Wirtschaft

BVB-Anschlag: Gier und Verbrechen

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Der Finanzhai Gordon Gekko (Michael Douglas) im Film „Wall Street“ verkörpert die Gier wie kaum ein Zweiter.

Habgier war offenbar das Motiv für den Anschlag auf das Fußballteam von Borussia Dortmund. Aber so verstörend die Tat ist: Gier ist in unserer Wirtschaftsordnung erwünscht. Und nun?

Nun war es also Habgier. Kein islamistischer Angriff auf unsere Lebensführung, kein Akt der Einschüchterung ausländischer Terrorbanden, sondern ein Anschlag aus dem Innersten der westlichen Gesellschaftsordnung: dem Kapitalismus. Knapp zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund ist nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen die bittere Erkenntnis: Ein deutschrussischer Spekulant, 28 Jahre alt, mittelgroß und breitschultrig, wollte Fußballprofis töten, um damit ein Vermögen zu machen. Wäre es ihm gelungen, wäre es nicht nur Totschlag, sondern Mord. Mord aus Habgier.

Es ist bemerkenswert, welches Frösteln diese Erkenntnis auslöst, fast als wäre nach den drei am Tatort gezündeten eine vierte Bombe hochgegangenen. Islamistischer Terror ist grauenhaft genug, und wir haben uns keineswegs an ihn gewöhnt, aber er ist in seinem religiösem Eifer so entartet, dass es leichtfällt, sich davon abzusetzen. Da muss man nur die 72 Jungfrauen zitieren, die angeblich auf den erfolgreichen Attentäter nach seinem Märtyrer-Tod warten, um die ganze anstößige Fremdheit zu beschreiben.

Habgier dagegen ist Auswuchs einer sehr vertrauten Wirtschaftsordnung, die abstoßend-faszinierende Lebensentwürfe produziert wie jenen des Gordon Gekko, der skrupellosen Hauptfigur in dem Kultfilm „Wall Street“. „Jedes Motiv für eine solche Tat ist abscheulich“, versicherte Bundesjustizminister Heiko Maas am Freitag, nur um dann doch implizit unterschiedliche Eskalationsstufen zu identifizieren. „Sollte der Beschuldigte tatsächlich aus bloßer Geldgier versucht haben, mehrere Menschen zu töten, wäre das einfach grauenhaft.“ Erleichterung machte sich allenfalls breit, weil der Täter endlich gefasst ist und viele Details als „ausermittelt“ gelten. Bald schon kann der Verdächtige vor Gericht gestellt werden. Wenigstens das.