Für Jens Spahn (CDU) ist es „das Normalste der Welt“, dass Ärzte schriftlich vermerken, wenn ihre Patienten eine ansteckende Krankheit durchlitten haben und nun erst einmal gegen den Erreger immun sind. Bei den Masern zum Beispiel könnten Mediziner im Impfpass oder mit einem Attest dokumentieren, wenn genügend Antikörper im Blut der Patienten gefunden worden sind – dann entfiele die neue Impfpflicht, die vor gut zwei Monaten in Kraft getreten ist. Nach einem ähnlichen Prinzip wollte Spahn auch bei dem neuartigen Coronavirus vorgehen – doch daraus wird nun nichts.
Ein weiteres Corona-Gesetz soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Ursprünglich war geplant, dass damit auch ein sogenannter Immunitätsausweis eingeführt wird. Wer immer eine Corona-Infektion überstanden hat, soll dies bescheinigt bekommen können – und damit möglicherweise früher wieder am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben teilhaben. In Großbritannien und Italien gab es solche Überlegungen schon vorher.
In Deutschland kritisierten zunächst Wissenschaftler, dass eine Immunität nach durchlittener Corona-Infektion zwar möglich, aber längst nicht erwiesen sei – ein entsprechender Ausweis sei daher für ihn ein „Dokument ohne Wert“, sagte etwa der Virologe Andreas Dotzauer im Radio Bremen. Ferner gelten die bestehenden Antikörpertests derzeit noch als nicht aussagekräftig genug – zu oft sind sie fälschlicherweise positiv. Dann meldeten sich Daten- und Patientenschützer mahnend zu Wort. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte den geplanten Immunitätsausweis „zutiefst diskriminierend“. Die Gesellschaft werde gespalten, und manche könnten zu vorsätzlichen Selbstinfektionen angestiftet werden, sagte Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.