{"id":18105,"date":"2013-08-15T12:31:35","date_gmt":"2013-08-15T12:31:35","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=18105"},"modified":"2013-08-15T12:31:35","modified_gmt":"2013-08-15T12:31:35","slug":"no-spy","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=18105","title":{"rendered":"No Spy?"},"content":{"rendered":"<p>Das geplante \u201eNo-Spy-Abkommen\u201c soll die Dienste zur Einhaltung des Rechts verpflichten. Eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Aber \u0007Spionage ist v\u00f6lkerrechtlich nicht verboten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Es scheint ein ungew\u00f6hnliches Abkommen zu werden, das die Vereinigten Staaten mit Deutschland abschie\u00dfen wollen. Wenn etwa in dem geplanten \u201eNo-Spy-Abkommen\u201c die Geheimdienste auf die gegenseitige Einhaltung des nationalen Rechts in seinem jeweiligen Geltungsbereich verpflichtet werden, so sollte das eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit sein. Aber offenbar ist diese Bekr\u00e4ftigung notwendig. Wenn mit diesem &#8211; bisher nur angek\u00fcndigten &#8211; Vertrag verboten wird, dass Nachrichtendienste Regierungsstellen, Botschaften und Beh\u00f6rden des anderen Staates aussp\u00e4hen, wenn die Sammlung von Daten untersagt werden soll, die sich gegen die Interessen des anderen Landes richtet, dann w\u00e4re das alles andere als eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. Das gilt ebenso f\u00fcr den beabsichtigten Verzicht auf Wirtschaftsspionage sowie auf das Ausforschen geistigen Eigentums.<\/p>\n<p>Denn Spionage ist v\u00f6lkerrechtlich nicht verboten. Nicht ohne Grund hat ja fast jeder Staat einen Geheimdienst &#8211; und das Auskundschaften fremder L\u00e4nder wird seit langem praktiziert. Das V\u00f6lkerrecht verbietet Spionage also nicht. F\u00fcr den Kriegsfall ist geregelt, so etwa auch im neuen Handbuch der Bundeswehr \u00fcber humanit\u00e4res V\u00f6lkerrecht in bewaffneten Konflikten, dass Spione keinen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene haben. Sie k\u00f6nnen also &#8211; in einem ordentlichen Gerichtsverfahren &#8211; bestraft werden. Die Spionage als solche ist im Krieg nicht verboten, gilt aber wegen der f\u00fcr die Spione damit verbundenen Gefahren als \u201eriskante Handlung\u201c.<\/p>\n<h2>Spione genie\u00dfen keine Immunit\u00e4t<\/h2>\n<p>Das ist auch, wie die Sp\u00e4h-Aff\u00e4re zeigt, eine gute Umschreibung f\u00fcr das Friedensv\u00f6lkerrecht. Hier fehlt es an generellen Regelungen, erst recht an einem Verbot der Spionage. Freilich ist es allen Staaten untersagt, sich die Angelegenheiten anderer L\u00e4nder einzumischen, etwa ihre Agenten Waffenhandel betreiben zu lassen oder sich an Putschversuchen zu beteiligen. F\u00fcr Diplomaten etwa gilt ausdr\u00fccklich, dass sie sich \u201emit allen rechtm\u00e4\u00dfigen Mitteln\u201c \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse in dem Land, in das sie entsandt wurden, informieren d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Wer dar\u00fcber hinaus geht und diplomatischen Status besitzt, kann in der Regel nicht belangt, aber zur \u201epersona non grata\u201c erkl\u00e4rt und des Landes verwiesen werden. Spione genie\u00dfen ansonsten generell keine Immunit\u00e4t &#8211; selbst im Kalten Krieg haben sich die gegnerischen M\u00e4chte nicht darauf berufen, wenn einer ihrer Agenten in Feindesland festgesetzt wurde. Im \u00fcbrigen verst\u00f6\u00dft die Informationsbeschaffung durch Agenten als solche nicht ohne weiteres gegen die Hoheitsrechte des Staates, in dem sie spionieren.<\/p>\n<p>Allerdings ist auch kein Staat dazu verpflichtet ist, Spionagema\u00dfnahmen zu dulden. Er kann etwa Aussp\u00e4h-Aktionen als \u201eunfreundlichen Akt\u201c qualifizieren und entsprechend reagieren.<\/p>\n<p>Der Heidelberger V\u00f6lkerrechtler Karl Doehring legte nahe, dass \u201eein Staat, der nicht Spionage betreibt, unter Umst\u00e4nden die F\u00fcrsorgepflicht f\u00fcr seine Staatsb\u00fcrger, sein Staatsvolk, au\u00dfer acht l\u00e4sst und dass ein Staat, der Spionage nicht abwehrt, sich dem gleichen Vorwurf aussetzt.