Gesellschaft

Grönemeyer gewinnt Prozess um Paparazzi-Aufnahmen

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Prozessgewinner Grönemeyer im Mai am Landgericht Köln

Ein Video von 2014 erweckt den Eindruck, Herbert Grönemeyer sei grundlos ausgerastet und habe einen Fotografen attackiert. So war es nicht, hat jetzt das Landgericht Köln entschieden. Die Bilder und Videos dürfen nicht mehr verbreitet werden.

Sänger Herbert Grönemeyer (61) hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten – etwa, dass der Sänger dabei einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe. Aus einem bereits untersagten Video zu dem Vorfall dürften darüber hinaus auch keine einzelnen Bilder verbreitet werden. Die Kammer sieht es als erwiesen an, „dass die nunmehr untersagten Aussagen unwahr sind und damit den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen“.

In dem Verfahren ging es um ein Aufeinandertreffen im Dezember 2014. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen. Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden.

Grönemeyers Anwalt hatte schon unmittelbar nach dem Vorfall mitgeteilt, sein Mandant und dessen Familie seien „in einem rein privaten Moment am Flughafen massiv verfolgt und bedrängt“ worden. Nach mehrfacher Aufforderung des Sängers, das Fotografieren und Filmen zu unterlassen, habe Grönemeyer dann selbst versucht, „die Fotografen körperlich wegzudrängen“. „Wir widersprechen aber ausdrücklich einer Darstellung, wonach unser Mandant mit seinen Händen Fotografen „geschlagen“ haben soll“, hieß es damals.