Europäische Union

Martialisches Polizeiaufgebot gegen die liebevolle Omi

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Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat dieser Tage angeregt, einen neuen Straftatbestand einzuführen, um Reichsbürger-Aktivitäten zu unterbinden.

Nicht nur deutschen Behörden machen „Reichsbürger“ zu schaffen – auch in Österreich gibt es eine wachsende Szene. Innenminister Wolfgang Sobotka will dagegen Maßnahmen ergreifen.

Neun Polizisten holten am Donnerstag eine Frau aus ihrem Haus im österreichischen Bundesland Kärnten, legten ihr Handschellen an und brachten sie über die nächstgelegene Grenze, also nach Slowenien. Tags drauf veröffentlichte ihre Stieftochter über eine offene Facebook-Gruppe der Universität Klagenfurt einen Aufruf: Die „liebevolle Omi“ sei ohne Handy, Geld und Ausweis „ausgesetzt“ worden, man suche sie verzweifelt. Was war geschehen? Es handelte sich um eine deutsche Staatsangehörige, die von den österreichischen Behörden ausgewiesen wurde, weil sie einer Organisation zuzurechnen sei, welche die Staatlichkeit des Landes nicht anerkennt. In Deutschland sind die Anhänger dieser Ideologie zumeist als „Reichsbürger“ bekannt. In den Fokus rückten sie im Oktober, als einer von ihnen in einem Dorf bei Nürnberg einen Polizisten erschoss, der bei ihm Waffen sicherstellen sollte.

Die österreichischen Behörden äußern sich aus Gründen des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung nicht zu Einzelheiten. Nur dass der rechtskräftige Entzug der Aufenthaltsgenehmigung und in der Folge die Ausweisung in Übereinstimmung mit österreichischem und europäischem Recht erfolgt sei, wurde mitgeteilt.

Daraus wäre zu schließen, dass die Ausweisung für die Frau nicht aus heiterem Himmel gekommen sein kann, dass es neben der Zugehörigkeit zu dieser staatsfeindlichen Organisation auch zu einer Reihe von Straftatbeständen gekommen sein muss und dass sie die Möglichkeit gehabt hätte, zuvor von sich aus das Land zu verlassen. Die Deutsche lebte seit 2015 in Österreich.

Innenminister regt Einführung eines neuen Straftatbestands an

Dass für den Vollzug der Ausweisung ein so martialisches Polizeiaufgebot zu dem Haus geschickt wurde, dürfte nicht zuletzt mit den tödlichen Schüssen bei Nürnberg zusammenhängen. Zumal auch der Lebensgefährte der Frau, der dann aber nicht im Hause war, solchen staatsablehnenden Strömungen angehören soll. Doch blicken die Sicherheitsbehörden in Österreich schon länger mit Sorge auf diese Gruppierungen, ob sie sich „Reichsbürger“, „One People’s Public Trust“ (OPPT) oder „Freemen“ nennen. 750 Personen seien in dieser Szene aktiv, heißt es im Innenministerium in Wien. Doch schließe der Verfassungsschutz unter anderem aus Kommunikation in sozialen Netzwerken, dass etwa weitere 22000 Personen in Österreich für derartige Ideen ansprechbar seien.

In Kärnten hat sich vor einigen Wochen sogar ein Polizist als Anhänger einer solchen Strömung offenbart und wurde daraufhin vom Dienst suspendiert. Das aktive Mittun kann sich dann darin äußern, dass die Zahlung von Steuern und Gebühren, die Befolgung von Gesetzen und Vorschriften verweigert werden. Oder dass Pseudo-Gerichtsverhandlungen abgehalten werden, in denen unliebsame Personen zu hohen Geldstrafen „verurteilt“ werden. Deren Einbringung wird dann in Schuldenregistern in den Vereinigten Staaten eingetragen und über in Malta ansässige Inkassounternehmen einzutreiben versucht. Das rechtlich abzuwehren koste Zeit, Energie und Geld, heißt es seitens des Innenministeriums.

Aus dem Bundesland Oberösterreich wurde diese Woche ein anderer Fall mit mehr Einzelheiten berichtet. Eine OPPT-Anhängerin sei im Juni von der Polizei angehalten worden, weil sie auf ihrem Auto ein selbstgebasteltes Kennzeichen angebracht hatte. Sie habe sich gegen die Kontrolle gewehrt und die Beamten mit den Nägeln gekratzt. Zum Verfahren wegen Körperverletzung sei sie nicht erschienen- als die Polizei sie vorführen wollte, habe sie die Beamten mit einem Messer angegriffen- schließlich habe sie Millionenforderungen an die Justiz gestellt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat dieser Tage angeregt, einen neuen Straftatbestand einzuführen, um deren Aktivitäten zu unterbinden. Der in Betracht kommende Paragraf des Strafgesetzbuches gegen die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“ greife zu kurz, sagte er Anfang dieser Woche. Wie auf Nachfrage erläutert wurde, kann auch das österreichische Gesetz gegen „Wiederbetätigung“ hier nicht angewendet werden, weil sich die „Reichsbürger“ zwar auf die Zeit vor 1945 beziehen, aber nicht unbedingt nationalsozialistisch aktiv seien.

Im Fall der Frau in Kärnten war eine Handhabe gegeben, weil sie als Deutsche Ausländerin ist. Die Freizügigkeit in der EU steht dem nicht entgegen, wenn fortdauernde Rechtsverletzungen rechtskräftig festgestellt werden. Dann ist eine Ausweisung über die nächste Grenze vorgesehen, weshalb die Frau dann in Slowenien landete.