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Musterklage: Äußerungen des Gerichts stimmen Kläger optimistisch

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Neben der Musterklage sehen sich Volkswagen und Vertragshändler in Deutschland fast 60.000 Einzelklagen von Kunden ausgesetzt.

Tag 2 vor Gericht in einem Mammutprozess. Die Klägeranwälte erwarten eine prinzipielle Einschätzung des Senats, wie begründet die geltend gemachten Ansprüche sind.

Am Montag beginnt der zweite Verhandlungstag im Musterverfahren für Verbraucher im Abgasskandal von Volkswagen. Die Klägerseite ist zuversichtlich, dass sie in dem Mammut-Verfahren Fortschritte machen wird. In der Verhandlung am Montag werde es endlich „um die Wurst“ gehen, sagte der Wirtschaftsrechtler Marco Rogert, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vertritt.

Die Verbraucherschützer wollen mit der Klage feststellen lassen, dass der Autobauer betroffene Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss. Am zweiten Verhandlungstag stehe nun „die Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche auf dem Programm“, sagte Rogert von der Kanzlei Russ Litigation am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Der Senat werde voraussichtlich eine Einschätzung dazu geben, wer im Hinblick auf die zulässigen Feststellungsanträge nach vorläufiger Senatsauffassung „Recht“ habe. „Die bisherigen Äußerungen des Senats geben Anlass zu Optimismus“, sagte Rogert.

Gericht muss Schaden prüfen

Vier Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei Volkswagen hatte in Braunschweig Ende September das bislang größte Gerichtsverfahren für betroffene Dieselkäufer begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung hatte das Gericht dabei deutlich gemacht, dass es sehr sorgfältig prüfen will, inwiefern den Autokäufern ein möglicher Schaden entstanden ist. VW argumentiert, dass den Kunden aus Sicht des Konzerns kein Schaden entstanden ist, da nach einem Software-Update alle Fahrzeuge im Straßenverkehr genutzt werden könnten und sicher seien.

Es wird erwartet, dass sich nach einer Entscheidung in Braunschweig der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen muss. Unter anderem deshalb hatte Volkswagen die betroffenen Dieselbesitzer schon bereits im Vorfeld auf ein jahrelanges Verfahren eingestimmt. Im Erfolgsfall müssten VW-Kunden ihre individuellen Ansprüche zudem hinterher immer noch selbst einklagen. Sie können sich dann allerdings auf die im Musterverfahren getroffenen Feststellungsziele berufen, hätten es also weitaus einfacher.

VW soll sich für Vergleich öffnen

Erheblich abkürzen könnte den Prozess ein Vergleich, den auch das OLG für durchaus erstrebenswert hält. Schwierig ist hierbei allerdings, dass die Ansprüche der hunderttausenden Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, teils sehr unterschiedlich sind. Entscheidend ist etwa, wann die betroffenen Dieselautos gekauft und wie stark sie genutzt wurden.

Dennoch zeigt sich die Klägerseite auch hier zuversichtlich. „Wir halten eine vergleichsweise Lösung für einen geeigneten Weg, eine schnelle Lösung für die Verbraucher zu schaffen und sie nicht mit einem Feststellungsurteil in die zweite Runde schicken zu müssen“, sagt Ralf Stoll von Russ Litigation. Der zuständige OLG-Senat habe VW als Musterbeklagte „eindringlich darum gebeten, ihre ablehnende Haltung gründlich zu überdenken“, erklärte er.

„Wir sind gespannt, ob die Denkspiele zu einem für die geschädigten Verbraucher zufriedenstellenden Ergebnis führen werden“, fügte er hinzu. Das werde der Termin am Montag „möglicherweise bereits zeigen“.