Gesellschaft

Abtreibungsparagraf 219a: Verurteilte Ärztin „entsetzt“ über Kompromiss


Kämpft weiter für Abschaffung des Paragrafen 219a: Kristina Hänel, Ärztin mit Praxis in Gießen

Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Ärztin Hänel lehnt den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu einer Ergänzung der Rechtslage ab. Sie spricht von einer „Null-Nummer“.

Die wegen Werbung für Abtreibung verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat sich „entsetzt“ über den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu einer Ergänzung der Rechtslage gezeigt. „Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer“, heißt es in einer Erklärung, die Hänel gemeinsam mit zwei in Kassel angeklagten Ärztinnen am späten Mittwochabend versandte. Der umstrittene Paragraf 219a bleibe inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bestehen. Die restlichen Vorschläge seien flankierende Maßnahmen, die bereits heute möglich seien.

Die drei Ärztinnen erklärten, sie seien empört, „dass aus politischem Machtkalkül“ Frauenrechte verraten und Medizinerinnen weiterhin kriminalisiert würden. „Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen“, heißt es in der Erklärung.

Zu Geldstrafe verurteilt

Hänel ist vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. Die Medizinerin hat Revision eingelegt. Die Kasseler Ärztinnen müssen sich Ende Januar erneut vor Gericht verantworten.

Die Bundesregierung will das umstrittene Werbeverbot beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister am Mittwochabend in Berlin. „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, erklärte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Union und SPD streiten seit Monaten über eine Neuregelung.