Inland

„Harte Bretter“ über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern

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Wolfgang Schäuble und die Finanzminister der Länder suchen einen „Königsweg“ für den Föderalismus. Gibt es mehr Selbständigkeit für Länder und Kommunen oder geht es weiter in Richtung Zentralstaat?

Noch immer gleichen die Verhandlungen über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einem Irrgarten. Einen Ausweg werden am Ende nur die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin finden können, doch die Finanzminister geben sich Mühe, schon jetzt einen roten Faden zu finden. Daran lässt sich ablesen, wohin sich der Föderalismus künftig bewegen wird: dem „Trend zu einem kooperativen Zentralstaat“ folgend, oder indem die „Autonomie der Länder und Kommunen“ gestärkt wird – wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im September die Alternative formulierte?

Die Gewichte unter den Akteuren lassen befürchten, dass sich der Zentralstaat wieder durchsetzt. Schäuble sieht sich zahlreichen Sozialdemokraten unter den Finanzministern gegenüber, die traditionell jenem Zentralstaat, noch mehr aber dem kooperativen Modell des Föderalismus zuneigen. Nur noch eine Handvoll Landesfinanzminister gehören CDU und CSU an: Thomas Schäfer (Hessen), Markus Söder (Bayern) und Stephan Toscani (Saarland) sowie ein neuer CDU-Minister in Sachsen, die beiden letzteren allerdings – wie Schäuble – in einer Koalition mit der SPD.

Allzu große Erwartungen in Richtung einer stärkeren „Autonomie“ von Ländern und Kommunen dürfen an die Verhandlungen also nicht geknüpft werden. Schäuble hatte sich allerdings im September mit Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf ein Papier geeinigt, das immerhin auf eine klare Zuordnung der Aufgaben zielt mit entsprechenden Finanzierungsquellen. Auf dieses Papier beziehen sich seither die Verhandlungen, die vorerst das Bund-Länder-Verhältnis betreffen, später dann das Verhältnis der Länder untereinander, also den Länderfinanzausgleich.

Drei Punkte sind so gut wie geklärt

Drei Punkte scheinen im Verhältnis von Bund und Ländern mittlerweile so gut wie geklärt: der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer bleibt den Deutschen, wenn auch in neuer Form, erhalten- die Notfälle unter den Ländern – insbesondere Bremen und Saarland, aber auch die nach wie vor steuerschwachen Länder der ehemaligen DDR – werden auch künftig mit außerordentlicher Hilfe vom Bund rechnen können- schließlich: die Kommunen (und damit indirekt auch die Länder) sollen nicht, wie im Koalitionsvertrag noch vorgesehen, bei der Eingliederungshilfe für Behinderte entlastet werden, sondern durch eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung der Langzeitarbeitslosen und Empfänger der Grundsicherung („KdU“).

Vor allem dieser letzte Punkt klingt zwar technisch, hat aber weitreichende Folgen. Die Kommunen zahlen für Unterkunft und Heizung jährlich etwa 14 Milliarden Euro, der Bund trägt davon mehr als ein Drittel. Im Schäuble-Scholz-Papier wird die komplette Übernahme ab 2020 vorgeschlagen, also dann, wenn die neue Finanzverfassung in Kraft tritt. Bislang sieht der Koalitionsvertrag nur vor, die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 durch einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu entlasten – in Höhe von einer zusätzlichen Milliarde Euro pro Jahr. Daran anschließen sollte sich eigentlich eine jährliche Entlastung von fünf Milliarden Euro durch ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. An die Stelle des Zuschusses für diese sogenannten Eingliederungshilfen träte also der Zuschuss für die Kosten der Unterkunft und deren anschließende komplette Übernahme.