{"id":18103,"date":"2013-09-08T12:31:34","date_gmt":"2013-09-08T12:31:34","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=18103"},"modified":"2013-09-08T12:31:34","modified_gmt":"2013-09-08T12:31:34","slug":"wie-der-prinz-in-seinem-schloss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=18103","title":{"rendered":"Wie der Prinz in seinem Schloss?"},"content":{"rendered":"<p>Jeder Staat steht vor der Aufgabe, den Schutz der Privatsph\u00e4re und die Gew\u00e4hrleistung nationaler Sicherheit gegeneinander abzuw\u00e4gen. Dass es Unterschiede in der Rechtskultur gibt, sollte dabei nicht verwundern &#8211; auch nicht, dass es keineswegs ausgemacht ist, was der Privatsph\u00e4re zuzuordnen ist. In Amerika gehen die Uhren seit je anders.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Warum k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden mich nicht in Ruhe lassen? Zur\u00fcck! Zur\u00fcck!\u201c, ruft Natty Bumppo im vierten Band von James Fenimore Coopers Lederstrumpf-Erz\u00e4hlungen und verwahrt sich dagegen, dass der Friedensrichter \u201eseine verderblichen Moden auch in meiner H\u00fctte zur Aus\u00fcbung bringe\u201c. Kaum f\u00fcnfzig Jahre nach der Unabh\u00e4ngigkeit artikulierte Cooper durch den Mund seiner Romanfigur das individuelle Freiheitsstreben der Amerikaner und ihr tiefes Misstrauen gegen\u00fcber der staatlichen Ordnungsmacht.<\/p>\n<p>Nach den Enth\u00fcllungen des ehemaligen Mitarbeiters der National Security Agency (NSA) Edward Snowden ist in Deutschland immer wieder zu h\u00f6ren, Amerikaner h\u00e4tten eine andere Auffassung \u00fcber den Schutz ihrer Privatsph\u00e4re und ihrer pers\u00f6nlichen Daten als Europ\u00e4er und Deutsche. Der unvermeidliche Hinweis auf die traumatische Erfahrung der Terroranschl\u00e4ge vom 11. September 2001 greift jedoch zu kurz. Er ignoriert die tiefverwurzelte Skepsis der Amerikaner gegen\u00fcber staatlicher Autorit\u00e4t im Allgemeinen und staatlicher Einmischung in das Privatleben der B\u00fcrger im Besonderen. Bis heute gibt es in den Vereinigten Staaten weder eine Melde- noch eine Ausweispflicht. Pr\u00e4sident Obamas j\u00fcngste Bem\u00fchungen um sch\u00e4rfere Waffenkontrollgesetze sind nicht zuletzt daran gescheitert, dass die Waffenlobby das Schreckbild an die Wand malte, der Staat wolle private Schusswaffen registrieren. Bei n\u00e4herem Hinsehen zeigt sich, dass die amerikanische politische Kultur voller Widerspr\u00fcche ist, wenn es um das Verh\u00e4ltnis von Freiheit und Sicherheit und um den Schutz der Privatsph\u00e4re geht.<\/p>\n<p>Dieses Spannungsverh\u00e4ltnis ist ein klassisches Thema der politischen Theorie und keine amerikanische Besonderheit. Was die Geschichte der Vereinigten Staaten freilich besonders interessant macht, ist der augenf\u00e4llige Kontrast zwischen einer libert\u00e4ren politischen Kultur, wie sie sich in keiner anderen westlichen Demokratie findet, und der immer wieder durchbrechenden Tendenz zu einer \u00fcbersteigerten Furcht vor inneren und \u00e4u\u00dferen Bedrohungen. Wie weit die Regierung zum Schutz der nationalen Sicherheit in die Privatsph\u00e4re der B\u00fcrger eindringen darf, ist dar\u00fcber hinaus durch zwei weitere Entwicklungen bestimmt worden: So hat der technologische Wandel die amerikanische Rechtskultur seit dem sp\u00e4ten 19. Jahrhundert st\u00e4ndig zu Anpassungen gen\u00f6tigt. Gleichzeitig ist die Vorstellung ma\u00dfgeblich geblieben, dass die Privatsph\u00e4re nicht nur einen Schutzbereich gegen staatliche Willk\u00fcr konstituiert, sondern ein marktg\u00e4ngiges Eigentumsrecht ist. Auf dieses kann der Einzelne freiwillig verzichten, wenn er sich davon einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht.<\/p>\n<p>Diese Vorstellung unterscheidet die amerikanische von der deutschen Rechtskultur. Hierzulande gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen\u00fcber dem Staat und gegen\u00fcber Dritten auch dann noch, wenn der Einzelne seine Daten schon aus der Hand gegeben hat. In Amerika hingegen weist Datenschutz eine eigent\u00fcmliche Janusk\u00f6pfigkeit auf: Er soll staatliche Eingriffe in die Privatsph\u00e4re m\u00f6glichst energisch abwehren, vertraut im privatwirtschaftlichen Bereich aber weitgehend auf die Selbstregulierung des Marktes.<\/p>\n<p>Die libert\u00e4re politische Kultur Amerikas hat ihre Urspr\u00fcnge im Widerstand gegen die britische Krone, die sich ihrerseits einiges auf die englischen Freiheitsrechte zugutehielt. William Pitt der \u00c4ltere prahlte im Jahr 1763 im Parlament: \u201eDer \u00e4rmste Tropf kann in seiner H\u00fctte der gesamten Machtf\u00fclle der Krone trotzen. Sie mag morsch sein und das Dach wacklig- der Wind mag hindurchblasen, Sturm und Regen m\u00f6gen eindringen, aber der K\u00f6nig von England darf nicht eintreten- all seine Gewalt darf sich nicht erdreisten, die Schwelle der zerfallenen Wohnstatt zu \u00fcberschreiten.\u201c Den Kolonisten in der Neuen Welt musste dies freilich wie Hohn in den Ohren klingen. Seit Jahren drangen Zollbeamte der Krone, ausgestattet mit unbefristeten Generalvollmachten (writs of assistance), nach Gutd\u00fcnken in Schiffe, Lager und Wohnh\u00e4user der Kaufleute ein, um gegen den weitverbreiteten illegalen Handel der Neuengl\u00e4nder mit Franzosen und Spaniern vorzugehen und Schmuggelgut zu beschlagnahmen. Die Kolonisten sahen darin eine Verletzung ihrer Rechte und Freiheiten, die von der (ungeschriebenen) englischen Verfassung gesch\u00fctzt waren.<\/p>\n<p>Als im Jahr 1760 ein Zollbeamter in Massachusetts die Krone um eine neue Generalvollmacht bat, trat ein Bostoner Rechtsanwalt dem energisch entgegen. Das englische Recht, so James Otis, mache das Heim eines Mannes zu seiner Burg, in der er \u201eso sicher wie ein Prinz in seinem Schloss\u201c sein m\u00fcsse. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme seien nur bei schwerwiegendem Verdacht und richterlichem Durchsuchungsbefehl im Einzelfall zul\u00e4ssig. Otis konnte das Kammergericht der Kronkolonie zwar nicht \u00fcberzeugen, elektrisierte aber einen seiner Zuh\u00f6rer. \u201eOtis war ein brennender Dornbusch\u201c, schrieb John Adams, einer der Gr\u00fcnderv\u00e4ter der Vereinigten Staaten und von 1797 bis 1801 ihr zweiter Pr\u00e4sident, mehr als ein halbes Jahrhundert sp\u00e4ter: \u201eIn diesem Moment wurde der Spross der Unabh\u00e4ngigkeit geboren.\u201c<\/p>\n<p>Adams selbst verfasste w\u00e4hrend des Unabh\u00e4ngigkeitskrieges einen Grundrechtskatalog, der die B\u00fcrger von Massachusetts gegen ungeb\u00fchrliche Durchsuchungen sch\u00fctzen sollte. Er lieferte damit die Vorlage f\u00fcr James Madisons Entwurf des vierten Zusatzartikels zur amerikanischen Verfassung von 1787. Zusammen mit neun weiteren Zus\u00e4tzen bildet er die 1791 verabschiedete Bill of Rights, die verhindern sollte, dass eine \u00fcberm\u00e4chtige Bundesregierung die Freiheit der B\u00fcrger bedroht. Kodifiziert wurden deshalb fundamentale Freiheitsrechte wie die Rede- und Religionsfreiheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und der Schutz des Privateigentums. Der vierte Verfassungszusatz sch\u00fctzt das \u201eRecht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums\u201c, verbietet \u201ewillk\u00fcrliche Durchsuchung und Beschlagnahme\u201c und verlangt genau bezeichnete Durchsuchungsbefehle, die auf einem \u201ehinreichenden Tatverdacht\u201c beruhen m\u00fcssen. Bis heute bildet das vierte Amendment die wichtigste verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr das amerikanische Verst\u00e4ndnis einer vor staatlicher Willk\u00fcr gesch\u00fctzten Privatsph\u00e4re.