\u201c Freilich steht es jedem Land frei, sich vertraglich zu binden &#8211; und sich so bewusst einiger Handlungsoptionen zu berauben.<\/p>\n<h2>Transparenz ist noch nicht gleichbedeutend mit Verzicht<\/h2>\n<p>Jetzt wollen Deutschland und die Vereinigten Staaten ihr Verh\u00e4ltnis neu regeln. Es bleibt freilich abzuwarten, wie das angestrebte Abkommen ausgestaltet sein wird. In der Bundesregierung h\u00e4lt man sich bisher mit \u00c4u\u00dferungen zu diesem Thema sehr zur\u00fcck. So verweist das Ausw\u00e4rtige Amt auf das Bundeskanzleramt. Es wird aber hinter vorgehaltener Hand in der Regierung darauf hingewiesen, dass es offenbar bisher kaum einen vergleichbaren Vertrag mit anderen Staaten gebe. Bundeskanzlerin Merkel hat jetzt versichert, das angek\u00fcndigte \u201eNo-Spy\u201c- Abkommen mit den Vereinigten Staaten w\u00fcrde zwar von den Geheimdiensten ausgehandelt, aber dann von der Politik abschlie\u00dfend \u201ebewertet\u201c und beschlossen. Auch nach diesen Worten bleibt freilich der genaue Charakter und Inhalt der geplanten Vereinbarung offen. Doch eine jedenfalls politische Bindung der Vereinigten Staaten wird die Folge eines solchen Abkommens sein. Die ist offenbar auch beabsichtigt, um der Kritik aus Deutschland den Wind aus den Segeln zu nehmen.<\/p>\n<p>Dann bleibt freilich die Frage, welche (vertraglichen) Hintert\u00fcrchen sich die Vereinigten Staaten offen halten werden. Oder soll das angestrebte Abkommen &#8211; zumindest im Verh\u00e4ltnis zu Deutschland &#8211; eine Kehrtwende darstellen, eine deutliche Einschr\u00e4nkung des eigenen Aktionsradius und weltweiten Interventionsanspruchs? Wichtig wird es in jedem Fall, die gegenseitigen Zusicherungen auch zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Der amerikanische Pr\u00e4sident Barack Obama sagte, n\u00f6tig sei ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und dem Schutz der Privatsph\u00e4re. Aufmerksam verfolge er auch, wie diese Themen au\u00dferhalb der Vereinigten Staaten gesehen werden: \u201eAmerikanische F\u00fchrung in der Welt h\u00e4ngt vom Beispiel amerikanischer Demokratie und Offenheit ab.\u201c Transparenz ist freilich noch nicht gleichbedeutend mit Verzicht &#8211; etwa auf \u00dcberwachung und Datensammeln.<\/p>\n<h2>Eine Aufwertung Deutschlands<\/h2>\n<p>Denn dass auch westliche Verb\u00fcndete untereinander Wirtschaftsspionage betreiben, ist seit langem kein Geheimnis. Sie hat insbesondere seit dem Ende des Kalten Krieges an Bedeutung gewonnen.<\/p>\n<p>Schon bisher gibt es Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von Geheimdiensten, die teilweise erst im Zuge der Abh\u00f6r-Aff\u00e4re (wieder) das Licht der Welt erblickten. Nur hatten es die Vereinigten Staaten zum Teil gar nicht n\u00f6tig, sich darauf zu berufen. Wenn sie Daten auf ihrem eigenen Territorium &#8211; und nach nationalemRecht auf legale Weise &#8211; anzapfen, wie das bisher der Fall war, dann bleibt abzuwarten, ob das durch eine bilaterale Vereinbarung k\u00fcnftig untersagt sein soll. L\u00e4uft es den Interessen Deutschlands zuwider, wenn Amerika zur Terror-Bek\u00e4mpfung Datenstr\u00f6me anzapft? Wie wird der Begriff des Terrors ausgelegt?<\/p>\n<p>Zweifellos aber markiert schon die amerikanische Absicht, eine Vereinbarung \u00fcber eine Einschr\u00e4nkung der eigenen Aussp\u00e4h-Aktivit\u00e4ten zu schlie\u00dfen, eine Aufwertung Deutschlands &#8211; eines Landes, das bisher auf manchen Feldern immer noch gegen\u00fcber den einstigen Alliierten formal benachteiligt ist. Umso interessanter wird zu beobachten sein, was die Bundesregierung aus dem amerikanischen Angebot macht.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/spionage-abkommen-mit-amerika-no-spy-12532238.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/spionage-abkommen-mit-amerika-no-spy-12532238.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das geplante \u201eNo-Spy-Abkommen\u201c soll die Dienste zur Einhaltung des Rechts verpflichten. Eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. 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