Am Freitag stimmt der Bundesrat über die „Ehe für alle“ ab. Die CSU will die Entscheidung auf jeden Fall verfassungsrechtlich prüfen lassen.
Vor der Abstimmung über die „Ehe für alle“ im Bundesrat an diesem Freitag hat der baden-württembergische Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann hervorgehoben, dass es hier um die Menschenwürde gehe. „An erster Stelle unserer Verfassung steht die gleiche und unantastbare Würde jedes einzelnen Menschen.“ Und „gleiche und unantastbare Würde“ heiße eben, „dass sie an keinerlei Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft ist – nicht an Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung“, sagte der Grünen-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).
Deshalb stehe „Lesben und Schwulen auch das Recht der Eheschließung zu“. Er fügte hinzu: „Es gibt keine Liebe erster und zweiter Klasse.“ Und entsprechend „darf es in unserem modernen Staat auch keine Ehe erster und zweiter Klasse geben.“ Deshalb sei auch eine Verfassungsänderung nicht erforderlich. „Genauso wie sich unsere Gesellschaft verändert, wandelt sich auch das Verständnis der Ehe.“
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) meint dagegen, das neue Gesetz enthalte „nichts weniger als eine Neukonzeption der Ehe“, wie er der F.A.Z. sagte. „Es ist daher sehr ärgerlich, dass dieses so zentrale Thema im Hauruckverfahren in 38 Minuten im Deutschen Bundestag erledigt wurde.“ Das vom Grundgesetz „besonders geschützte Institut der Ehe hat wahrlich mehr Respekt verdient“.
Ehe hat „zentrale Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft“
Er lehne Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ganz klar ab. Doch sei die Ehe „eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Sie hat eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft.“ Bei dem, was die Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, gehe es „nicht um abseitige verfassungsrechtliche Bedenken, sondern um massive, offensichtliche Widersprüche zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“.
Das Gesetz sei „nichts anderes als eine Mogelpackung“, für die Betroffenen nichts gewonnen. Die Bayerische Staatsregierung will „zwei renommierte Wissenschaftler mit einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung“ beauftragen.
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