Eurokrise

Illegale Staatsfinanzierung?: Anleihenkäufe der EZB laut Generalanwalt rechtens

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Die EZB kann aufatmen – ein Notruf ist nach der heutigen Einschätzung des Generalanwalts nicht notwendig.

Die umstrittenen Anleihenkäufe der EZB verstoßen nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung. Das zumindest ist die Einschätzung des Generalanwalts des EuGH.

Die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der EZB verstoßen nach Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Melchior Wathelet nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung. In seinem Schlussantrag schlug Wathelet am Donnerstag dem EuGH vor, diese Praxis für gültig zu erklären. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch folgt der Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts in den allermeisten Fällen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 den Themenkomplex dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter hegen Zweifel, ob die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen.

Die vor allem in Deutschland umstrittenen Transaktionen waren in den vergangenen Jahren das zentrale Kriseninstrument der Europäischen Zentralbank, um die Konjunktur anzuschieben und die Inflation nach oben zu treiben. Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Daher will die EZB die Käufe zum Jahresende einstellen. Das Gesamtvolumen wird dann voraussichtlich rund 2,6 Billionen Euro betragen.