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Debatte um Moschee-Steuer: Ates will freiwillige Abgabe statt Moschee-Steuer

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Die Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, Seyran Ates, hatte während der Weihnachtsfeiertage die Diskussion um eine Moschee-Steuer angestoßen.

In der Diskussion über eine unabhängigere Finanzierung muslimischer Gemeinden präzisiert Moschee-Gründerin Seyran Ates ihre Ideen – und spricht sich gegen eine Steuer aus. Das hat auch mit dem Verfassungsschutz zu tun.

In der Diskussion über eine eigenständige Finanzierung der Muslime in Deutschland hat sich die Berliner Moschee-Gründerin Seyran Ates gegen eine Moschee-Steuer und für eine freiwillige Abgabe der Muslime ausgesprochen. „Es ist keine gute Idee, die aktuellen (Islam-)Verbände zu Körperschaften öffentlichen Rechts zu erklären und eine Kirchensteuer-ähnliche Moschee-Steuer einzuführen“, sagte sie am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. „Es gibt bei den fünf Säulen des Islams die sogenannte Zakat, die soziale Pflichtabgabe. Darüber könnte man das besser regeln.“

Ates war im Gespräch mit der „Welt“ während der Weihnachtsfeiertage so verstanden worden, als spräche sie sich für eine Moschee-Steuer aus. Richtig ist es nach Ates’ Ansicht, zu versuchen, die Finanzierung der Muslime aus dem Ausland durch eine Eigenfinanzierung zu ersetzen.

Ates sieht Verbände in der Pflicht

Besonders die Türkei und die Muslimbrüder übten damit einen großen Einfluss auf die Muslime in Deutschland aus, was dazu führe, dass sich der Islam und die Muslime nicht integrierten, sagte Ates. „Sie werden immer noch von außen moderiert und finanziert. Das muss aufhören.“

Die Pflichtabgabe im Islam bedeute, vom ruhenden Kapitalvermögen 2,5 Prozent abzugeben. „Man könnte dieses Modell nehmen, das ist nämlich eine Pflicht der Muslime“, sagte sie. In der von ihr mitgegründeten Ibn-Rushd-Goethe-Moschee im Berliner Stadtteil Moabit funktioniere das. „Die Verbände müssten jetzt erklären, warum sie es nicht können, obwohl sehr viele Geschäftsleute bei ihnen Mitglied sind oder auch Menschen, die einfach viel Geld haben.“

Gegen einen kirchenähnlichen Rechtsstatus für die Islam-Verbände und Moscheegemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts spreche auch, dass es bei ihnen oft genug Aktivitäten gebe, die den Verfassungsschutz tätig werden ließen. Deshalb sei jetzt nicht die richtige Zeit dafür.

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Die Idee einer Moschee-Steuer für Muslime wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Viele deutsche Moscheen greifen wegen fehlender Finanzmittel auf Imame aus dem Ausland zurück. Beim größten Moschee-Verband Ditib, der mit der türkischen Religionsbehörde in Ankara verbunden ist, werden Imame aus der Türkei entsandt.

Innenministerium: Steuer könnte Lösung sein

Der für die Deutsche Islam Konferenz zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber (CDU), sagte der „Welt“, Ziel müsse sein, „dass Moscheen in Deutschland nicht von Finanzhilfen aus dem Ausland abhängig sind“. Eine Moschee-Steuer analog zur Kirchensteuer könne „eine Lösung“ sein, sei aber Sache der Religionsgemeinschaft. Voraussetzung für die Steuer wäre, dass die Moscheen die Anforderungen des Religionsverfassungsrechts an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen müssten.

In Deutschland besitzen vor allem die evangelische und die katholische Kirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit verbunden ist das Recht des Steuereinzugs bei den Mitgliedern.