<\/p>\n<p>Als klassisches Abwehrrecht, das die Befugnisse der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden einschr\u00e4nkt, musste der vierte Verfassungszusatz immer wieder gegen \u00f6ffentliche Sicherheitsinteressen abgewogen werden &#8211; eine Aufgabe, die in letzter Instanz dem Obersten Gerichtshof zuf\u00e4llt und die allein deshalb nicht einfach ist, weil der Text des Amendments mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet: Ist jede Durchsuchung ohne richterliche Anordnung per se willk\u00fcrlich, oder d\u00fcrfen Polizeibeamte zur Gefahrenabwehr und Sicherung von Beweismaterial auch ohne Durchsuchungsbefehl handeln und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Was begr\u00fcndet einen \u201ehinreichenden Tatverdacht\u201c? Muss ein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen oder darf dies auch der Pr\u00e4sident, wenn er die nationale Sicherheit gef\u00e4hrdet sieht? Wen und was sch\u00fctzt der vierte Verfassungszusatz genau?<\/p>\n<p>In den ersten einhundert Jahren nach Inkrafttreten der Verfassung hatte der Supreme Court nur wenige einschl\u00e4gige F\u00e4lle zu entscheiden. Erw\u00e4hnenswert ist eine Entscheidung aus dem Jahr 1878, die es Bediensteten der Post untersagte, bei der Suche nach \u201eobsz\u00f6ner Literatur\u201c Postsendungen ohne richterliche Anordnung zu \u00f6ffnen. Acht Jahre sp\u00e4ter urteilte das Oberste Gericht in \u201eBoyd gegen die Vereinigten Staaten\u201c, dass die erzwungene Herausgabe pers\u00f6nlicher und gesch\u00e4ftlicher Unterlagen eine \u201ewillk\u00fcrliche Durchsuchung\u201c im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstelle. Erstmals deuteten die Richter auch an, unrechtm\u00e4\u00dfig erlangte Beweise sollten vor Gericht keine Verwendung finden- 1914 wurde diese Regel f\u00fcr Bundesgerichte bindend und sp\u00e4ter auf die Gerichte der Einzelstaaten ausgedehnt. Kritiker allerdings sehen in dieser Ausschlussregel, die lange Zeit sehr streng angewendet wurde, einen Freibrief f\u00fcr \u00fcberf\u00fchrte Kriminelle.<\/p>\n<p>Als die Alkoholprohibition in den zwanziger Jahren dem organisierten Verbrechen eine Bl\u00fctezeit bescherte, wurde die Rechtsprechung restriktiver, zumal die moderne Technik neue Probleme aufwarf. Sollten zum Beispiel Automobile denselben Schutz genie\u00dfen wie private Wohnr\u00e4ume? Zwei Alkoholschmuggler, deren Fahrzeug Bundespolizisten ohne richterliche Anordnung durchsucht hatten, beriefen sich vergeblich auf das vierte Amendment. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass sich die Polizei zwar, wenn m\u00f6glich, Durchsuchungsbefehle besorgen m\u00fcsse, jedoch bei hinreichendem Verdacht Automobile unverz\u00fcglich durchsuchen d\u00fcrfe, bevor diese der polizeilichen Kontrolle entzogen werden konnten. Noch wichtiger war der Olmstead-Fall aus dem Jahr 1928, in dem es um die Verwertbarkeit von Abh\u00f6rprotokollen vor Gericht ging. Die Bundespolizei hatte monatelang ohne richterliche Genehmigung die Telefone von Alkoholschmugglern abgeh\u00f6rt. Die Mehrheit der Obersten Richter sah keinen Grund zur Beanstandung, da die Abh\u00f6rger\u00e4te