen.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/paedophilie-distanzierungstango-in-der-paedofrage-12514795.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/paedophilie-distanzierungstango-in-der-paedofrage-12514795.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Daniel Cohn-Bendit war nicht der einzige Gr\u00fcne, der Sex mit Kindern phantastisch fand. Die Forderung nach einer Entkriminalisierung von P\u00e4dophilie fand 1980 sogar Eingang in das Grundsatzprogramm der neuen Partei. P\u00e4dophilen-Aktivisten setzten aber nicht nur auf die Gr\u00fcnen, sondern auch auf die FDP. 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