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Online-Plattformen: Wer nutzt Uber, Airbnb und Co.?

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Einfach und schnell: Internet-Vermittler, wie Uber und Airbnb erfreuen sich momentan immer größerer Beliebtheit in Europa.

Immer mehr Menschen in Europa nutzen Online-Angebote, auf denen Privatleute untereinander handeln. Dabei gibt es große Unterschiede in Europa.

Internetdienste wie Airbnb und Uber haben die Art und Weise verändert, wie Menschen wohnen und unterwegs sind. Auch in Europa nutzt inzwischen ein beachtlicher Anteil der Bevölkerung solche Online-Angebote, die zwischen Privatleuten vermitteln. Das geht aus Erhebungen des Statistikamtes Eurostat hervor. Vor allem Unterkünfte stehen im Fokus. Jeder sechste EU-Bürger (17 Prozent) hat demnach in den vergangenen zwölf Monaten einen Internetservice genutzt, um ein Zimmer, ein Apartment, ein Haus oder eine Ferienwohnung zu suchen und zu finden. Insbesondere die 25- bis 54-Jährigen zeigen sich interessiert. In dieser Altersgruppe erreicht die Nutzerquote 22 Prozent, sie liegt damit 5 Prozentpunkte über dem generellen Durchschnitt in der Union.

Über die 28 EU-Länder hinweg lassen sich zudem erhebliche regionale Unterschiede feststellen. Während in Großbritannien 34 Prozent der Einwohner schon einmal eine Privatunterkunft online organisiert haben, ist es in Tschechien nur ein Prozent. Die großen EU-Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Polen liegen in einer Spanne zwischen 15 und 20 Prozent- Deutschland liegt mit 19 Prozent leicht über dem Unionsdurchschnitt. Im Vergleich zu Wohnungen werden Transportleistungen von privat zu privat noch in deutlich geringem Umfang über das Internet vermittelt. Hier liegt der EU-Nutzeranteil erst bei 8 Prozent.

Am meisten sind es junge Leute, die sich darauf einlassen: 14 Prozent der 16- bis 24-Jährigen haben schon einmal einen solchen Verkehrsdienst genutzt. Auch hier liegt das Vereinigte Königreich weit vorne mit einer Quote von 27 Prozent – und Länder wie Zypern, Rumänien, Portugal, Österreich und Tschechien sind weit abgeschlagen, ebenso wie Deutschland, das mit einem Nutzeranteil von 3 Prozent nur einen der hinteren Plätze erreicht.

Das dürfte auch mit juristischen Vorgaben zu tun haben. Am Mittwoch hatte der Europäische Gerichtshof den Fahrvermittler Uber als Taxiunternehmen und nicht nur als Internetdienst eingestuft. Damit dürfen ihn die EU-Länder genauso streng regulieren. In Deutschland hatten in der Vergangenheit Gerichte Uber-Fahrten durch Privatleute untersagt, weil die Fahrer anders als Taxifahrer nicht über die notwendigen Personenbeförderungsscheine verfügen. Uber stellte den Dienst 2015 ein und arbeitet nur noch mit Fahrern mit entsprechender Genehmigung zusammen.

Allerdings herrschen in Europa unterschiedliche Ansichten zum Umgang mit entsprechenden Online-Diensten. Die EU-Kommission hatte vor gut einem Jahr die Mitgliedstaaten ermuntert, sie nicht zu verbieten, da sie sich so wenig aufhalten ließen wie der Buchdruck im Mittelalter. Eurostat listet neben Uber oder Airbnb Anbieter wie Blablacar, Lovehomeswap, Huizenruil.com, Bed&Fed, Homeaway, Wimdu, Rooorama, Couchsurfing, Toogether, Liftshare, Wundercar, Otodojadz und JedziemyRazem auf.