nicht in Privatr\u00e4umen installiert waren und deshalb weder eine Durchsuchung noch eine Beschlagnahme stattgefunden habe. Wer, so das Gericht weiter, ein Telefon installiere, tue dies, um mit Personen au\u00dferhalb seiner Wohnung zu kommunizieren, der vierte Verfassungszusatz sch\u00fctze jedoch nur die Wohnung selbst. In einem ber\u00fchmten abweichenden Votum prognostizierte Richter Louis D. Brandeis hellsichtig weitere technologische Fortschritte, die der Regierung Zugang zu vertraulichen Unterlagen erm\u00f6glichten, ohne dass ein Eindringen in Privatr\u00e4ume erforderlich sei. Brandeis verlangte, die Sicherungen der Verfassung auf ein zeitgem\u00e4\u00dfes Verst\u00e4ndnis der Privatsph\u00e4re auszudehnen.<\/p>\n<p>Der Richter hatte l\u00e4ngst erkannt, dass der Privatsph\u00e4re nicht nur vom Staat Gefahr drohte. Mit dem Aufkommen der Sensationspresse, moderner Werbemethoden und fotografischer Reproduktionstechnik wuchs die Versuchung, Privatsph\u00e4re und Pers\u00f6nlichkeit prominenter Zeitgenossen kommerziell auszunutzen. In einem bis heute wegweisenden Aufsatz, den Brandeis zusammen mit seinem Juristenkollegen Samuel Warren im Jahr 1890 ver\u00f6ffentlichte, definierte er Privatsph\u00e4re (privacy) ganz im Sinne Natty Bumppos als \u201edas Recht, in Ruhe gelassen zu werden\u201c. Bei Verletzungen durch Dritte, etwa die Medien, pl\u00e4dierten die Autoren jedoch nicht f\u00fcr strafrechtliche, sondern f\u00fcr zivilrechtliche Sanktionen wie Schadensersatz und Unterlassungsverf\u00fcgungen. Im Umkehrschluss bedeutet dies indessen auch, dass Personen, die ihre Pers\u00f6nlichkeit freiwillig vermarkten, nur eingeschr\u00e4nkt darauf pochen d\u00fcrfen, in Ruhe gelassen zu werden. Dieses Verst\u00e4ndnis der Privatsph\u00e4re als eines marktg\u00e4ngigen Eigentumsrechtes hat weitreichende Konsequenzen. Denn wer bei einem Rechtsgesch\u00e4ft pers\u00f6nliche Daten angibt, hat nach amerikanischem Verst\u00e4ndnis keinen Anspruch mehr auf Datenschutz.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Kulturrevolution der sechziger und siebziger Jahre dehnte der Supreme Court das \u201eRecht, in Ruhe gelassen zu werden\u201c, auch auf die Schlafzimmer gesetzestreuer B\u00fcrger aus. Er annullierte damit die antiquierten Gesetze einzelner Bundesstaaten, die den Gebrauch von Verh\u00fctungsmitteln verboten. 1973 bildete das right to privacy die Grundlage f\u00fcr die bis heute umstrittene Liberalisierung der Abtreibung. Es passte zum liberalen Zeitgeist, dass die Obersten Richter 1967 auch die Olmstead-Entscheidung revidierten und feststellten, der vierte Verfassungszusatz sch\u00fctze nicht Wohnr\u00e4ume, sondern die gesamte Privatsph\u00e4re der B\u00fcrger, wo immer diese \u201evern\u00fcnftigerweise\u201c vorausgesetzt werden d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Das Kriterium der \u201evern\u00fcnftigen Erwartung\u201c erwies sich im Hinblick auf den Datenschutz allerdings als Trojanisches Pferd. Denn als Indiz f\u00fcr eine solche Erwartung sollte das tats\u00e4chliche Bestreben der Betroffenen gelten, private Informationen vor der \u00d6ffentlichkeit geheim zu halten. Seit den siebziger Jahren verneinen die Richter daher grunds\u00e4tzlich eine Verletzung der Privatsph\u00e4re, wenn die Beh\u00f6rden sich Daten von Dritten besorgen, denen der B\u00fcrger diese zuvor anvertraut hat, sei es die Hausbank (Vereinigte Staaten gegen Miller, 1976), die Telefongesellschaft (Smith gegen Maryland, 1979) oder heutzutage auch ein Internetdienstleister.