Politik

Innere Sicherheit: Wer die Kosten bei Großereignissen trägt

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Einsatzkräfte der Polizei begleiten Fußballfans Anfang April in Kiel zum Stadion.

Großereignisse können teuer sein. Es ist überfällig und nicht neu, den Veranstalter an Polizeikosten zu beteiligen. In Deutschland funktioniert das bisher nur bedingt. Ein Gastbeitrag.

Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit durch polizeiliche Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung ist im geltenden Recht eine staatliche Aufgabe. Nach dem Grundsatz der Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben werden die anlässlich eines Polizeieinsatzes entstehenden Kosten vom jeweiligen Rechtsträger übernommen- beim Einsatz der Bundespolizei ist dies der Bund, Kostenträger der Landespolizei ist das jeweilige Land.

Damit ist indessen nur der Ausgangspunkt zur Kostentragungspflicht bei polizeilichen Maßnahmen beschrieben. Verfassungsrechtlich ist es dem Gesetzgeber vorbehalten, in bestimmten Konstellationen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenabwälzung vorzusehen. Geläufig ist die Heranziehung des für eine Störung der öffentlichen Sicherheit Verantwortlichen zur Kostentragung- die sachliche Rechtfertigung hierfür bietet das Verursacherprinzip. Diese Facette staatlicher Kostenersatzansprüche gegen Privatrechtssubjekte steht außer Streit.