{"id":18093,"date":"2013-09-26T12:31:22","date_gmt":"2013-09-26T12:31:22","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=18093"},"modified":"2013-09-26T12:31:22","modified_gmt":"2013-09-26T12:31:22","slug":"der-bundesprasident-als-hebamme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=18093","title":{"rendered":"Der Bundespr\u00e4sident als Hebamme"},"content":{"rendered":"<p>Sollten sich die Parteien nach der Bundestagswahl nicht auf eine Regierungskoalition einigen, k\u00f6nnte der Bundespr\u00e4sident als Moderator eingreifen. Mit durchaus handfesten Rechten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Ein Interregnum ist vor allem aus Wahlmonarchien bekannt. Doch auch die parlamentarische Republik kennt Zeiten des \u00dcbergangs. Und die Phase gleichsam zwischen zwei Legislaturperioden ist besonders spannend, wenn sich nicht gleich, so wie nach dieser Bundestagswahl, eine klare Mehrheit zum Weiterregieren abzeichnet.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft freilich nicht, dass dieser Zustand ungeregelt w\u00e4re. Er ist im Grundgesetz sogar recht ausf\u00fchrlich beschrieben, l\u00e4sst aber, wie sollte es bei einer guten Verfassung anders sein, viele M\u00f6glichkeiten zu \u2013 und vor allem bringt er ein Verfassungsorgan zur Geltung, das man sonst eher mit Festreden in Verbindung bringt: Den Bundespr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Das Staatsoberhaupt steht in dieser Phase als eine Art Hebamme zur Verf\u00fcgung, auch als Moderator, wenn es denn n\u00f6tig werden sollte. Aber der Bundespr\u00e4sident hat durchaus handfeste Rechte. Zun\u00e4chst das Vorschlagsrecht. Wenn der Bundestag zusammengetreten ist, was sp\u00e4testens 30 Tage nach der Wahl der Fall sein muss, wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Staatsoberhaupts gew\u00e4hlt. Der Kandidat muss nicht dem Bundestag angeh\u00f6ren. Und nat\u00fcrlich wird der Bundespr\u00e4sident mit seinem Vorschlag dem Kandidaten einer stabilen Koalition folgen. Er ist verpflichtet, den (mit absoluter Mehrheit) Gew\u00e4hlten zu ernennen. Sollte freilich der Fall eintreten, dass die Kanzlerwahl im ersten Durchgang scheitert, k\u00f6nnen im Bundestag neue Vorschl\u00e4ge gemacht werden, die Initiative geht auf das Parlament \u00fcber. Scheitert eine Wahl des Kanzlers abermals, tritt der Bundespr\u00e4sident wieder auf den Plan: Er hat dann die Wahl, wenn ein Kandidat nur eine relative Mehrheit im Bundestag erreicht, sich zwischen einem \u201eMinderheitenkanzler\u201c und der Aufl\u00f6sung des Bundestages zu entscheiden.<\/p>\n<h2>Die Rolle des Bundespr\u00e4sidenten<\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst aber bleibt die jetzige Bundesregierung gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt, bis wieder ein Regierungschef gew\u00e4hlt ist. Deshalb haftet dem Auftritt von Au\u00dfenminister Westerwelle (FDP) in New York \u00fcberhaupt kein Makel an. Er vertritt dort Deutschland und keine Partei. Noch ist der neue Bundestag ja gar nicht zusammengetreten. Und sogar danach ist die Bundeskanzlerin und jeder Minister \u201eauf Ersuchen des Bundespr\u00e4sidenten\u201c dazu verpflichtet, die Gesch\u00e4fte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fortzuf\u00fchren \u2013 auf unbestimmte Zeit. Eine gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Bundesregierung mag eine auf Abruf sein, aber sie ist die Bundesregierung. Sie hat dieselben Befugnisse, und sie bleibt im Amt, bis eine neue Regierung ernannt ist. Landespolitische H\u00e4ngepartien haben gezeigt, dass diese Phase viele Monate dauern kann.<\/p>\n<p>Oder es gibt Neuwahlen. Die M\u00f6glichkeit einer Aufl\u00f6sung des Bundestages wird schon jetzt bisweilen ins Spiel gebracht, als ob das so einfach beantragt werden k\u00f6nnte. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht diese Variante eines Neustarts f\u00fcr den Fall einer gescheiterten Vertrauensfrage erleichtert.