{"id":17824,"date":"2013-10-03T14:13:06","date_gmt":"2013-10-03T14:13:06","guid":{"rendered":"http:\/\/de.newseurope.info\/?p=17824"},"modified":"2013-10-03T14:13:06","modified_gmt":"2013-10-03T14:13:06","slug":"die-grammatik-der-macht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.newseurope.info\/?p=17824","title":{"rendered":"Die Grammatik der Macht"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundestagswahl war die erste Belastungsprobe f\u00fcr das neue Wahlrecht. Zudem ist Fragloses fragw\u00fcrdig geworden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p class=\"First\">Das Wahlrecht ist das Regelwerk, nach dem sich am Wahltag der politische Wille des Volkes formt und in Parlamentssitze \u00fcbersetzt wird. Es ist die Grammatik der Macht. In der Berliner Republik hat der Gesetzgeber das im Kern seit 1956 stabile Regelwerk erheblich ver\u00e4ndert &#8211; nicht so sehr aus freien St\u00fccken als vielmehr aufgrund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts: Das Sitzzuteilungsverfahren, das negative Stimmgewicht, das Wahlrecht von Auslandsdeutschen sind die Stichworte.<\/p>\n<p>Die Wahl zum achtzehnten Deutschen Bundestag war deshalb auch die Belastungsprobe f\u00fcr das zuletzt im Mai dieses Jahres ge\u00e4nderte Bundeswahlgesetz. Es hat diese Probe bestanden, auch wenn die erreichte Komplexit\u00e4t des Wahlrechts zus\u00e4tzliches Vertrauen in die Rechenk\u00fcnste der Wahlorgane einfordert. Immerhin musste sich der Gesetzgeber der Hilfe von Mathematikern und der Computerkapazit\u00e4ten des Bundesamtes f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik versichern, um einen Algorithmus f\u00fcr den Gestaltungsraum zu entwickeln, den Karlsruhes normative Schraubzwinge faktisch noch gelassen hatte.<\/p>\n<p>Schon im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht sich mit der Nichtzulassung von politischen Vereinigungen zur Wahl befasst. Der Gesetzgeber, durch die Karlsruher Interventionen teilweise missgestimmt, hatte dem Gericht in einer geradezu dialektischen Volte noch mehr Entscheidungskompetenz zugewiesen, in diesem Fall den Rechtsschutz vor der Wahl gegen die abgelehnte Anerkennung als Partei f\u00fcr die Bundestagswahl. Auch wenn Karlsruhe nunmehr erstinstanzliches Bundeswahlgericht ist, zeigt der Erfolg einer der insgesamt zw\u00f6lf Nichtanerkennungsbeschwerden, dass es gegen die zentrale Entscheidung \u00fcber die Parteianerkennung vor der Wahl einen effektiven Rechtsschutz geben muss.<\/p>\n<p>Nicht best\u00e4tigt haben sich die Szenarien eines Bundestages von bis zu 800 Abgeordneten, mit denen das \u00fcberarbeitete Wahlrecht kritisiert worden war. Allerdings zeigt der Vollausgleich der vier \u00dcberhangmandate durch weitere 28 Mandate, dass der Hebel relativ gro\u00df ist. Erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl schien die \u00d6ffentlichkeit wahrzunehmen, dass \u00dcberhangmandate ausgeglichen werden. Die vertraute Mechanik der \u201eZweitstimmenkampagne\u201c ist au\u00dfer Kraft gesetzt, weil die taktische \u201eStimmenleihe\u201c zugunsten kleiner Parteien gegen\u00fcber Erststimmenparteien nicht mehr ergebnisneutral ist.