Medizin & Ernährung

Bereitschaft zur Organspende: Und wenn man selbst in Not wäre?

• Bookmarks: 3


Herz, Niere, Lunge – der Bedarf an Organen ist hierzulande viel höher als die Zahl der Spender.

Aus reinem Mitgefühl wird niemand zum Organspender. Kann Deutschland die Quote mit einer Widerspruchslösung verbessern?

Bedingungslos wollten die Angehörigen die Organe des Verstorbenen nicht herausrücken. Zu einer Spende von Herz, Lunge und Leber wäre der Mann nur bereit gewesen, wenn eine der beiden Nieren seiner Frau zustehe. Das wurde den Ärzten unmissverständlich klargemacht, als sie nach dessen Hirntod anfragten. Ein anrüchiges Tauschgeschäft oder gar keine Organe – vor diese Wahl gestellt, entschieden sie sich zusammen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation für die Mauschelei, wie 2006 die „Süddeutsche Zeitung„ berichtete. Der Witwe wurde eine Niere zugeteilt.

Egoismus und Eigeninteresse sind, das zeigt nicht nur dieses Beispiel, für manche Menschen immer noch das stärkste Motiv, ihren toten Körper herzugeben. Doch die sind weder ein geeignetes Vergabekriterium für ein Gesundheitssystem, in dem sich Tausende auf den Transplantations-Wartelisten drängen, noch sind sie legal. Dem Gesetz nach dürfen Organe ausschließlich nach medizinischen Kriterien vergeben werden.

Mitgefühl und Moral scheinen auf der anderen Seite nicht zu reichen, zu diesem Schluss ist nun Gesundheitsminister Jens Spahn gekommen. Nur 36 Prozent der Deutschen besitzen laut eigener Aussage einen Organspende-Ausweis, während jedes Jahr drei Prozent sterben, weil ihnen eben eine neue Niere, Leber oder Lunge fehlt. Spahn möchte den Ausweis deshalb gleich ganz abschaffen und so wie in 22 anderen europäischen Staaten eine sogenannte Widerspruchslösung einführen: Wer den Behörden nicht explizit mitteilt, dass er nicht spenden will, gibt damit seine Organe nach dem Tod für Transplantationen frei.

Höhere Spenderraten wahrscheinlich, aber nicht garantiert

Nicht alle halten ein solches Opt-Out-System, wie es die Briten nennen, für eine gute Idee. Die Maßnahme, so die Kritik, geht nicht nur am eigentlichen Problem vorbei, der Schuss könnte sogar nach hinten losgehen. England zum Beispiel hat im Jahr 2008 eine solche Lösung verworfen. Weil höhere Spenderraten zwar wahrscheinlich, aber nicht garantiert seien, wie ein Expertenkomitee damals urteilte. Seitdem wurde fleißig weiter geforscht. So stellte sechs Jahre später ein Team der Universität Nottingham nach Analyse von 48 Staaten fest: In Ländern, die auf eine Widerspruchslösung setzen, liegt die Rate der Spender um dreißig Prozent höher. Und das Thema steht in London inzwischen wieder auf der Tagesordnung.

Allerdings lassen sich große Unterschiede zwischen den Opt-Out-Staaten feststellen. Während Spanien beispielsweise fast 46,9 Spender pro eine Million Einwohner meldet, sind es in Polen nur 14,57. Zum Vergleich: Deutschland liegt bei 9,7. Die Widerspruchslösung allein scheint also nicht der einzige entscheidende Faktor zu sein, wenn jemand zum Spender wird. Auch sind Details entscheidend: So zählt in Österreich laut Gesetz nur der Wille des Verstorbenen, was als hartes Opt-Out-Modell bezeichnet wird. Spanien bevorzugt die softe Variante und räumt den Angehörigen eine Art Vetorecht ein. Sie dürfen nachträglich noch den Widerspruch von Vater, Mutter oder Sohn bezeugen.

Sind sich die Angehörigen nicht sicher, legen sie doppelt so oft ihr Veto ein

Ähnliches ermöglicht die aktuelle deutsche Regelung. In einem von sechs Fällen kann sich die Familie dabei auf eine schriftliche Aussage des Verstorbenen stützen, zum Beispiel den Ausweis. Bei einer strengen Widerspruchslösung wie in Österreich werde der Wille des Verstorbenen in Zukunft dagegen womöglich schwieriger zu ermitteln sein, meint Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Denn in einem Opt-Out-System hüllen sich die potentiellen Spender in Schweigen. Im Nachbarland haben gerade einmal 0,39 Prozent der Bevölkerung ihre Verweigerung in den Registern eingetragen. Der Rest hat sich vielleicht auch zu Hause nie geäußert. Das könnte nicht ohne Folgen bleiben: Sind sich Menschen unsicher, was sich ihr toter Angehöriger wünschen würde, legen sie doppelt so oft ihr Veto ein. In den Niederlanden will man deshalb in Zukunft den Wunsch des Patienten mehrfach abfragen, bevor die Opt-Out-Lösung greift. Vielleicht könnte man solche erschwerenden Aspekte mit einem anderen Verfahren vermeiden, überlegten sich deshalb vor zehn Jahren die Engländer und starteten ein ambitioniertes Forschungsprojekt. Zur Erledigung von Führerschein- und Kfz-Steuer-Fragen müssen Millionen Briten eine staatliche Internetseite besuchen. Fünf Wochen lang wurden den Bürgern dort acht verschiedene Anzeigen präsentiert, die darum warben, sich als Spender anzumelden. Mal appellierte man an das schlechte Gewissen – „jeden Tag sterben drei Menschen auf der Warteliste“, mal an die soziale Angepasstheit – „jeden Tag fällen Tausende diese Entscheidung“ oder an die Moral – „als Spender können Sie selbst bis zu neun Menschen retten“. Am besten funktionierte folgende Anzeige: „Würden Sie im Notfall selbst gerne ein Spender-Organ erhalten? Wenn ja, helfen Sie auch anderen.“