
Der Kinderdatenschutz im Netz liegt brach. Gleichzeitig bekommen immer jüngere Schüler ein Smartphone geschenkt. Für Diskussionsstoff zum Schulbeginn ist gesorgt.
Für viele Eltern steht in den nächsten Tagen eine schwierige Entscheidung bevor. Sollen sie ihrem Kind zum Wechsel auf die weiterführende Schule ein Smartphone schenken? Das Kind wünscht sich eins, viele Mitschüler sind damit längst ausgestattet, und auf der neuen Schule sei ein Handy unerlässlich, habe es gehört, allein für Verabredungen.
Jede Wette: Spätestens zu Weihnachten wird der Handy-Wunsch in Erfüllung gehen. Denn dann haben alle in der neuen Klasse ein Smartphone. Statistisch gesehen, ist das kaum übertrieben. Befreundete Eltern werden sagen, sie hätten in der Handy-Debatte auch nachgegeben, der analoge Widerstand lohne sich nicht. Sie geben auf.
Welches Modell soll es nun sein? Da zurzeit keine Smartphones speziell für Kinder auf dem Markt sind, kommt nur ein Erwachsenenhandy in Frage – ohne kinderfreundliche Voreinstellungen, aber natürlich mit Prepaid-Karte, wegen der Kostenkontrolle. Die meisten Eltern werden klare Regeln für den Gebrauch des Geräts festlegen und ihrem Kind sagen, dass es zunächst nur über das heimische WLAN-Netz online gehen darf. Wenn sie beschlossen haben, das Gerät ihres Kindes so datensicher wie irgend möglich einzustellen, wird bei der Frage: Wie genau geht das eigentlich? langsam das Grauen in ihnen aufsteigen. Nach ersten Recherchen wird schnell klar: Ohne Vertrauen läuft nichts. Sie können ja nicht jeden denkbaren Browser gegen jugendgefährdende Inhalte absichern.
Eine klaffende Lücke
Der Verkäufer im Handy-Laden hatte geraten, bei dem Mobilfunkanbieter eine Sperre von Premium-SMS, Sonderrufnummern und Auslandstelefonaten einrichten zu lassen, zur Kontrolle von Apps biete sich eine Kindersicherung an. Portale zum Kinderdatenschutz empfehlen, die Funkverbindung über Bluetooth auszuschalten, um weiteren unkontrollierten Datenaustausch zu unterbinden. Überall wird zur Kindersuchmaschine „Fragfinn“ geraten. Doch der Kinder- und Jugendschutz ist nur die eine Seite der Medaille, die andere ist der Kinderdatenschutz – von dem redet kaum jemand.
Wenn Sie jetzt, was im Grunde höchst empfehlenswert ist, dauerhaft die Kindersicherung („Safesearch“) bei der Google-Suche und Youtube einrichten wollen, werden Sie von dem neuen Handy erst einmal aufgefordert, ein Google-Konto zu eröffnen. Kinder selbst dürfen das nicht, denn die Nutzungsbedingungen setzen ein Mindestalter von dreizehn Jahren voraus, das übrigens auch – was kaum jemand beachtet – für die Benutzung von Youtube gilt, einer der Lieblingswebsites von Kindern. Wenn Sie das Konto aus einem Schutzbedürfnis heraus trotzdem eröffneten und das jetzt einigermaßen abgesicherte Smartphone Ihrem Kind übergäben, würde Google bei jedem weiteren Aufruf seiner Dienste die Daten eines Kindes unter dreizehn Jahren sammeln und zu einem Profil verknüpfen. Die Nutzungsbedingungen verböten zwar auch diesen indirekten Gebrauch, so ein Google-Sprecher im Gespräch mit dieser Zeitung, er verstoße gegen amerikanisches Recht, der Praxis entspricht er aber wohl in Millionen Fällen weltweit – eine klaffende Lücke im Kinderdatenschutz.