<\/p>\n<p>Auf diese Rechtsprechung beruft sich die Obama-Regierung, wenn sie wie j\u00fcngst in ihrem Wei\u00dfbuch die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten auch ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts mit Verweis auf die Smith-Entscheidung als verfassungskonform rechtfertigt. Im Informationszeitalter macht diese Logik aus dem B\u00fcrger freilich einen Eremiten und setzt Privatsph\u00e4re mit Geheimniskr\u00e4merei gleich.<\/p>\n<p>Versch\u00e4rft wird diese Entwicklung durch das Zusammenwirken von \u201eBig Data\u201c und \u201eBig Government\u201c. Die technischen M\u00f6glichkeiten, unvorstellbar gro\u00dfe Datenmengen zu erfassen und umfassend auszuwerten, erm\u00f6glichen es, ein fast l\u00fcckenloses Profil jedes B\u00fcrgers zu erstellen, das privatwirtschaftlichen Interessen ebenso dienlich sein kann wie staatlichen Sicherheits- oder Kontrollinteressen. Die Regierung reklamiert unter Berufung auf den Schutz der B\u00fcrger und der nationalen Sicherheit einen m\u00f6glichst ungehinderten Zugriff auf diese Informationen.<\/p>\n<p>Der \u201eNationale Sicherheitsstaat\u201c, wie die aus unz\u00e4hligen milit\u00e4rischen und zivilen Institutionen bestehende Sicherheitsarchitektur der Vereinigten Staaten genannt wird, ist ein Kind des Kalten Krieges. Seine Ausweitung verlief Hand in Hand mit einer Machtverschiebung zugunsten der Exekutive und der Ausbildung der modernen, zuweilen als imperial bezeichneten Pr\u00e4sidentschaft. Gewiss hatten Krisen und Kriege schon lange zuvor zu Grenz\u00fcberschreitungen gef\u00fchrt. W\u00e4hrend des Unabh\u00e4ngigkeitskrieges autorisierte Pennsylvania Hausdurchsuchungen bei allen, die den Aufst\u00e4ndischen keinen Treueschwur leisten wollten. Die \u201eAlien and Sedition Acts\u201c aus dem Jahr 1798 gaben dem Pr\u00e4sidenten das Recht, Ausl\u00e4nder im Namen der nationalen Sicherheit zu deportieren. \u00dcberdies bedrohten sie jeden mit Repressalien, der \u201eb\u00f6swillige\u201c Nachrichten \u00fcber die Regierung verbreitete. Abraham Lincoln setzte im B\u00fcrgerkrieg den Schutz vor willk\u00fcrlicher Inhaftierung (Habeas Corpus) au\u00dfer Kraft. Im Ersten Weltkrieg verabschiedete der Kongress Spionage- und Konspirationsgesetze, die jeden, der die Verfassung, den Pr\u00e4sidenten, den Krieg oder die Wehrpflicht kritisierte, ins Gef\u00e4ngnis oder bei Landesverrat gar auf den elektrischen Stuhl bringen konnten. Nach 1919, als Amerika die Furcht vor einem \u00dcbergreifen der bolschewistischen Revolution ergriff, ordnete das Justizministerium illegale Massenverhaftungen \u201esubversiver Personen\u201c an. W\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges autorisierte Pr\u00e4sident Franklin D. Roosevelt umfangreiche Abh\u00f6raktionen des FBI und veranlasste die kollektive Internierung von 120 000 Amerikanern japanischer Abstammung.<\/p>\n<p>Der Kalte Krieg und die neuartige Bedrohung durch die Atombombe f\u00fchrten dazu, dass nach 1945 die Machtbefugnisse der Exekutive auf dem Feld der nationalen Sicherheit nicht verringert, sondern ausgedehnt wurden. Mit der Bildung des Nationalen Sicherheitsrates, eines einheitlichen Verteidigungsministeriums sowie der Geheimdienste CIA (1947) und NSA (1952) entstand der in der Grauzone zwischen Krieg und Frieden operierende national security state. Mit dem neuen Bedrohungsszenario verband sich die Forderung, dass die demokratischen Spielregeln und verfassungsrechtlichen checks and balances den Erfordernissen der nationalen Sicherheit unterzuordnen seien. In der Tat gesteht der ausgepr\u00e4gte Patriotismus der Amerikaner &#8211; das Pendant zu ihrem Individualismus &#8211; der Bundesregierung in der Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik eine Handlungsfreiheit zu, die die B\u00fcrger in innenpolitischen Angelegenheiten niemals hinnehmen w\u00fcrden. Die \u201enationale Sicherheit\u201c ist daher f\u00fcr das Wei\u00dfe Haus zu einer Zauberformel geworden. Richard Nixon und George W. Bush beanspruchten mehr oder weniger unverhohlen, dass alles, was der Pr\u00e4sident zur Wahrung der nationalen Sicherheit tue, per se rechtm\u00e4\u00dfig sei.