<\/p>\n<p>Auch hier hat der Bundespr\u00e4sident eine Rolle. Nachdem Bundeskanzler Gerhard Schr\u00f6der 2005 die Vertrauensfrage gestellt hatte, um Neuwahlen herbeif\u00fchren, war heftig umstritten, ob der damalige Bundespr\u00e4sident Horst K\u00f6hler den Bundestag aufl\u00f6sen durfte. Er durfte, befand das Bundesverfassungsgericht. Zwar greife die Aufl\u00f6sung des Bundestages vor Ablauf der Wahlperiode in den Abgeordnetenstatus ein. Doch sei dieser Eingriff gerechtfertigt: Der Bundespr\u00e4sident treffe die Entscheidung, den Bundestag aufzul\u00f6sen als \u201epolitische Leitentscheidung in eigener Verantwortung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen.\u201c<\/p>\n<h2>Vertrauensfrage und Neuwahlen<\/h2>\n<p>Die Karlsruher Richter hoben aber hervor, das Grundgesetz strebe die \u201eGew\u00e4hrleistung einer handlungsf\u00e4higen Regierung\u201c an. Handlungsf\u00e4higkeit bedeutet demnach nicht nur, dass der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und daf\u00fcr die Verantwortung tr\u00e4gt, sondern hierf\u00fcr auch eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinter sich wei\u00df. Ob der Kanzler \u00fcber eine verl\u00e4ssliche parlamentarische Mehrheit verf\u00fcge, k\u00f6nne jedoch \u201evon au\u00dfen nur teilweise beurteilt werden\u201c. Aus den parlamentarischen und politischen Arbeitsbedingungen k\u00f6nne sich ergeben, \u201edass der \u00d6ffentlichkeit teilweise verborgen bleibt, wie sich das Verh\u00e4ltnis des Bundeskanzlers zu den seine Politik tragenden Fraktionen entwickelt.\u201c Ob eine Regierung politisch noch handlungsf\u00e4hig sei, h\u00e4nge ma\u00dfgeblich davon ab, mit welchen Widerst\u00e4nden sie aus dem parlamentarischen Raum zu rechnen habe. Das habe, schrieb der Zweite Senat, Prognosecharakter und sei an \u201eh\u00f6chstpers\u00f6nliche Wahrnehmungen und abw\u00e4gende Lagebeurteilungen gebunden\u201c. Wenn Kanzler Schr\u00f6der dem Bundespr\u00e4sidenten K\u00f6hler vortrug, er habe nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen das Vertrauen seiner Bundestagsfraktion verloren, wenn das dann gegebenenfalls auch gegen\u00fcber dem Bundesverfassungsgericht mehr oder weniger glaubhaft so versichert wird, dann ist der Weg f\u00fcr Neuwahlen frei.<\/p>\n<p>Gemessen am Sinn der Verfassungsnormen ist es demnach nicht zweckwidrig, wenn ein Kanzler, dem Niederlagen im Parlament erst bei k\u00fcnftigen Abstimmungen drohen, schon eine \u201eaufl\u00f6sungsgerichtete\u201c Vertrauensfrage stellt. Denn die Handlungsf\u00e4higkeit geht auch dann verloren, \u201ewenn der Kanzler zur Vermeidung offenen Zustimmungsverlusts im Bundestag gezwungen ist, von wesentlichen Inhalten seines politischen Konzepts abzur\u00fccken und eine andere Politik zu verfolgen\u201c. Immerhin hat das Grundgesetz die Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Bundestages auf Bundeskanzler, Bundestag und Bundespr\u00e4sident verteilt \u2013 und wenn sie zu diesem Schluss kommen, kann das Bundesverfassungsgericht das nur eingeschr\u00e4nkt nachpr\u00fcfen. Das hei\u00dft aber auch: Ohne plausible Begr\u00fcndung (eines Vertrauensverlustes) sind Neuwahlen nicht zu haben.<\/p>\n<p>W\u00fcrde eine Kanzlerwahl freilich scheitern, k\u00f6nnte der Bundespr\u00e4sident sich ohne weiteres gegen die Ernennung eines Minderheitenkanzlers und f\u00fcr eine Neuwahl entscheiden. Das w\u00e4re wiederum eine \u201eLeitentscheidung &#8230; nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen\u201c.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/regierung-nach-der-bundestagswahl-der-bundespraesident-als-hebamme-12591655.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/regierung-nach-der-bundestagswahl-der-bundespraesident-als-hebamme-12591655.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollten sich die Parteien nach der Bundestagswahl nicht auf eine Regierungskoalition einigen, k\u00f6nnte der Bundespr\u00e4sident als Moderator eingreifen. 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