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Ex-Tatverdächtiger in Chemnitz: Ermittlungen gegen Staatsanwaltschaft sollen fortgesetzt werden

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Ein Todesfall hatte in Chemnitz zu Protesten – unter anderem am 27. August 2018 – und Ausschreitungen geführt.

Ein ehemaliger Tatverdächtiger im Todesfall von Chemnitz will weiterhin gegen die Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vorgehen. Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens legte er Beschwerde ein.

Im Fall der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 hat ein ehemals Tatverdächtiger seine Vorwürfe gegen den Staatsanwalt erneuert. Kurz vor seiner geplanten Zeugenaussage vor Gericht legte der 23 Jahre alte Iraker beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung ein, wie sein Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin am Sonntag mitteilte.

Der frühere Tatverdächtige hatte Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und einen Ermittlungsrichter gestellt. Er warf beiden vor, ohne rechtlichen Grund einen Haftbefehl erwirkt beziehungsweise erlassen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte das Ermittlungsverfahren am 8. Mai eingestellt. Die beiden Juristen hätten ihre Entscheidungen aufgrund der damals vorliegenden Beweise „zu Recht bejaht“, hieß es.

In dem Fall steht seit 18. März ein Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor Gericht. Er soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu fremdenfeindlichen Übergriffen und rechten Demonstrationen gekommen.