
In der Affäre, die den bisherigen Innenminister Schleswig-Holsteins, Hans-Joachim Grote (CDU), seinen Posten gekostet hat, wirkt noch vieles unklar. Mitten in der Corona-Krise hatte Grote Ende April seinen Rücktritt angeboten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) warf ihm später öffentlich vor, über seine, Grotes Kommunikation mit einem Polizeigewerkschafter und einem Lokalreporter gelogen zu haben. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich.
Allein das Personal der Affäre sorgt im Norden für Spekulationen: Gegen den Polizeigewerkschafter N. ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel wegen des Vorwurfs, Dienstgeheimnisse verletzt zu haben- mit dem Lokalreporter M. stand N. offenbar in intensivem Austausch. In der seit Jahren schwelenden „Rocker“-Affäre, zu der momentan ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss tagt, galt N. als Kritiker der Polizeiführung. Doch auch wenn Schleswig-Holstein für politische Affären berüchtigt ist, ist es bislang kaum mehr als Spekulation, ob mehr hinter dem Ministerwechsel steckt als der beklagte Vertrauensverlust. Klar ist aber, dass zwei Berichte der Staatsanwaltschaft Kiel über die laufende Ermittlung gegen N. die Sache ins Rollen brachten- über das Justizministerium gelangten sie zu Günther. Ohne die Berichte wäre Grote wohl noch im Amt.
Dem Minister verpflichtet
Staatsanwälte müssen die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium so früh wie möglich über politisch oder wirtschaftlich heikle Fälle unterrichten. Alle Bundesländer haben entsprechende Berichtspflichten in Strafsachen erlassen (BeStra). Sie dienen der Kontrolle, zudem sollen Minister auf Reaktionen der Öffentlichkeit vorbereitet sein. In der Ausgestaltung unterscheiden sich die Verordnungen. In Schleswig-Holstein ist dem Justizminister etwa über solche Strafsachen zu berichten, die wegen der „Persönlichkeit“ oder der „Stellung“ der Beteiligten „weitere Kreise, vor allem parlamentarische Gremien, beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden“. Begriffe, die auslegungsbedürftig sind.
