Medizin & Ernährung

Reform des Medizinstudiums: Neue Ärzte braucht das Land?

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Objekt des Reformeifers: Medizinstudenten bei der Leichenpräparation

Der Masterplan 2020 zur Reform des Medizinstudiums verkennt die Entwicklung des Fachs. Er droht aus dem Studium eine engmaschige Berufsausbildung zu machen. Ein Protestschreiben von achtzehn medizinischen Dekanen.

Vor knapp einem Jahr haben die Gesundheits- und Wissenschaftsministerien von Bund und Ländern gemeinsam mit den Regierungsfraktionen des Bundestags den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen, der als Blaupause für eine Reform von Medizinstudium und ärztlicher Approbation dienen soll. Damit reagiert die Politik auf wachsende Probleme der gesundheitlichen Daseinsfürsorge – den Ärztemangel auf dem Land, die sich ändernden Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und den rapiden Wandel medizinischer Berufsbilder. Gefordert werden eine verstärkte Vermittlung ärztlicher Handlungskompetenzen, mehr Praxisnähe, die Einübung interdisziplinärer Zusammenarbeit, eine vertiefte Ausbildung in Arzt-Patienten-Kommunikation und vor allem eine gezielte Hinführung auf den Beruf des Allgemeinmediziners. Gefordert wird auch, dass die Absolventen wissenschaftlich gebildet sind, so dass sie den rasanten Fortschritt der biomedizinischen Forschung verstehen und mitgestalten können. Wie sich beides – mehr direkte Berufsvorbereitung und mehr wissenschaftlicher Tiefgang – vereinbaren lässt, ist eine offene Frage.

In der Medizin sollte vor jeder Therapie eine solide Diagnose stehen. Die Therapie sollte evidenzbasiert sein, d. h. es sollte klare Erkenntnisse geben, nach denen die getroffenen Maßnahmen – zumindest höchstwahrscheinlich – erfolgreich sein werden. Ist also die Diagnose der Politik richtig? Glaubt man den Stellungnahmen maßgeblicher Politiker, so sind die Absolventen staatlicher Hochschulen gegenwärtig nicht in der Lage, den genannten Anforderungen gerecht zu werden. Statt sie auf die Arbeit als Allgemeinmediziner vorzubereiten – so der Vorwurf –, fokussieren die Universitätskliniken einseitig auf seltene Krankheitsbilder in der Hochleistungsmedizin. Dieser Kritik muss sich die staatlich finanzierte Hochschulmedizin zu Recht stellen. Sie ist aber weder neu, noch geben die verfügbaren Daten Anlass zu staatlicher Zwangsregulierung.