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Teilnahme am Abendmahl: Franziskus fordert einmütige Lösung im Eucharistiestreit

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Im Zwiespalt: Der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx (r.) und der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki.

Der Streit unter den katholischen Bischöfen in Deutschland über den Umgang mit dem Wunsch nichtkatholischer Ehepartner, am Abendmahl teilzunehmen, ist in Rom fortgesetzt worden. Vier Stunden debattierten die zerstrittenen deutschen Bischöfe mit Vertretern des Vatikans.

Papst Franziskus hat die katholischen Bischöfe in Deutschland ersucht, im Streit über den richtigen Umgang mit dem Wunsch nichtkatholischer Ehepartner, in der katholischen Kirche am Abendmahl teilzunehmen, „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Lösung“ zu finden. Wie aus einer Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom Donnerstagabend weiter hervorgeht, habe der Papst überdies das „ökumenische Engagement“ der katholischen Kirche in Deutschland gewürdigt.

Vorangegangen war ein etwa vierstündiges Gespräch mehrerer Mitglieder der DBK mit Repräsentanten dreier Kurienbehörden. Seitens des Vatikans nahmen an dem Gespräch der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Luis Ladaria SJ, der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, der vormalige Basler Bischof und heutige Kurienkardinal Kurt Koch, sowie der Untersekretär der Päpstlichen Kommission für die Gesetzestexte, der aus dem Bistum Limburg stammende Salesianerpater Markus Graulich, teil.

Die Mehrheit der Mitglieder der DBK wurde vertreten von ihrem Vorsitzenden, dem Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx, den Vorsitzenden der Glaubens- sowie der Ökumenekommission, den Bischöfen Karl-Heinz Wiesemann (Speyer) und Gerhard Feige (Magdeburg), sowie dem Bischof von Münster, Felix Genn. Sie repräsentierten die Dreiviertelmehrheit der Orts- und Weihbischöfe, die während der Frühjahrs-Vollversammlung der DBK einen Text gutgeheißen hatte, welcher Seelsorgern und Eheleuten Kriterien an die Hand geben sollte, bei deren Erfüllung die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hatten sich daraufhin zusammen mit fünf weiteren Ortsbischöfen nach Rom gewandt und um „Hilfe“ gebeten. Ohne nochmals das Gespräch mit den anderen Bischöfen zu suchen, äußerten sie gegenüber dem Vatikan Zweifel daran, dass der von der Mehrheit gebilligte Text „mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar“ sei. Der Pressemitteilung vom Donnerstagabend ist nicht zu entnehmen, dass diese Ansicht auf römischer Seite geteilt wird. Vielmehr seien verschiedene Gesichtspunkte „erörtert“ worden, etwa die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz sowie ihre rechtliche Dimension.

Was versteht das Kirchenrecht unter „schwerer Notlage“?

Im Februar hatte Marx ausgeführt, eine qualifizierte Mehrheit der Diözesanbischöfe sei der Ansicht, dass „alle, die in einer konfessionsverschiedenen Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine ,schwere geistliche Notlage‘ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen“. Sechs Orts- und sechs Weihbischöfe hatten sich dieser Auslegung des Kanons 877 §4 CIC/1983 nicht angeschlossen.

Vor dem von Papst Franziskus im Vatikan anberaumten Gespräch hatten sich vor allem Vertreter der Minderheit zu Wort gemeldet und ihr Vorgehen verteidigt. Bischof Voderholzer, der auch der Vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre angehört, rechtfertigte die Intervention in Rom mit der Absicht, „im Einklang mit anderen Bischofskonferenzen der Weltkirche handeln“ zu wollen. Die geplante Handreichung nannte er indirekt einen „Alleingang“. Der Magdeburger Bischof Feige wiederum verteidigte die Mehrheitsmeinung mit dem Argument, sie bewege sich „im Rahmen der gegenwärtigen theologischen und kirchenrechtlichen Möglichkeiten“. Außerdem erinnerte er daran, dass sich die deutschen Bischöfe vor mehr als fünfzehn Jahren intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt hätten. Damals sei die Debatte von Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner mit dem Hinweis abgewürgt worden, der Vatikan wolle „in allernächster Zeit“ genauer definieren, was das Kirchenrecht unter „schwerer Notlage“ verstehe. Diese Klärung stehe noch immer aus, so Feige.

Die 27 Ortsbischöfe kommen turnusmäßig Ende Juni zu ihrem nächsten „Ständigen Rat“ zusammen.