<\/p>\n<p>Best\u00e4tigt hat die Wahl einmal mehr, dass noch so gelehrte Voraussagen und verfestigte Meinungen \u00fcber k\u00fcnftiges W\u00e4hlerverhalten nicht die Grundlage f\u00fcr die Auslegung und Gestaltung des Wahlrechts sein k\u00f6nnen. Der noch im zweiten Verfassungsgerichtsverfahren zum negativen Stimmgewicht behauptete Trend einer stetig schwindenden Bindungskraft der Volksparteien, hat sich &#8211; wie auch in den Landtagswahlen in Bayern und Hessen &#8211; nicht best\u00e4tigt. Die Zahl der \u00dcberhangmandate ist deutlich zur\u00fcckgegangen, weil die Wahlkreismandate durch entsprechende Zweitstimmen unterlegt sind.<\/p>\n<p>Ein Beispiel, dass der Wahltag Fragloses fragw\u00fcrdig machen kann, ist hingegen die Sperrklausel. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 2011 in seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der F\u00fcnfprozentklausel bei den Europawahlen die entsprechende Regelung f\u00fcr Bundestagswahlen ausdr\u00fccklich zweifelsfrei gestellt. Nun zeigt sich nach dem Ergebnis der Bundestagswahl, dass 14 Prozent aller Zweitstimmen, die insgesamt auf nur f\u00fcnf Parteien entfielen, bei der Sitzzuteilung nicht ber\u00fccksichtigt wurden. Die beiden gr\u00f6\u00dften Parteien davon, die FDP und die AfD, bringen es zusammen auf 4,135 Millionen. Zweitstimmen.<\/p>\n<p>Die Bundestagswahl f\u00fchrt uns vor Augen, dass \u00fcber die F\u00fcnfprozentklausel bei einer Kumulation nicht ber\u00fccksichtigter Zweitstimmen wegen des Gebots der Gleichheit der Wahl neu nachgedacht werden muss. Denn die bisherige Rechtfertigung ihrer Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit beruht auf dem Vorverst\u00e4ndnis einer bestimmten Parteienlandschaft. Der Integrationsakt der Verh\u00e4ltniswahl kann &#8211; auf Dauer &#8211; nur gelingen, wenn die Zahl der nicht parlamentarisch vertretenen B\u00fcrger quantitativ gering ist und deren politischer Wille diffus bleibt. Dass die Sperrklausel in unerwarteter Weise gegriffen hat, rechtfertigt es aber nicht, das geltende Quorum sogleich f\u00fcr verfassungswidrig zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>In das kollektive Bewusstsein des politischen Raums ist schlie\u00dflich abermals das Thema der Wahlprognosen getreten. Wahlprognosen sind im Zusammenwirken mit dem ungebrochenen Trend zur Briefwahl nicht mehr allein eine Frage der politischen Kultur. Sie sind ein verfassungsrechtliches Problem geworden.<\/p>\n<p>Sicherlich, die \u201eSonntagsfrage\u201c ist fester Bestandteil der medialen Berichterstattung und ist nicht zuletzt wichtiger Verst\u00e4rker der um Responsivit\u00e4t bem\u00fchten Politiker und Parteien. Umfragen sollen nur die Wirklichkeit wiedergeben, den Willensentschluss der B\u00fcrger f\u00f6rdern, ohne selbst Meinung zu machen. Die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen und die dramaturgischen Interessen ihrer Auftraggeber treten demgegen\u00fcber zur\u00fcck. Sogar ein Gericht hat im zur\u00fcckliegenden Wahlkampf festgestellt, dass die AfD nicht behaupten durfte, sie sei von den Umfrageinstituten fehlerhaft demoskopiert worden.<\/p>\n<p>Aber dennoch war auch vor dieser Wahl wieder ein Unbehagen \u00fcber das Umfragewesen zu h\u00f6ren. Der Gesetzgeber hat bereits 1979, mit Respekt vor der Leistungsf\u00e4higkeit empirischer Meinungsforschung, unzul\u00e4ssige Wahlbeeinflussung am Wahltag verboten. \u00d6ffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gehen bislang noch einen Schritt weiter und verzichten auf die Ver\u00f6ffentlichung von Umfrageergebnissen nahe am Wahltag. Einige europ\u00e4ische Staaten untersagen die Ver\u00f6ffentlichung von Umfrageergebnissen wenigstens eine Woche vor der Wahl. Damit wird eingestanden, dass Umfragen das W\u00e4hlerverhalten beeinflussen k\u00f6nnen &#8211; jeder W\u00e4hler soll am Wahltag seine Entscheidung treffen ohne (vermeintliche) Kenntnis \u00fcber das Wahlverhalten der anderen. Doch was geschieht, wenn der Wahltag zum Wahlmonat wird?