Wirtschaft

F.A.Z. exklusiv: Kartellamt kämpft für die Innenstädte

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Jetzt ein Einkaufsparadies? Die Fußgängerzone in Bad Nauheim wurde saniert und umgebaut.

„Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können“, sagt Kartellamtspräsident Mundt. Er überlegt, „neue kartellrechtliche Wege“ zu gehen.

Das Bundeskartellamt will schärfer gegen exklusive Vertriebskooperationen zwischen Markenartikel-Herstellern und großen Internetplattformen wie Amazon vorgehen. „Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können. Wenn sie auf Dauer überleben sollen, brauchen sie mit ziemlicher Sicherheit Einnahmen aus dem E-Commerce“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Immer wieder gebe es aber Fälle, „dass große Hersteller Einzelhändlern den Online-Vertrieb über fremde Plattformen generell verbieten“, aber selbst mit Plattformen wie Amazon zusammenarbeiteten. Mundt verlangt eine Umkehr der Beweislast. Hersteller dürften den Online-Verkauf über Drittplattformen dann nur noch untersagen, wenn sie dafür stichhaltige Gründe anführen könnten.

„Unkonventionelle Antworten“

Weil sich große Internetplattformen „scheinbar unaufhaltsam ausbreiten und immer neue Segmente besetzen“, müssten die Wettbewerbsbehörden „neue kartellrechtliche Wege gehen“, sagte Mundt. Unter anderem verwies er auf Überlegungen, bereits eine „wettbewerbsbedrohende Monopolisierung“ zu regulieren oder gar zu verbieten. „Die digitale Welt wird im Wettbewerbsrecht möglicherweise unkonventionelle Antworten erfordern“, sagte Mundt.

Wohl schon im Herbst wird das Kartellamt eine Untersuchung von Internetvergleichsportalen einleiten. Die „möglichen Tücken“ solcher Portale hätten schon bei der Schaffung der neuen Verbraucherschutzabteilung des Kartellamtes eine wichtige Rolle gespielt. Für die erste Sektoruntersuchung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet „könnte das vielleicht ein Bereich sein“, sagte Mundt. Zwei bis drei solcher Untersuchungen seien kurzfristig geplant. Im laufenden Verfahren gegen Facebook, in dem es um mögliche Datenschutzverstöße geht, will Mundt noch in diesem Jahr erste Ergebnisse vorlegen.