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Ominöser Investor aus Fernost: Ärger für den Großaktionär der Deutschen Bank

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Um HNA gibt es viele Spekulationen.

Ein chinesisches Unternehmen namens HNA ist substantiell an der Deutschen Bank beteiligt. Darum gibt es viele Gerüchte. Ein Fall in der Schweiz facht sie eher noch an.

Der größte Einzelaktionär der Deutschen Bank, HNA, hat im Zuge einer Übernahme in der Schweiz falsche und unvollständige Angaben zu seiner Eigentümerstruktur gemacht. Das Unternehmenskonglomerat aus China wirft bei mehreren Aufsichtsbehörden in der Welt Fragen auf. Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank prüft seit Monaten, ob sie den Konzern wegen seiner Rolle als größter Einzelaktionär der Deutschen Bank genauer unter die Lupe nehmen sollte. Allerdings liegen die Chinesen mit 9,9 Prozent der Anteile der Bank knapp unter der Schwelle, von der an ein solches Inhaberkontrollverfahren vorgesehen ist.

Die unklaren Besitzverhältnisse hat die Schweizer Übernahmekommission nun genauer untersucht und ist dabei auf einige, allerdings kleinere Ungereimtheiten gestoßen. Dabei ging es um die Übernahme der Flug-Cateringfirma Gategroup, welche die Chinesen im vergangenen Jahr für 1,5 Milliarden Dollar gekauft hatten. Im Angebotsprospekt vom Mai 2016 hatte die HNA Group angegeben, dass sie zu 47,5 Prozent der Mitarbeitergewerkschaft gehöre und weitere Anteile bei der Stiftung Hainan Province Cihang, sowie den beiden Privatpersonen Bharat Bhisé und Jun Guan lägen. Ein Jahr später wurden dann in einer Medienmitteilung ganz andere Eigentümer genannt, neben der Stiftung eine weitere Stiftung, sowie zwölf leitende Mitarbeiter und Mitgründer des Unternehmens.

Ergebnis der viermonatigen Prüfung des Sachverhalt der Schweizer ist nun unter anderem: Bhisé und Guan hielten ihre Anteile offenbar nur treuhänderisch für mehrere Manager des Unternehmens, darunter den Gründer Chen Feng. Weitere Anteile hielten diese Manager offenbar über die Mitarbeitergewerkschaft. Die Übernahmekommission hielt in einer Mitteilung vom Wochenende nun fest, dass HNA diese Verbindungen in seinem Übernahmeprospekt hätte auflisten müssen.

Unmittelbare Folgen für die Übernahme der Gategroup hat diese Feststellung nicht. Die Kommission kündigte aber an, ihre Erkenntnisse an andere Behörden weiterzuleiten, darunter die Schweizer Strafverfolgungsbehörden sowie die Finanzaufsicht Finma und die Offenlegungsstelle der Börse. Zudem soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young prüfen, ob die Regeln für die Übernahme von Unternehmen („Best Price Rule“) auch von allen Managern im Hintergrund eingehalten wurden. Zudem muss HNA die Gebühren für die Prüfung in Höhe von 50.000 Franken (43.000 Euro) zahlen. HNA teilte mit, voll mit den Schweizer Behörden zu kooperieren.