<\/p>\n<p>Der Anteil der Briefw\u00e4hler betrug bei dieser Wahl etwa ein Viertel der W\u00e4hler. Mit anderen Worten, rund elf Millionen W\u00e4hler beantragten Briefwahlunterlagen und konnten etwa vier Wochen vor dem Wahltag ihre Stimmen abgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch im Juli in einem Verfahren zur Bundestagswahl 2009 best\u00e4tigt, dass die Briefwahl verfassungsm\u00e4\u00dfig sei, weil eine \u201eumfassende Wahlbeteiligung\u201c angestrebt und dadurch dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl entsprochen werde.<\/p>\n<p>Der Aufmerksamkeit bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Briefwahl bedarf in Zukunft aber weniger die Integrit\u00e4t der Wahl, sondern der Sinn und Zweck der unmittelbaren Wahl. Die Wahl ist ein Verfahren, um den Volkswillen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln. Dieser Integrationsakt ist der Legitimationspunkt f\u00fcr politische Herrschaft, dem im modernen Verfassungsstaat eine sich stetig verdichtende Kommunikation der B\u00fcrger &#8211; der Wahlkampf &#8211; voraus geht. Korrekte Meinungsumfragen und Wahlprognosen erf\u00fcllen in diesem Prozess durchaus eine wichtige Funktion. Denn sie erm\u00f6glichen dem B\u00fcrger eine nicht v\u00f6llig beliebige Vergewisserung dar\u00fcber, in welchem Kontext die eigene politische Position steht und ob diese sich in der parlamentarischen Demokratie wird durchsetzen k\u00f6nnen. Wenngleich solche Umfragen stets nur die Konstruktion politischer Wirklichkeit sind, unterliegen alle W\u00e4hler grunds\u00e4tzlich im gleichen Ma\u00dfe deren Irrtumsanf\u00e4lligkeit. Sie endet am Wahltag. Es sei denn, der Briefw\u00e4hler entzieht sich der kollektiven Kommunikation.<\/p>\n<p>Am Wahlabend erl\u00e4uterte ein Spin-Doktor in der ARD, dass eine Partei voraussichtlich nicht in den Hochrechnungen zulegen werde, weil allein noch die Briefw\u00e4hlerstimmen auszuz\u00e4hlen seien, diese Partei jedoch erst in den letzten Tagen vor der Bundestagswahl einen Sprung nach oben gemacht habe. Aus welchen tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden auch immer dieser Sprung nach oben erfolgte, die Briefw\u00e4hler konnten ihn nicht mitmachen oder bewusst unterlassen. Was, wenn die Gr\u00fcnde Texte und Bilder von Kandidaten in Zeitschriften, Interviewaussagen, neu enth\u00fcllte Skandale, politische Ereignisse in Europa oder die Ergebnisse von Landtagswahlen sind?<\/p>\n<p>Es ist deshalb erw\u00e4genswert, ob diese Frage an das Wahlrecht in dem Sinn zu beantworten ist, dass der Wahlzeitraum f\u00fcr Briefw\u00e4hler auf wenigstens zwei Wochen verk\u00fcrzt und zugleich eine Ver\u00f6ffentlichung von Wahlprognosen in eben diesen zwei Wochen vor dem Wahltag untersagt wird.<\/p>\n<div class=\"source\">Quelle: <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/bundestagswahl-wahlrecht-die-grammatik-der-macht-12602098.html\">http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/staat-und-recht\/bundestagswahl-wahlrecht-die-grammatik-der-macht-12602098.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundestagswahl war die erste Belastungsprobe f\u00fcr das neue Wahlrecht. 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