Die Gegenwart

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Eigentlich muss jede Abfrage der Datenbank einen dienstlichen Grund haben. Doch der Missbrauch zu privaten Zwecken ist gängig.

Dauerüberwacht, zu Datenpunkten zerrieben und anschließend nicht nur, aber vor allem von großen Internetfirmen, den sogenannten Plattformkonzernen, mittels Mustererkennung wieder zu Verhaltensprognosen zusammengesetzt, die für Werbezwecke genutzt werden: Was tun, wenn die Würde des Menschen granularisiert zu werden droht?

Vor drei Jahren charakterisierte der Soziologe Christoph Kucklick die Digitalisierung als Granularisierung. Gemeint ist der Prozess der Zerkleinerung und Wiederverschmelzung der Daten, der von Big Data ermöglicht und von selbstlernenden Maschinen gesteuert wird. Interessant sind dabei Daten über individuelles Verhalten, vor allem potentielles Kaufverhalten, aber auch über Verkehrsströme und Fahrzeuge, die sich darin vollautomatisiert bewegen. Kein Tabu sind auch Krankheitsverläufe, Sozialprognosen von Straftätern, politische Präferenzen oder Finanztransaktionen. Onlife 4.0 heißt dauerüberwacht, zu Datenpunkten zerrieben und anschließend nicht nur, aber vor allem von großen Internetfirmen, den sogenannten Plattformkonzernen, mittels Mustererkennung wieder zu Verhaltensprognosen zusammengesetzt und für Werbezwecke genutzt zu werden.

Man sollte deshalb der Frage nicht ausweichen, ob die Grundlage unseres Zusammenlebens, ja sogar die Würde des Menschen unter den Bedingungen der Digitalisierung granularisiert, sprich: angetastet wird. Gegen die Antastbarkeit der Würde wird dogmatisch unirritiert eingewandt: Nicht die Würde, nicht die innere Integrität menschlicher Personalität werde verletzt, sondern eben „nur“ der konkrete Achtungsanspruch. Die Würde selbst könne gar nicht angetastet werden. Deshalb tue das Grundgesetz gut daran, nicht nur – wie einst Arnold Bergsträsser im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates ausrief – zu formulieren: „Sie solle unantastbar sein!“ Man kann sie auch nicht begründen, sie ist eine „begründungsoffene These“ (Theodor Heuss). Aber man kann vom „Glauben“ an die Wirklichkeit der Menschenwürde über ihre Bedeutung nachdenken und ihr zu entsprechen suchen.

Die Geschichte dieser Plausibilisierung ist kontrovers und hat doch einige Standards etabliert, deren Widerlegung höchste Beweislast zu tragen hätte. Zu diesen, von manchen als Ensemble bezeichneten Standards zählt etwa, Menschen nicht zu demütigen und sie nicht als Objekt zu instrumentalisieren, sondern sie immer als Selbstzweck zu achten, aber auch grundsätzlich selbstbestimmt und inkludiert im Rahmen einer gegebenen Gesellschaft leben zu können.

Günter Dürig, einer der beiden Herausgeber des quasikanonischen Grundgesetzkommentars, hatte neben der „Objektformel“ noch eine weitere Formulierung geprägt, die als geflügeltes Wort Eingang in die gehobene Umgangssprache gefunden hat: Die Menschenwürde dürfe nicht zur „kleinen Münze“ abgenutzt werden. Gemeinhin wird dieser Satz dahingehend ausgelegt, dass man es sich dreimal überlegen müsse, ob ein bestimmter, gegebenenfalls sogar grundrechtlich zu qualifizierender Anspruch immer sogleich mit dem Rückgriff auf die Menschenwürde beziehungsweise ihre Verletzung begründet werden müsse.

Wagt man jenseits der wanderlegendenartigen Zitation der Dürigschen „Kleine Münze“-Formel einen neugierigen Blick in den Aufsatz von 1956, in dem sich die Formulierung erstmals findet, dann reibt man sich die Augen ob dieser einseitigen Interpretation. Denn dort heißt es auch: „Die Menschenwürde als solche ist auch getroffen, wenn der Mensch gezwungen ist, ökonomisch unter Lebensbedingungen zu existieren, die ihn zum Objekt erniedrigen. Gerade weil im Allgemeinen die Gefahr gesehen wird, dass Artikel 1 I als ,kleine Münze‘ abgenutzt wird, besteht die umgekehrte Gefahr, dass sich das Verfassungsrecht bei seiner Interpretation in ethischen Höhenlagen verliert. Die Scheu, ,ein Heiligtum nicht in Vorhöfe zu zerren‘, kann dann nicht gebilligt werden, wenn mit ihr der ethische Wertgehalt der Menschenwürde von der ökonomischen Substanz, die für jede Wertverwirklichung notwendig ist, isoliert werden soll . . . Ohne ein Minimum an äußeren materiellen Leibes- und Lebensbedingungen hat der Mensch als solcher nicht das, was seine Würde ausmacht, nämlich die Fähigkeit, sich in freier Entscheidung über die unpersönliche Umwelt zu erheben. Er lebt nicht, er vegetiert.“