Europäische Union

Unternehmen sollen Datenweitergabe melden

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Im Zuge der NSA-Affäre fordert auch Bundesinnenminister Friedrich eine Meldepflicht für die Datenweitergabe durch Unternehmen. Er regt zudem eine transatlantische „digitale Grundrechtscharta“ an.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat am Donnerstag auf einer Konferenz der Innen- und Justizminister der EU dafür geworben, eine Meldepflicht für in Europa tätige Unternehmen einzuführen, wenn sie Daten über ihre Nutzer an andere Staaten weitergeben. Das könne zum Beispiel der EU-Kommission gemeldet werden. Friedrich regte außerdem eine „digitale Grundrechtscharta“ an, die Grundlage für das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen sein könne, über das derzeit verhandelt wird.

Friedrich äußerte sich zu Beginn zweitägiger Beratungen im litauischen Vilnius, auf deren Tagesordnung eigentlich nicht vorgesehen war, über die Spähprogramme der amerikanischen NSA oder anderer Geheimdienste zu reden. Es handelt sich um einen informellen Meinungsaustausch, auf dem es an diesem Freitag unter anderem um Fragen des europäischen Datenschutzes gehen soll. Die EU überarbeitet derzeit ihre Datenschutzrichtlinie. Friedrich sagte, er wolle in Gesprächen mit den Ministern aus anderen Mitgliedstaaten eine „schnelle Mehrheit“ für seine Vorschläge erreichen.

Am Freitag wird auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu der Sitzung erwartet, so dass Deutschland mit zwei Ministern vertreten sein wird. Diesen ungewöhnlichen Vorgang erklärten sich Diplomaten mit dem deutschen Wahlkampf. Friedrich wollte ursprünglich gar nicht nach Vilnius reisen.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zeigte sich aufgeschlossen für eine Meldepflicht bei der Datenweitergabe. „Ich begrüße es, wenn es in Unternehmen mehr Transparenz gibt.“ Über Einzelheiten sei allerdings noch zu reden.

Die Kommission hat in ihrem Gesetzesentwurf zum neuen europäischen Datenschutzrecht schon Artikel vorgeschlagen, die die Weitergabe persönlicher Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen mit datenschutzrechtlichen Auflagen und einer eventuellen Genehmigung durch Aufsichtsbehörden versieht. Friedrich sagte, gegen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre gebe es Widerstand einiger Mitgliedstaaten.