<\/p>\n<p>Paradoxerweise hat der Nationale Sicherheitsstaat eher das Gef\u00fchl der Unsicherheit verst\u00e4rkt, indem er die Nation als permanent bedroht erscheinen l\u00e4sst. Auf diesem Boden gediehen die antikommunistische Hysterie der McCarthy-\u00c4ra ebenso wie die illegalen Schn\u00fcffel- und Infiltrationskampagnen des FBI gegen Martin Luther King und andere B\u00fcrgerrechtler oder auch Gegner des Vietnam-Krieges. Richard Nixon und Henry Kissinger lie\u00dfen die Telefone ihrer eigenen Mitarbeiter im Nationalen Sicherheitsrat abh\u00f6ren, um herauszufinden, wer Informationen an die Presse weitergab. Die Aufdeckung der zahlreichen kriminellen Abh\u00f6r- und Bespitzelungsaktionen der Nixon-Regierung &#8211; die Verwanzung der demokratischen Wahlkampfzentrale im Washingtoner Watergate Hotel war nur die Spitze des Eisbergs &#8211; kostete den Pr\u00e4sidenten jedoch 1974 sein Amt. Eine bis heute beispiellose Untersuchung der Geheimdienste durch den Kongress schloss sich an.<\/p>\n<p>Um Auslandsaufkl\u00e4rung und Spionageabwehr auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen, verabschiedete der Kongress im Jahr 1978 den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Die Spionageabwehr im Ausland blieb dabei frei von richterlicher \u00dcberpr\u00fcfung. F\u00fcr das Aussp\u00e4hen ausl\u00e4ndischer Personen auf dem Boden der Vereinigten Staaten verlangte das Gesetz aber eine richterliche Genehmigung. Zu diesem Zweck wurde ein geheim tagender Gerichtshof geschaffen, der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC). Das Gericht, das aus elf vom Vorsitzenden Richter des Supreme Court ernannten Bundesbezirksrichtern besteht, hat zwischen 1979 und 2012 von 34 000 \u00dcberwachungsantr\u00e4gen nur elf abgelehnt. Kritiker sprechen von einem parallelen Supreme Court, der eine eigene, extrem weit reichende Rechtsprechung zum vierten Verfassungszusatz entwickelt habe. Die Richter k\u00f6nnen sich dabei auf die Doktrin der \u201ebesonderen Erfordernisse\u201c st\u00fctzen, die von der regul\u00e4ren Gerichtsbarkeit schon vor mehr als zwei Jahrzehnten entwickelt wurde, um Eingriffe in die Privatsph\u00e4re, etwa Zwangstests auf Alkohol und Rauschgift, auch ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachtes zu rechtfertigen. Im Zeitalter des \u201eWar on Terror\u201c nahmen die \u201ebesonderen Erfordernisse\u201c der nationalen Sicherheit allerdings eine neue Dimension an.<\/p>\n<p>Dass nach 9\/11 die Stunde der Exekutive schlug und die Bush-Regierung zahlreiche neue Vollmachten im Kampf gegen den Terrorismus erhielt, war angesichts der Monstrosit\u00e4t der Anschl\u00e4ge verst\u00e4ndlich. Der im Oktober 2001 verabschiedete und seither mehrfach verl\u00e4ngerte \u201ePatriot Act\u201c gab der Regierung weitreichende Vollmachten beim Ausspionieren terrorismusverd\u00e4chtiger Personen, verpflichtete die Anbieter von Telefon- und Online-Diensten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern und nach Genehmigung durch den FISC an die NSA weiterzugeben, und lockerte das Verbot geheimdienstlicher \u00dcberwachung amerikanischer B\u00fcrger.