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Manchen gilt diese finanzpolitische Kompetenzverschiebung als die eigentliche Geburtsstunde der Vereinigten Staaten: Aus einem losen Staatenverbund wurde ein Bundesstaat.
Wer heute über den vermeintlichen „Hamilton-Moment“ spekuliert, zieht also eine historische Parallele: Weil heute – schon jetzt und infolge der Corona-Krise noch viel mehr – die Finanzen der Mitgliedstaaten mehr und mehr zu zerrütten drohen, braucht es eine europäische Zentrale, die den Staaten über gemeinsame Schulden mit sehr langer Rückzahlungsdauer aus der Patsche hilft. Und die dafür den europäischen Bundesstaat begründet, jenen europäischen Bundesstaat wohlgemerkt, den zuletzt nicht einmal mehr ein alter EU-Föderalist wie Jean-Claude Juncker für realistisch hielt. Wer diesen Bundesstaat will, so muss man Enderlein wohl verstehen, für den ist die Corona-Krise ein eher freudiges Ereignis.
Nun ist diese Hamilton-Theorie schon deshalb vorläufig eher Wunschdenken, weil sich Amerika Ende des 18. Jahrhunderts schwer mit Europa im 21. Jahrhundert vergleichen lässt. So gibt es bis heute keinen europäischen Finanzminister. Und unabhängig davon ist noch keineswegs gesagt, dass sich die anderen EU-Staaten hinter Merkel und Macron versammeln werden und deren Vorschlag so oder so ähnlich wirklich beschließen.
Aber natürlich steckt hinter der Hamilton-Analogie auch das Argument, dass eine gemeinsame Verschuldung auch einen gemeinsamen Finanzminister erfordert. Und es stellt sich auch generell die Frage, ob eine gemeinsame Verschuldung nicht auch – wie seinerzeit in Amerika – eine neue Verteilung finanzpolitischer Zuständigkeiten in Europa nach sich ziehen oder erfordern könnte.
Merkel und Macron haben offengelassen, in welche Richtung sie die von ihnen geforderte Diskussion über die Zukunft Europas gehen soll, einschließlich einer Änderung der EU-Verträge. Es ist aber ziemlich wahrscheinlich, dass es ihnen nicht nur darum geht, die EU mit neuen Kompetenzen in der Gesundheitspolitik auszustatten, sondern dass sie auch die europäische Haushalts- und Finanzarchitektur auf neue Beine stellen wollen.
Der deutsch-französische Vorschlag lag übrigens auch aufgrund des unlängst ergangenen Verfassungsgerichts-Urteils zu den Anleiheaufkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) nahe und wurde nicht ohne Grund von EZB-Präsidentin Christine Lagarde sogleich gelobt. Denn: Je geringer der Spielraum der Notenbank für diese Aufkäufe wird, desto größer wird tendenziell der Druck zu einer weiteren Vergemeinschaftung der Schuldenpolitik.
Eine gesamtschuldnerische Haftung wie im Falle klassischer Eurobonds sieht der deutsch-französische Vorschlag nicht vor. Und der Bundestag muss die Schuldenaufnahme billigen.
Aber wird das den Karlsruher Richtern genügen? Jedenfalls ist damit zu rechnen, dass sie sich auch mit dieser Initiative beschäftigen müssen, sollte Merkels und Macrons Vorschlag in dieser oder einer modifizierten Form beschlossen werden. Ein Kläger wird sich immer finden.