Inland

Handy-Auswertung und Sammelabschiebung sorgen für Kritik

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Beamte der Bundespolizei führen am Bahnhof in Flensburg einen Mann ohne Ausweispapiere ab (Aufnahme von 2015).

Wie man die Ausreisepflicht besser durchsetzen kann, dazu berät heute die Bundesregierung. Am Abend sollen etwa 50 Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben werden – die Maßnahme ist umstritten, die Sicherheitslage im Land gilt als unklar.

Das geplante Auslesen von Asylbewerber-Handys durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stößt auf Vorbehalte. „Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre“, sagte Parteichefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden „Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert – bevorzugt bei Geflüchteten“.

FDP-Chef Christian Lindner forderte strenge Vorgaben für den Zugriff auf Mobiltelefone von Asylbewerbern. Dies dürfe nur dann geschehen, wenn es „Anhaltspunkte für bewusste Täuschung gebe oder Flüchtlinge die Kooperation mit den Behörden verweigerten, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Eine anlasslose Prüfung von Flüchtlingen lehne seine Partei ab.

Bundeskabinett will beraten

Die geplante Auswertung der Daten von Handys ist enthalten in einem „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, mit dem sich das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschäftigen will. Den Regierungsplänen zufolge soll das BAMF künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen, um deren Identität zu klären. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte es zuletzt als angemessen, verhältnismäßig und erforderlich bezeichnet, Identitäten wenn nötig über zusätzliche „Erkenntnisquellen“ zu erschließen.

Der Entwurf dient auch der Umsetzung schärferer Abschiebe-Regelungen. Auf diese hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder vor gut zwei Wochen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt. Danach soll etwa die Abschiebehaft für sogenannte Gefährder ausgeweitet und deren Überwachung erleichtert werden. Vorgesehen sind auch härtere Sanktionen bei vorgetäuschten Identitäten oder Straftaten, etwa die Einschränkung des Aufenthaltsortes. Der Ausreisegewahrsam soll von vier auf zehn Tage verlängert werden. Die Kanzlerin hatte damals betont, Bund und Länder setzten auf freiwillige Ausreisen, aber auch Rückführungen seien notwendig. Kritik gab es von der Opposition und der Organisation Pro Asyl.

Rund 55.000 Menschen waren 2016 freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, 25.000 wurden abgeschoben. Ende 2016 lebten 207.484 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Davon besaßen 54.437 keine Duldung.

Umstrittene Abschiebungen nach Afghanistan

Der Kabinettsbeschluss könnte in zeitliche Nähe zu einer weiteren umstrittenen Maßnahme fallen. Etwa 50 Afghanen sollen noch am Mittwochabend vom Münchner Flughafen aus in ihr Heimatland abgeschoben werden. Das sagte am Morgen eine Sprecherin der Polizei Oberbayern auf Anfrage. Es ist bereits die dritte Sammelabschiebung von abgelehnten
Asylbewerbern seit Ende vergangenen Jahres.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte dies scharf. „Der Innenminister macht einen großen Fehler. Afghanistan ist nicht sicher, das sagt nicht nur der UNHCR, sondern das zeigt auch die Erfahrung der ersten beiden Sammelabschiebungen“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“.

Rückführungen nach Afghanistan sind umstritten, da in Teilen des Landes Regierungstruppen nach wie vor gegen radikal-islamische Taliban-Rebellen kämpfen. Die Bundesregierung hält aber Teile Afghanistans für ausreichend sicher. Die Sicherheitslage in Staaten einzuschätzen ist Sache des Bunds, die Länder sind aber für die Abschiebungen zuständig. Sie können diese aussetzen. De Maizière hatte zuletzt scharfe Kritik an einigen rot-grün regierten Bundesländern geübt, die nicht nach Afghanistan abschieben wollen.