<\/p>\n<p>Pr\u00e4sident Bush ging das aber offenbar nicht weit genug, denn wie die \u201eNew York Times\u201c im Jahr 2005 berichtete, autorisierte er per Geheimerlass zus\u00e4tzliche Abh\u00f6raktionen gegen seine Landsleute. In einer Art Public-Private Partnership mit gro\u00dfen Telekommunikationsunternehmen spionierte die NSA dabei Amerikaner ohne jeglichen Gerichtsbeschluss aus. Als Konsequenz aus dem Skandal st\u00e4rkte der Kongress nicht etwa den Datenschutz, sondern legalisierte die bisherige Praxis und gew\u00e4hrte den Firmen, die an dem illegalen Lauschangriff beteiligt waren, Immunit\u00e4t vor Strafverfolgung sowie vor zivilrechtlichen Klagen. Mit dem Argument, wer die Nadel im Heuhaufen finden wolle, m\u00fcsse erst einmal den Heuhaufen haben, hat die NSA inzwischen Abermilliarden von Verbindungsdaten gespeichert. Dass dabei unweigerlich auch Millionen Amerikaner im \u201eHeuhaufen\u201c landen, hat die B\u00fcrger des Landes nun aufgeschreckt.<\/p>\n<p>Zw\u00f6lf Jahre nach dem 11. September ist die amerikanische \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Frage gespalten, ob sie der Regierung weiterhin so au\u00dferordentliche Machtbefugnisse zugestehen soll. J\u00fcngsten Umfragen zufolge halten sich Bef\u00fcrworter und Gegner des Patriot Act die Waage- eine Mehrheit m\u00f6chte der Regierung den Zugriff auf ihre pers\u00f6nlichen Daten erschweren. Kritik an der Schn\u00fcffelei der Geheimdienste kommt keineswegs nur von links, sondern auch von konservativen Staatsskeptikern wie dem ehemaligen Richter Andrew Napolitano. Der Kommentator von Fox News bezeichnete den Patriot Act k\u00fcrzlich als Neuauflage der writs of assistance, weil er es Polizei und Geheimdiensten gestatte, die Daten der B\u00fcrger nach eigenem Gutd\u00fcnken zu durchforsten, und Internetanbieter zu Hilfspolizisten mache. Die Obama-Regierung beteuert demgegen\u00fcber, die Speicherung und Auswertung von Kommunikationsdaten dienten allein der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus und w\u00fcrden streng kontrolliert, um Missbrauch zu verhindern. J\u00fcngste Berichte zeigen indes, dass dies keineswegs immer gelingt. Selbst der Vorsitzende Richter des FISC lie\u00df verlauten, dass das Gericht nicht in der Lage sei zu pr\u00fcfen, ob die Angaben der Beh\u00f6rden stichhaltig seien.<\/p>\n<p>Die Amerikaner interessieren sich bei alldem vornehmlich daf\u00fcr, ob amerikanische Geheimdienste die Rechte von amerikanischen Staatsb\u00fcrgern verletzen. Dass deren Praktiken deutsche sowie europ\u00e4ische Gesetze und Datenschutzbestimmungen missachten, ist kaum der Rede wert. Im Unterschied zum \u201epostnationalen\u201c Selbstbild der Europ\u00e4ischen Union pflegen die Vereinigten Staaten ein traditionelles und imperiales Souver\u00e4nit\u00e4tsverst\u00e4ndnis, dem zufolge die nationale Sicherheit Vorrang vor der Souver\u00e4nit\u00e4t anderer Nationen hat, ob verb\u00fcndet oder nicht. Wer im Konfliktfall obsiegt, ist auch eine Machtfrage, wie der Zwist zwischen den Vereinigten Staaten und der EU \u00fcber die \u00dcbermittlung pers\u00f6nlicher Fluggastdaten durch die Fluggesellschaften demonstriert.