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NSA-Selektorenliste: Bund will Beauftragten als Kompromiss

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Im Streit um die Einsicht in sogenannte Selektorenliste des amerikanischen Geheimdienstes NSA, will die Bundesregierung dem Parlament entgegenkommen. Ein Ermittlungsbeauftragter soll als Kompromiss dienen. Die Opposition droht mit Klage.

Die Bundesregierung will einen Ermittlungsbeauftragten zur Einsicht in die geheime Liste mit Ausspähzielen des amerikanischen Geheimdienstes NSA einsetzen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Mittwoch eine entsprechende ranghohe Person etwa aus dem Justizbereich benennen und mit einem Fragenkatalog ausstatten. Dieser Vorschlag soll dem Untersuchungsausschuss noch im Laufe des Tages unterbreitet werden. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll der NSA teils absprache- und rechtswidrig geholfen haben, auch deutsche und europäische Ziele auszuspähen.

Die Regierung soll anschließend über den Personalvorschlag der Parlamentarier entscheiden, so dass der Sonderermittler formal von der Regierung eingesetzt und ihr zugeordnet wird. Der Beauftragte soll Einblick in die umstrittene geheime Spionageliste erhalten, sie aber nicht weitergeben dürfen. Mit dieser Lösung will die Koalition aus Union und SPD dem Parlament entgegenkommen, ohne das bilaterale Geheimhaltungs-Abkommen mit den Vereinigte Staaten zu verletzen.

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Die Opposition will einen Sonderermittler zur Durchsicht der NSA-Spähziele in Europa nicht akzeptieren. Man werde notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen, sagten Linke und Grüne am Mittwoch in Berlin. Sie wollen durchsetzen, dass die Abgeordneten selbst die Listen der Spähziele einsehen können, die die NSA mit Hilfe des BND ausforschte.

„Jede Konstellation, bei der jemand Drittes für uns als Abgeordnete die Listen bekommt und bewertet, lehnen wir ab“, sagte die Linken-Geheimdienstexpertin Martina Renner der dpa. „Wenn wir übergangen werden, werden wir klagen.“

Der Grünen-Obmann im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, sagte zur Einsichtnahme in die Liste: „Wir haben ein Recht darauf.“ Die Bundesregierung will dagegen, dass ein Sonderbeauftragter die Listen durchgeht und dem Geheimdienst-Ausschuss über seine Erkenntnisse berichtet. Damit würden die Parlamentarier übergangen, kritisiert von Notz. „Ich kann Kontrolle nur ausüben, wenn ich mir selbst ein Bild machen kann.“ Renner sagte, eine Konstruktion wie von der Regierung geplant sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Im April war öffentlich geworden, dass die NSA gezielt nach Informationen etwa über den europäischen Rüstungskonzern EADS, den Hubschrauberhersteller Eurocopter oder französische Behörden gesucht haben soll. Die NSA schleuste dazu Suchbegriffe (Selektoren) in die Überwachungssysteme des BND ein. Die Opposition pocht darauf, dass die Abgeordneten im Ausschuss die Listen mit eigenen Augen sehen können. Im Zentrum steht eine Liste mit 40.000 vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt.