Familie

29 900 Euro für ein Baby «all inclusive»

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Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau im Auftragsverhältnis ein Kind für andere aus – sie stellt quasi ihre Gebärmutter zur Verfügung. Üblich sind zwei Varianten: Bei der einen wird der Leihmutter eine fremde befruchtete Eizelle eingepflanzt, bei der anderen stellt die Leihmutter ihre eigenen Eizellen zur Verfügung, die dann meist mit dem Sperma des Wunschvaters befruchtet werden. Im ersten Fall besteht keine genetische Verwandtschaft der Leihmutter zum Kind, im zweiten ist die Leihmutter auch die biologische Mutter. Vor Beginn der Leihmutterschaft schliessen Wunscheltern und Leihmütter in der Regel einen Vertrag ab, der regelt, dass und wem das Kind nach der Geburt übergeben wird – sowie ob und wie viel Geld die Leihmutter erhält.

Preisliste im Internet

In der Schweiz sind Leihmutterschaft sowie Eizellenspende verboten. Zudem macht sich strafbar, wer bei einer Leihmutter Fortpflanzungsverfahren anwendet oder Leihmütter vermittelt. Schweizer Paare, die sich ihren Kinderwunsch mit einer fremden Gebärmutter erfüllen wollen, müssen dafür ins Ausland. In Europa erlauben mehrere Staaten die Leihmutterschaft – die meisten allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Leihmutter dafür keine finanzielle Gegenleistung erhält. Dies ist etwa in Belgien, Griechenland, Ungarn und in Grossbritannien der Fall. Anders verhält es sich in Russland und in der Ukraine, wo auch die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist. Spezialisierte Kliniken werben dort im Internet samt Preisliste ganz offen um Kunden. So auch Biotexcom in der ukrainischen Hauptstadt Kiew: Das «All-inclusive-Paket» mit Leihmutter und Eizellenspende gibt es für 29 900 Euro.

Kehrtwende in Thailand

Legal ist die kommerzielle Leihmutterschaft auch in mehreren Bundesstaaten der USA, wo die Kosten zwischen 50 000 und 150 000 Dollar variieren. Mit weitaus tieferen Preisen locken Kliniken in Indien: 20 000 bis 60 000 Dollar kostet dort die Erfüllung des Kinderwunsches mittels Leihmutter. Auch thailändische Institute priesen bis vor kurzem ihre Dienstleistungen zu Dumpingpreisen an. Doch damit ist nun Schluss: Ausländischen Paaren, ob hetero- oder homosexuell, ist es nicht mehr erlaubt, die Dienste einer thailändischen Leihmutter in Anspruch zu nehmen.

Während im Herkunftsland der Leihmutter die Wunscheltern – ob hetero- oder homosexuell – meist per Gerichtsurteil zu «richtigen» Eltern werden, ist dieser Entscheid für die Schweiz nicht bindend. Die Behörden können der neuen Familie gar die Einreise verweigern. Der deutsche Bundesgerichtshof hingegen hat 2014 diese vertrackte Situation geklärt. Er anerkannte ein schwules Paar, das in Kalifornien mittels Leihmutter und Gerichtsentscheid Eltern geworden war, ebenfalls als Eltern. Und befand, in solchen Fällen ausländische Gerichtsurteile zu übernehmen.

Quelle:http://www.tagblatt.ch/nachrichten/schweiz/schweiz-sda/29-900-Euro-fuer-ein-Baby-all-inclusive;art253650,4232271