<\/p>\n<p>Die amerikanischen Beh\u00f6rden verlangen seit dem Jahr 2003 von den Fluggesellschaften, dass sie pers\u00f6nliche Informationen \u00fcber die Amerika-Reisenden weitergeben, darunter Kreditkartennummern, Telefonnummern oder auch die Namen von Begleitpersonen. Nach den Richtlinien der EU d\u00fcrfen diese nur weitergeleitet werden, wenn der Datenschutz gew\u00e4hrleistet ist. Ein Abkommen aus dem Jahr 2004 stie\u00df auf Widerstand im Europ\u00e4ischen Parlament und wurde 2006 vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof aufgehoben, weil die Vereinigten Staaten die Datenschutzbestimmungen der EU nicht erf\u00fcllten. W\u00e4hrend die Vereinigten Staaten jedoch Fluggesellschaften, welche die amerikanischen Gesetze nicht einhalten, mit hohen Geldstrafen bedrohen, unternimmt die EU keine ernsthaften Versuche, ihre Datenschutzrichtlinien gegen\u00fcber Washington durchzusetzen. Stattdessen wurde lange Zeit stillschweigend vorausgesetzt, dass amerikanische Unternehmen, die sich f\u00f6rmlich verpflichtet haben, europ\u00e4ische Datenschutzstandards einzuhalten, das auch tun. Snowdens Enth\u00fcllungen lassen nun erkennen, dass dies eine Wunschvorstellung ist. Tats\u00e4chlich stehen Fluggesellschaften und Unternehmen wie Microsoft, Google oder Facebook vor dem Dilemma, entweder europ\u00e4isches Recht brechen oder gegen die Vorschriften des Patriot Act versto\u00dfen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wie andere L\u00e4nder auch stehen die Vereinigten Staaten vor der Aufgabe, Sicherheitsbed\u00fcrfnisse und pers\u00f6nliche Freiheitsrechte neuen Bedrohungsszenarien und der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnologien anzupassen. Dabei haben sich die gewohnten Grenzen l\u00e4ngst verwischt: Innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit sind in Zeiten des internationalen Terrorismus und der Cyberkriege kaum noch sauber voneinander zu scheiden- elektronische Kommunikation, die kreuz und quer \u00fcber den Globus l\u00e4uft, bevor sie ihren wom\u00f6glich nur wenige Kilometer vom Ausgangspunkt entfernten Bestimmungsort erreicht, ist schwerlich noch eindeutig einer inl\u00e4ndischen oder ausl\u00e4ndischen Ablage zuzuordnen. Die publik gewordenen Rechtsverst\u00f6\u00dfe der NSA zeigen, dass die Bem\u00fchungen des amerikanischen Gesetzgebers, unterschiedliche Datenschutzh\u00fcrden f\u00fcr Amerikaner und Ausl\u00e4nder zu errichten, wohl zum Scheitern verurteilt sind. In der \u00c4ra von Big Data sind Inl\u00e4nder und Ausl\u00e4nder so wenig auseinanderzuhalten wie staatliche und privatwirtschaftliche Beobachtungsposten.<\/p>\n<p>Um massenweise vagabundierende Daten unter Kontrolle zu halten und den B\u00fcrger vor deren Missbrauch zu sch\u00fctzen, m\u00fcssen die Nationalstaaten extraterritoriale Zust\u00e4ndigkeitsanspr\u00fcche stellen, die unweigerlich mit den Souver\u00e4nit\u00e4tsanspr\u00fcchen anderer L\u00e4nder kollidieren. Doch anstatt die vorhandenen Notbehelfe aufzugeben und Gespr\u00e4chsf\u00e4den in einem Akt der Emp\u00f6rung zu kappen, sollten die transatlantischen Partner versuchen, sich auf gemeinsame datenschutzrechtliche Regelungen zu verst\u00e4ndigen. Die Renaissance des traditionellen libert\u00e4ren Freiheitsdenkens in Amerika d\u00fcrfte diesem Versuch zugutekommen.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/datenschutz-wie-der-prinz-in-seinem-schloss-12564872.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/die-gegenwart\/datenschutz-wie-der-prinz-in-seinem-schloss-12564872.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder Staat steht vor der Aufgabe, den Schutz der Privatsph\u00e4re und die Gew\u00e4hrleistung nationaler Sicherheit gegeneinander abzuw\u00e4gen. Dass es Unterschiede in der Rechtskultur gibt, sollte dabei nicht verwundern &#8211; auch nicht, dass es keineswegs ausgemacht ist, was der Privatsph\u00e4re zuzuordnen ist. 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