Politik

Ungültige Stimmen: Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl?

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„Ich bin entspannt … Ganz entspannt“: Jogi Löw.

Eine Untersuchung der ungültigen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl offenbart Auffälligkeiten – womöglich zu Lasten der AfD. Wie……

Die Durchführung der Bundestagswahl war eine organisatorische Großaufgabe der Wahlbehörden. In rund 88.500 Wahlbezirken, die sich auf 299 Wahlkreise verteilen, gaben knapp 47 Millionen Wähler ihre Stimme ab. Rund 60.000 Wahlhelfer waren dabei mit der Durchführung der Wahl betraut. Seit Ende Januar liegen nun die Daten der repräsentativen Wahlstatistik sowie der Wahlbezirksebene vor und ermöglichen eine tiefergehende statistische Analyse der Stimmabgabe, darunter auch der 461.000 registrierten ungültigen Stimmen. Die Untersuchung wirft dabei die Frage auf, ob es bei der Auszählung vielleicht zu Unregelmäßigkeiten zu Lasten der AfD gekommen sein könnte.

Grundsätzlich regelt das Bundeswahlgesetz in Paragraph 39, wann eine Stimme ungültig ist. Dabei können sowohl die Erststimme als auch die Zweitstimme ungültig sein, das heißt falls eine der beiden Stimmen ungültig ist, kann immer noch die andere gültig sein. Dieses Muster gilt grundsätzlich auch für die Briefwahl, allerdings gibt es dort aufgrund der komplexeren Stimmabgabe mit mehreren Umschlägen natürlich auch mehr Möglichkeiten, ungültig zu wählen. Um einen konkreten Stimmzettel für ungültig zu erklären, benötigt es bei der Auszählung einen Mehrheitsentscheid des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahlbezirk (je nach Größe zwischen fünf und neun Personen), wobei der Vorsitzende bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hat. Insgesamt ist der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Briefwahlbezirken aber nicht einmal halb so groß, wie bei den Urnenbezirken.