Familie

Tagesmütter im Hochtaunus: Dem Kreis sind Kinder 30 Cent mehr wert

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Tagesmütter im Hochtaunuskreis sollen künftig stundenweise bezahlt werden. Eine pauschale Vergütung wäre ihnen lieber.

Pauschal entlohnt, stundenweise abgerechnet, mit bezahltem Urlaub oder ohne, Zusatzrechnungen für besondere Angebote: Die Finanzierung von Tagesmüttern beschäftigt die Kreispolitik, und es ist eine komplizierte Materie. Schließlich mischen sich hier die Ansprüche selbständiger Unternehmerinnen mit der Sozialpolitik. In der vergangenen Woche haben sich die Sozialpolitiker des Kreistags mit dem Thema befasst. Grundlage war eine von der Kreisbeigeordneten Katrin Hechler (SPD) vorgelegte Satzung, die rückwirkend vom 1. Januar 2014 an gelten soll. Mit ihr ändern sich nicht nur die Beträge, sondern auch deren Zusammensetzung.

Bisher müssen Eltern für jede Betreuungsstunde 1,70 Euro an den Kreis zahlen. Künftig sollen es 1,80 Euro sein. Die Tagesmütter bekommen vom Hochtaunuskreis 3,20 Euro je Stunde, die bislang nicht nach Förderungsleistung für die eigentliche Betreuung und Sachleistungen für Miete, Essen, Windeln oder Ähnliches differenziert werden. Auf drei Termine im Jahr verteilt, erhalten sie zudem Landesmittel aus Förderprogrammen. Diese Landesförderung soll nun ebenfalls stundengenau abgerechnet und zusammen mit dem Kreisanteil überwiesen werden. Damit bekommen die Tagesmütter für die Betreuung und Förderung eines Kindes künftig 3,40 Euro, in denen 1,50 Euro Landesförderung enthalten sind. Hinzu kommen 1,60 Euro für Sachkosten. Sie werden vom Kreis übernommen. Zusammen mit dem 1,90-Euro-Anteil an der Förderungsleistung zahlt der Kreis damit insgesamt 30 Cent je Stunde mehr.

Mit fünf Euro liegt die Vergütung im Hochtaunus damit knapp unter den vom Bundesverband für Kindertagespflege empfohlenen 5,50 Euro. Es ist weniger dieser Unterschied, der Petra Damerau stört. Sie ist eine Sprecherin der neu gebildeten Interessenvertretung der Tagespflegepersonen im Hochtaunuskreis. Die Tagesmütter würden eine pauschale Vergütung bevorzugen, sagt sie. Bei der stundenweisen Abrechnung erhielten sie das Geld immer erst nach einem Monat. Vor allem aber entstünden Lücken, wenn Eltern ihr Kind vorzeitig in den Kindergarten schickten und der Platz damit plötzlich frei werde. Auch die wechselnde Inanspruchnahme von Betreuungszeiten gehe zu Lasten der Tagesmütter. Damerau nennt ein weiteres Beispiel. So werde den Tagesmüttern künftig zwar eine Urlaubszeit von vier Wochen vergütet. Doch wenn die Eltern zusätzliche Urlaubszeiten in Anspruch nähmen, entfielen diese Betreuungszeiten ersatzlos. „Für solche Fälle Rücklagen zu bilden ist kaum möglich“, sagt die Sprecherin. Daher hätten die Tagesmütter eine Freihaltepauschale ins Spiel gebracht.

Ein anderer Punkt am Satzungsentwurf beschäftigt Damerau besonders. Tagesmütter sollen künftig für die reguläre Betreuung nicht mehr mit den Eltern eine Zuzahlung vereinbaren dürfen. Lediglich spezielle Regelungen wie die Verpflegung mit Biokost oder zusätzliche Angebote können vergütet werden. Allein mit fünf Euro kämen Tagesmütter, auch wenn sie mehrere Kinder gleichzeitig betreuen, nicht aus, sagt die Sprecherin. Manche hätten eigens eine größere Wohnung oder überhaupt entsprechende Räume gemietet, andere nähmen vielleicht bewusst nur zwei Kinder auf. „Viele Eltern sind bereit, gerade wegen der speziellen Angebote von Tagesmüttern etwas mehr zu bezahlen“, glaubt Damerau. Für den Kreis hingegen gilt der Grundsatz, dass die Angebote von Tagesmüttern nicht mehr kosten sollen als ein Krippenplatz. Denn für Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel übernimmt der Kreis zwar die Betreuungskosten, aber eben nur bis zu dem festgelegten Stundensatz. Vereinbarungen darüber hinaus müssten sie aus eigener Tasche zahlen, was in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Bei aller Kritik heißen die Tagesmütter eine Reihe von Verbesserungen aus dem Entwurf gut. Von der neu eingeführten Urlaubsregelung abgesehen, werden Fehlzeiten bei Krankheit des Tagespflegekindes für bis zu zehn Tage vergütet. Und an Sonn- und Feiertagen gibt es einen Aufschlag von 25 Prozent auf die Förderungsleistung.

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